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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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herzustellen. Früher hat der Präsident der ersten Kammer je desmal bei der Eröffnung des Landtags die Thronrede beant wortet, jetzt ist ihm Stillschweigen auferlegt worden und zwar aus Rücksicht auf die Parität beider Kammern. Nachdem nun die hohe Staatsregierung diesen Beweis ihrer Gesinnung uns gegeben hat, hatte ich diesen Antrag nicht allein für überflüssig, sondern sogar für verletzend, und werde daher gegen denselben stimmen. Abg.Meisel: Ich würde mich sehr gern dazu verstehen, der Deputation beizustimmen, wenn es sich darum handelte, ein Recht in Anspruch zu nehmen, um etwa die Befürchtung abzu wenden, daß die Mitglieder der zweiten Kammer in ihrer Wirk samkeit gehemmt werden könnten. Mir scheint aber klar, daß hier blos, wie schon gesagt worden ist, von der Form bei den Feierlichkeiten Lei Eröffnung der Landtage die Rede ist, und so nach glaube ich allerdings, daß wir es wohl dabei bewenden las sen können, weM der Paragraph ohne diesen Zusatz angenom men wird, indem ich mich dem anschließe, was schon geäußert worden ist, nachdem die Staatsregierung die Zusicherung, ge geben hat, daß sie nie beabsichtigen werde, die Parität zwischen beiden Kammern zu verletzen, und daß sie die Annahme des Zu satzes als Mißtrauen ansehen werde. Dabei beruhige ich mich und werde für den Paragraphen, wie er im Entwürfe vorliegt, stimmen. Vicepräsident Eisenstuck: Ich sehe mich veranlaßt, einige Worte zu denen, die bereits gesprochen wurden, hinzuzufügen. Ich muß mich rechtfertigen, wenn ich diesmal gegen die Deputa tion stimme. Die Gründe, warum ich es thue, liegen darin, daß die Herren Regierungscommissarien in den Deputationsbera- thungen in dieser Voraussetzung gar nichts Bedenkliches fan den. Wenn aber jetzt die Organe der Staatsregierung Miß trauen darin erblicken, so muß ich in dieser Rücksicht, da meiner Offenheit jedes Mißtrauen fremd ist, auch den Schein des Miß trauens vermeiden, und aus diesem Grunde werde ichgegendiese Voraussetzung stimmen, um so mehr, weil in der Verfassungs urkunde doch einigermaaßen es begründet ist, daß die zweite Kammer nicht nachgesetzt werden darf und zeither Seiten der Regierung keine Veranlassung zu solchen Befürchtungen gege ben worden ist. Staatsminister v. Falkenstein: In Beziehung auf das, was Seiten des Herrn Viceprasidenten über die'Zustimmung der Regierungscommissarien geäußert worden ist, erlaube ich mir zu erklären, daß ich gegenwärtig mit Entschiedenheit nicht sagen kann, welche Worte damals Seiten der Commissarien in der Deputation gebraucht worden sind, beziehe mich aber auf das, was bei der allgemeinen Berathung über die Landtagsordnung Seiten der Regierung gesagt wurde; wie übrigens die Aeuße- rungen der Commissarien damals zu verstehen gewesen sind, wird am besten aus der Fassung des Satzes selbst hervorgehen, wo auf das Specielle nicht eingegangen worden ist; denn es steht hier, daß Seiten der Regierungscommissarien „im Ganzen" nichts er innert worden ist. Wie dem aber auch immer sein möge: daß wenigstens die Ansicht derselben damals wie jetzt dahin gegangen U.6V. ist, daß dieser Zusatz als überflüssig und als Mißtrauen enthüll' tend nicht geeignet sei, kann ich versichern. Abg. Klien: Die Deputation steht heute auf einem ganz andern Standpunkte, als auf welchem sie LeiBerathung des Be richts sich befand. Damals war unter Anderm die Rede, waS man nicht billigen konnte, davon, daß die Wahl des Präsiden ten der zweiten Kammer ihm durch den Präsidenten der ersten Kammer angezeigt werden solle, das hat sich aber später erledigt,' und ich trete daher, weil ich kein Mißtrauen hege, dem bei, waS der Herr Wicepräsident geäußert hat. Abg. Metzler: Da die Kammer sich auf den diploma tischen Gesichtspunkt gestellt und von diesem aus die Conse quenzen des Z. 62 der Verfassungsurkundein's Auge gefaßt hat, so will auch ich meine Meinung darüber nicht zurückhatten. Ich glaube, daß die einzelnen Kammermitglieder kein Recht auf die Beobachtung der Rücksichten der Courtoisie haben, ich glaube nicht, daß die Beobachtung von Formen, wie sie bei Hofe gebräuchlich find, die einzelnen verlangen können, und hatte dafür, daß dieserGegenstand nicht vor eine constitutionelle Versammlung gehört, indem die Rücksichten der Hoffähigkeit nach ganz eigenthümlichen Grundsätzen bemtheilt werden. Dem- ungeachtet aber glaube ich doch nicht, daß der Ausdruck eines Mißtrauens in dem Anträge liege, sondern es wird blos eine Verwahrung der aus §. 62 der Verfassungsurkunde in diplo matischer Beziehung für die Kammer entspringenden Berechti gung ausgesprochen. Denn wenn auch Einzelne, wie gedacht, kein Recht auf Beobachtung höfischer Formen zu haben schei nen, so können doch Fälle vorkommen, wo die Kammer als Corporation durch Vernachlässigung gewisser Formen und eine Hintenansetzung in Bezug auf die erste Kammer, welche die Gleichheit stören würde, sich verletzt fühlen kann. Nur um solchen Conflicten vorzubeugen, hat die Deputation diesen Gegenstand erwähnt und eine Discussion darüber veranlaßt, ich glaube aber nicht, daß sie dadurch ein Mißtrauen gegen die Staatsregierung hat aussprechen wollen. Präsident Braun: Wenn sonst Niemand zu sprechen wünscht, so nehme ich die Debatte als geschloffen an und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Abg. Todt: Auch dieser Vorschlag hat wieder viele Angriffe erfahren, und da eine Deputation, welche ihn zu vertheidigen hat, auch nicht mehr existirt, so möchte mir aller dings bangen, wie ich mit diesem Vorschläge durchkommen will, denn bemerken muß ich, daß nunmehr eigentlich (außer dem Herrn Präsidenten, der aber nicht mit discutiren kann) nur ich allein noch als Deputation vorhanden bin. Indessen ob schon die übrigen Mitglieder zurückgetreten sind, werde ich den Vorschlag dennoch aufrecht erhalten und ich bringe ihn also noch als Deputativnsantrag an die Kammer. Der Haupt angriff, den man versucht hat, lag, wie ich schon früher bemerkt habe, darin, daß der Vorschlag der Deputation ein Mißtrauen gegen die Regierung enthalte. Nun, meine Herren, ich habe vorhin bereits gesagt, gesetzt, es wäre so, gefetzt! — obschon dies von mir bereits verneint worden ist — so sehe ich darin 5
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