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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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satzparagraphen zuerst abgestrmmt wird, wenn überhaupt nur alle Anträge zur Abstimmung kommen. Präsident Braun: Ich werde also auf §. 36 b. selbst die Frage stellen, und zwar zunächst auf die Worte: „Es werden für die Ständeversammlung Stenographen, welche, so viel als möglich, wissenschaftlich gebildete Männer sein müs sen, angestellt", mit Vorbehalt des Vorschlags der Deputation auf 7 bis 8 Stenographen, weil dieser besonders zur Abstim mung zu bring en sein wird. Ich frage also: ob die Kammer dieser Bestimmung ihre Zustimmung ertheilt? — Gegen zwei Stimmen Ja. Präsident Braun: Weiter frage ich: ob die Kammer die Zahl der Stenographen auf 7 bis 8 gestellt wissen will? — Wird durch vierzig Stimmen verneint, also das De- putationsgutachtm abgeworfen. Prasident Braun: Ich werde nun dsrLandtagsordnllng gemäß den Antrag des Abgeordneten Hensel, der zuerst einge bracht wurde, zur Abstimmung bringen, Weiler, wie gesagt, der erste ist, und den Georgischen Antrag präjudicirt. Ich frage also: Will die Kammer dem Anträge des Abgeordneten Hensel gemäß statt der Worte: „7 bis 8 Stenographen" ge setzt wissen: „die erforderliche Anzahl von Stenographen"? — Wird gegen neun Stimmen bejaht. Präsident Braun: Ferner stelle ich die Frage: Geneh migt die Kammer die Worte: „dieselben erhalten, außer den zeicher schon üblich gewesenen Tagegeldern wahrend der Land tage, einen bestimmten jährlichen Gehalt."? Werden diese Worte angenommen, so wird das Heyn'sche Amendement, wel ches gegen die Tagegelder gerichtet ist, abgelshnt. —DerDepu- tationsoorschlag wird gegen dreizehn Stimmen angenom men. Präsident Braun: Ferner frage ich: Genehmigt die Kammer die Worte des Deputationsgutschtens: „werden in Bezug auf ihre dienstliche Stellung, namentlich hinsichtlich ihrer Entlassung und Pensionirung, nach Analogie des Civil- stastsdiemrgesetzes beurtheilt und behandelt"? Ich bemerke hierbei, daß, in so fern die Kammer sich dafür erklärt, das Amen dement des Abgeordneten Hensel für sbgslehnt zu betrachten ist, oder ich will lieber, um dieses Amendement noch Möglicher weise zur Abstimmung bringen zu können, so fern die Kammer sich dafür zu erklären geneigt sein sollte, die Frage so stellen: Will die Kammer, daß die dienstliche Stellung der Stenogra phen nur nach Analogie des Staatsdienergesetzes beurtheilt und behandelt werden soll? — Das Deputationsgutachten wird mir ein und dreißig gegen dreißig Stimmen ab gelehnt. Präsident Braun: Ich komme nun aufbas Amendement des Abgeordneten Hensel und frage: Wünscht die Kammer, daß die dienstliche Stellung der ständischen Stenographen hin sichtlich der Entlassung und Pensionirung nach dem Civilstaats- dienergesetz beurtheilt und behandelt werde? — Wird gegen vier und zwanzig Stimmen bejaht. Präsident Braun: Ferner frage ich die Kammer: Ge nehmigt sie weiter die Worte des Vorschlags ihrer Deputation: „und stehen, dem ständischen Archivare gleich, außer den Land tagen unter der Disciplinaraufsicht des Ministeriums des Innern"? Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich hatte zugleich den Antrag gestellt, daß diese Worte, wenn mein Antrag „nach dem Civilstaatsdienergesetz" angenommen würde, in Wegfall kom men sollten. Präsident Braun: Ich will das dem Gutachten der Kam mer überlassen. Will also die Kammer diese Morte in dem Vor schläge ihrer Deputation beibehalten wissen: „und stehen, dem ständischen Archivar gleich, außer den Landtagen unter der Dis- ciplinaraufsr'cht des Ministeriums des Innern"? — Das Depu- tationsgutachten wird gegen acht Stimmen angenommen. Präsident Braun: Es hat nun, worauf ich sogleich über- gehmwerde,derAbgeordneteGeorgi ein Amendementgestellt,nach welchem hinter den Worten: „des Ministeriums des Innern" noch hinzugefügt werden soll: „welches befugtist, dieselben außer dem Landtage zu beschäftigen." In dieser Beziehung stimmt derHeyn'- sche Antrag mit dem Georgischen zusammen, und ich frage also die Kammer: ob sie den von mir so eben vorgetragenen Zusatz genehmigen wolle? — Wird gegen zwei Stimmen ange nommen. Präsident Braun: Genehmigt ferner dieKammer den An schluß des letzten Satzes imDeputationsgutachten: „Das Weitere hierunter, insonderheit im Betreff ihrer sonstigen Stellung und ihrer Geschäftsführung bestimmt eine besondere Geschäftsordnung für die Stenographen, welche von der Staatsregierung den Ständen zur Prüfung und Genehmigung mitgetheilt werden wird."?— Einstimmig Ja. Präsident Braun: Will die Kammer die beschlossenen Sätze als §. 36 b. dem Vorschläge der Deputation gemäß in die Landtagsordnung ausgenommen wissen? Abg. v. Geißler: Es ist doch, so viel ich habe hören kön nen, noch nicht über den Georgischen Antrag abgestimmt worden, nämlich rücksichtlich der 4 fest angestellten Stenographen, sondern es ist nur derHenseischeAntrag angenommen worden. DerHerr Präsident erklärte, daß dadurch der Antrag des Abgeordneten Georgi nicht präjudicirt sei, und also wird auf diesen nocheinebe sondere Frage zu stellen sein. Präsident Braun: In diesem Sinne habe ich von Präju- dicrrung nicht gesprochen, sondern ich habe angenommen, daß, nachdem der Henfel'sche Antrag Annahme gefunden hat, der Georgische sich um so mehr erledigt, als er nicht in die Fassung der Deputation mehr paßt.
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