Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Abg. v, Platzmann: Zu dem, was einige Abgeordnete, insbesondere der Abgeordnete v.Gablenz, geäußert haben, will ich nur noch hinzufügen, daß die Deputation erklärt hat, sie habe gegen ß. 37 des Entwurfs etwas Wesentliches nicht zu erinnern; in diesem Paragraphen aber heißt es: „Die Formen und Feier lichkeiten der Eröffnung des Landtags werden nach den Be- fehlendesKönigs jedesmal durch ein eignes Programm be stimmt," Mit diesem Ausdrücke scheint der Antrag der De putation nicht zu harmoniren und deswegen werde ich dagegen stimmen. Abg. Jani: Die Deputation spricht hier eine Voraus setzung aus. Eine Voraussetzung aber ist für den andern Theil nicht weiter stringent, als in wie fern Gründe vorhanden sind, die sie rechtfertigen. Es scheint also, daß nach dem, was Seiten unser erklärt und von der hohen Staatsregierung zugesichert worden ist, es gar nicht nöthig sei, diese Voraussetzung erst noch besonders in der Schrift auszusprechen; denn es liegt schon ge- wisscrmaaßen in der Sache selbst, und ich halte deshalb auch die sen Vorschlag der Deputation mindestens für überflüssig. Abg. Oberländer: Die Feierlichkeiten bei Eröffnung der Landtage sind bei uns Hofsache, und in Hofsachen haben wir nichts zu reden. Zn dieser Hinsicht kann also auch nicht von Anträgen die Rede sein; ja es ist die Frage, ob einen Wunsch auszusprechen erlaubt ist. Aber eine schüchterne Bemerkung zu machen, wird wohl vergönnt sein. Ich fürchte gerade nicht, daß die Staatsregierung bei diesen Gelegenheiten die Gleichheit der beiden Kammern aus den Augen setzen werde, stimme jedoch mit der Deputation. Bei der seitherigen Form der Landtagseröff nung ist mir aber etwas aufgefallen, was beide Kammern be trifft. Es ist nämlich das, daß die Stände bei Eröffnung und Schließung des Landtags bis jetzt nicht in die unmittelbare Nähe -es Thrones gekommen sind, und ich kann gestehen, daß es mich geschmerzt hat, daß ich bei dieser Feierlichkeit trotz aller Anstren gung nicht imStande gewesen bin, meinen Blick bis zumThrone zu erheben, da die Einrichtung von der Art ist, daß zwischen dem Throne und den versammelten Ständen die ganze große Zahl der anwesenden Staatsdiener von Civil und Militair aufgestellt ist. Ich will diese nicht etwa als bloße Zuschauer bezeichnen, denn es sind bei dieser feierlichen Gelegenheit-je Staatsdiener und Offiziere wohl des Glanzes der Krone wegen zugezogen; aber daß Se. Majestät der König das Wort zunächst an die ver sammelten Stände richtet, ist gewiß, und daher würde es auch zweckmäßig sein, wenn diese unmittelbar um den Thron versam melt würden, während die andern Anwesenden die Plätze ein nehmen könnten, welche die Stände zeither einnahmen. Ich stelle keinen Antrag, denn es ist das Hof-'ache, in welche wir, wie gesagt, nichts zu reden haben; aber mein Gefühl hat mich getrie ben, dies zu äußern. Abg. Rewitzer: Wenn ich in dem von der Deputation gestellten Anträge ein Mißtrauen in dem Sinne erblicken könnte, wie es die Staatsregierung hineinzulegen scheint, so würde ich dagegen sein, aber das kann ich nicht finden; denn wenn die zweite Kammer eifersüchtig darauf ist, daß sie auch in den äu ßern Formen der ersten völlig gleichgestellt bleibe, so kann man ihr dies wohl um so weniger verargen, weil die sehr verschiedenartige Zusammensetzung beider Kammern die Besorgniß, es könnte diese völlige Gleichstellung in der Folge doch einmal auf irgend eine Weise gestört werden, doch einigermaaßen zu rechtfertigen scheint. Erinnern wir uns alles dessen, was bei der feierlichen Eröffnung der Landtage aller constitutionellen Staaten geschieht, so kann man sich des Gedankens nicht ganz erwehren, daß doch eine gewisse, wenn auch nur leise Hinneigung für die Kammer der Standesherren bemerklich wird; ich kann es daher kein Un recht nennen, wenn man sich bei Zeiten dagegen verwahrt, daß dies nicht zu weit gehe. Ich werde also für den Antrag der De putation stimmen, aber keineswegs aus Mißtrauen gegen die jetzige Regierung. Abg. Brockhaus: Es sollten nach meiner Ansicht nur dann Anträge an die Regierung gebracht werden, wenn etwas zweifelhaft ist; in dieser Sache aber scheint es mir umgekehrt nicht zweifelhaft, daß gar keine Ursache zu einem Anträge vor liegt. So viel ich mich besinne, ist nie etwas vorgekommen, was eine Zurücksetzung der zweiten Kammer andeutete, und ich sehe daher nicht ein, warum wir einen solchen Antrag stellen wollen, zumal die Deputation zu §. 37 erklärt, sie habe etwas Wesentliches nicht dabei zu erinnern, und dieser Paragraph aus drücklich festsetzt, daß die Formen und Feierlichkeiten der Eröff nung des Landtags nach den Befehlen des Königs jedesmal durch ein eignes Programm bestimmt werden. Stellv. Abg. Rittner: Nach wiederholtem Durchlesen des dritten Satzes von §.37 und des Antrags der Deputation komme ich zu keiner andern Ueberzeugung, als daß beide sich voll kommen widersprechen. Der dritte Satz von Z. 37 lautet: „Die Formen und Feierlichkeiten der Eröffnung des Landtags werdennach den Befehlen des Königs jedesmal durch ein eignes Programm bestimmt.^ Der Zusatz derDeputation lautet: „daß bei der Anordnung der Formen und Feierlichkeiten bei der Eröffnung des Landtags stets die Gleichheit der Kammern werde im Auge behalten werden." Nun wenn das kein Widerspruch ist, so weiß ich überhaupt nicht, was ein Widerspruch ist. Neh men wir nach dem einfachen Anträge der Deputation den Para graphen an, so sehe ich nicht ein, wozu es noch dieses Zusatzes bedürfe. Abg. Georgi: Ich habe mich lediglich erhoben, um mich im Sinne des Abgeordneten Brockhaus auszusprechen. Wie der Paragraph gefaßt ist, können wir einen derartigen Antrag durchaus nicht an die Hetze Staatsregierung bringen, und um so weniger, nachdem von der Regierung ausdrücklich erklärt wor den ist, daß sie in diesem Anträge einen Beweis des Mißtrauens sehen werde, den sie in dieser Angelegenheit nicht verdient. Abg. v. d. Planitz: Auch ich will mich ganz im Sinne des Abgeordneten Brockhaus aussprechen; denn wir können unmöglich den Vorschlag der Deputation annehmen, um so we niger, als wir noch am letzten Landtage die Erfahrung gemacht haben, wie sehr der hohen Staarsregierung daran gelegen ist, auch in den äußern Formen Parität zwischen beiden Kammern
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder