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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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hin und wieder im Werlaus der Diskussion Erinnerungen ge macht wurden, so werde ich die Abstimmung über diese einzel nen Punkte einzeln bewirken. Damit nun die Kammer und die einzelnen Mitglieder Gelegenheit haben, sich darüber aus zusprechen, so werde ich zuerst über den ersten Abschnitt von Punkti, und zwar von den Worten abstimmen lassen: „Es werden für die Zukunft, so viel als möglich, nur solche Steno graphen für die Kammern angestellt, welche eine hinlängliche wissenschaftliche Befähigung haben." Dann werde ich über* gehen auf den zweiten Abschnitt: „Eine Anzahl von 7 bis 8 derselben, den Borstand mit eingerechnet, dürste für die Be dürfnisse ausreichend, jedoch auch erforderlich sein, wenn zu mal, was der allgemeine Wunsch des Volks ist, das Erschei nen der Landtagsmittheilungen nicht allzu sehr verspätet werden soll." Dabei bemerke ich, daß diejenigen, welche gegen eine feste Zahl der Stenographen sind, welche vielmehr sich mit dem Hensel'schm und Georgischen Anträge zu einigen ge denken , dagegen sich auszusprechen haben. Was den zweiten Punkt anlangt, so werde ich erst die Frage stellen auf die Worte: „Dem Vorstand wird ein fortdauernder Gehalt von jährlich 800 Thalem, den übrigen Stenographen aber von Z — 600 Ehalern ausgesetzt, und kann hierbei so verfahren werden, daß, wer bereits mehrere Landtage als Stenograph fungirt und als brauchbar sich erwiesen hat, in den höher» Ge halt ei'mückt, während solche, die das erste Mal eintreten, nur dm niedrigsten Satz des Gehaltes beziehen. Eine solche Stu fenfolge sei besonders auch deshalb wünschmswerth, damit der Stenograph in der Aussicht auf Verbesserung seiner Lage ein Anziehungsmittel finde, möglichst lange in seinem Amte 'zu bleiben und sich durch fortgesetzte praktische Uebung immer ge schickter zu machen." Dieser zweite Punkt ist hauptsächlich gegen den Plamtzisch-Zarn'schen Antrag, in so fern der letztere darauf geht, daß dieser Punkt bei §. 36b. ganz in Wegfall kommen soll. Dann werde ich die zweite Frage auf den letz ten Theil sub 2 stellen, von den Worten an: „Für die Land tage bleiben daneben den Stenographen noch die zeitherigen Tagegelder von 1 Thlr. 10 Ngr. bis 2 Thlr. xr. Tag." Hier bei bemerke ich, daß diejenigen, die für den Heyn'schen Antrag sind, der gegen diese Ansicht der Deputation geht, gegen die sen zweiten Satz von Punkt 2 werden stimmen müssen. Fer ner werde ich die Frage richten auf den dritten Punkt: „Die Stenographen sind ständische Beamte, stehen aber außerhalb der Landtage unter der Disciplmaraufsicht des Ministeriums des Innern in gleicher Weise, wie der ständische Archivar." und dann auf den Satz: „In Bezug auf ihre Entlassung und Pensionirung werden sie, gleich diesen, nach Analogie des Ci- vilstaatsdienergesetzes beurtheilt und behandelt.", wobei ich be merke, daß die, welche für den Hensel'schen Antrag sind, der gegen die Worte: „nach Analogie des Staatsdienergesetzes" gerichtet ist, sich gegen diese Worte: „nach Analogie des Staatsdienergesetzes" auszusprechen haben. Endlich werde ich die Frage auf dm vierten Punkt in feiner Allgemeinheit richten; sollte dieser Punkt angenommen werden, so werde ich dann übergehen auf §. 36b., nämlich auf die einzelnen Sätze des Paragraphen, behalte mir aber vor, eine Frage weiter darauf zu stellen, ob diese Bestimmungen, sofern sie Annahme finden, als Paragraph selbst oder dem v. d. Planitz'schen An träge gemäß in die ständische Schrift ausgenommen werden sol len. Das wäre meine Ansicht über die Art und Weise der Fragstellung. Abg. Brockhaus: Ich weiß nicht, ob es nach Lage der Sache nicht möglich sein sollte, zuerst allein über §. 36b. ab zustimmen. Wenn dieser Paragraph angenommen oder abge worfen wird, so werden dadurch viele gestellte Anträge besei tigt, und es bliebe dann nur noch eben das übrig, was in Punkt 2 vorkommt, nämlich die Gehalte. Es entspricht aber wohl kaum der Ansicht der geehrten Kammer, über die Höhe der Gehalte jetzt eine definitive Bestimmung zu treffen, und diese möchte vielmehr der hohen Staatsregierung zu überlassen sein. Ich halte jedenfalls dafür, daß wir am besten zum Siele kommen, wenn zuerst über §.36b. und dann über das Georgi sche Amendement abgestimmt wird. Präsident Braun: Die Deputation hat das Recht, daß über ihren Antrag auf S. 66 des Berichts (f. oben S. 1576) abgestimmt werde, zumal die vier von der Deputation dort aufgestellten Punkte in §. 36 b. nicht eingeschloffen sind, also einen separaten Antrag ausmachen. Abg. Sachße: Ich wünschte, daß der dritte Satz beson ders zur Abstimmung ^gebracht würde abgesondert von dem zweiten Satz desselben. Präsident Braun: Das habe ich bereits erklärt. Abg. Georgi: Wenn zunächst über die vier Punkte im Deputationsgutachten abgestimmt werden soll, so hätten sich wohl auch die in der Kammer aufgetauchten Amendements zu nächst auf diese vier Punkte richten müssen; man hat aber den Weg eingeschlagen, daß man den Paragraphen selbst amendirt . hat, und ich muß in so fern dem Abgeordneten Brockhaus bei stimmen, daß ein großer Theil der Differenzpunkte sich erledi gen würde, wenn die Kammer über denZusatzparagraphen sich vor Allem ausspräche. Ueber das, was von den vier Punkten dann noch übrig bliebe, könnte separat abgestimmt werden. Präsident Braun: So fern die Deputation den Antrag von 1 — 4, welchen sie Seite 56 des Berichts (s. o. S. 1576) gestellt hat, nicht zurücknimmt, würde ich kein Bedenken haben, von der von mir angedeuteten Fragstellung vor der Hand ab zusehen. Referent Abg. Todt: Im Namen der Deputation glaube ich erklären zu dürfen, daß die Abstimmung über den Zusatzpara graphen vorausgenommen werden kann. Bleibt dann noch etwas übrig, so mag darüber noch besonders abgestimmt werden. Vicepräsident Eisen stuck: Ich muß dem beistimmen, daß es der Deputation gleichgültig sein kann, wenn über ihren Au-
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