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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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-aß die Verfafsungöurkunde an dem jetzigen Landtage nicht abgeändert werden könnte, bereits angeführt; ich halte dafür, daß, wenn der Abgeordnete Klien seinen Antrag fort stellte, und dieser an die Deputation abgegeben würde, er erst, wenn auch von der jetzigen Ständeversammlung angenommen, an die nächste Ständeversammlung zur endlichen Beschluß fassung gelangen könnte. Abg. Klien: §. 134 der Werfassungsurkunde, wie er von der Deputation ausgehoben worden ist, würde nach mei nem Anträge wegfallen, und ich habe keine Rücksicht darauf nehmen können, ob der Wegfall an diesem oder am künftigen Landtage ausgesprochen werden müßte. Präsident Braun: Ehe weiter darüber gesprochen wer den kann, will ich auf den Antrag erst die Unterstützungsfrage richten. Abg. Jani: Ich wollte nur bemerken, daß der ganze 134 gar nicht wegfallen kann; denn der Satz: „Die Mitglie der des Ministeriums und die Königl. Commissarien haben den Zutritt zu den Sitzungen der Kammern, können an den Diskussionen Theil nehmen und haben das Recht, zu verlan gen, nach dem Schlüsse derselben nochmals gehört zu werden," müßte doch stehen bleiben. Präsident Braun: Erst muß dieser Antrag zur Unter stützung gebracht werden, sonst kann nicht darüber gesprochen werden. Der Abgeordnete Klien hat, wenn ich ihn richtig verstanden habe, beantragt, daß der §. 134 der Verfassungs urkunde in Wegfall kommen soll, und da ich nach der Land lagsordnung jeden Antrag, so fern er nicht gegen die Verfas sung ist, zur Unterstützung zu bringen habe, so thue ich es auch hinsichtlich dieses. Abg. Klien: Es ist nicht meine Absicht, den ganzen Paragraphen in Wegfall zu bringen, sondern nur den Th eil, welchen die Deputation hervorgehvben hat. Präsident Braun: Ich muß überhaupt bitten, -aß die Anträge schriftlich emgebracht werden. Gewiß hat die ganze Kammer mit mir verstanden, daß der ganze Paragraph in Wegfall kommen soll; wenn ein Antrag nicht schriftlich con- cipirt eingebracht wird, so kann leicht ein Jrrthum unterlaufen. Der Abgeordnete wünscht also, daß der Th eil des §. 134 in Wegfall gebracht werde, welcher so lautet: „treten aber, wenn, so viel die Commissarien betrifft, diese nicht selbst Mitglieder der Kammer sind, bei der Abstimmung ab. Nach ihrem Ab tritte darf die Diskussion nicht von neuem beginnen." Ist dieses der Wunsch des Abgeordneten? Abg. Klien: Wie er hier steht: „treten aber bei der Ab stimmung ab." Ich habe weiter nichts gewollt, als daß das Princip ausgesprochen werde. Präsident Braun: Ich habe die Kammer zu fragen: ob sie den jetzt vernommenen Antrag unterstützt? — Wir- hin reichend unterstützt. Abg. v. Schaffrath: Der Abgeordnete v. Haasehatbe- reits dieGründe, welche ich anführen wollte, angegeben, so daß ich mich des Wortes begeben könnte. Ich bemerke nm, daß dieser Antrag, da er etwas Anderes will, als die Regierungs vorlage, als ein selbstständiger Antrag an die Deputation ver wiesen werden müßte, um dort weiter berathen zu werden. Abg. Oberländer: Die Deputation ihrerseits hat eigent lich bereits Alles gethan, was im Sinne des Antrags des Abge ordneten Klien füglich geschehen konnte, indem sie sich in der Voraussetzung, daß Seiten der Staatsregierung ein solches Verlangen ausgesprochen würde, im voraus dafür erklärt hat. Da es sich hier aber weder um ein Kammerrecht, noch um ein Vvlksrecht handelt, wollte die Deputation nicht weiter gehen, als die Regierung selbst wünscht. Denn wenn dieselbe mehr gewünscht hätte, würde sie mehr verlangt haben. Durch Auf hebung des Abtretens der Regierungsmitglieder bei den Ab stimmungen wird der Kammer durchaus kein reelles Recht ent zogen, auch nicht einmal eine Unbequemlichkeit verursacht. Dagegen ist es allerdings eine Unbequemlichkeit für die Mit glieder der Regierung, wenn sie bei der Abstimmung mit Na mensaufruf abtreten sollen. Es würde also eigentlich ein Negiren -es Klien'schen Antrags gewissermaaßen mehr ein Eigensinn sein, auf einem geschriebenen Rechte zu bestehen, als das Festhalten eines wirklichen Rechts. Durch das öffent liche Vertrauen gewählte, in ihren Verhältnissen möglichst un abhängige Manner, wie die Mitglieder einer Ständeversamm lung sind, müssen, wie jeder tüchtige Bürger, den Muth haben, unbestochen durch Hoffnung oder Furcht ihre Ueberzeugung offen auszusprechen; und es hat dies um so weniger Schwierig keit, da jedes Mitglied auch bei geheimen Sitzungen feine Mei nung in Gegenwart der Regierungscommiffarien vertheidigr; wer aber dieses thut, für -en wird es keinerlei Anstand haben, zuletzt Ja oder Nein zu sagen, die Regierungsmitglieder mögen anwesend, oder abwesend sein. Es wird also jetzt auf die Herren selbst ankommen, ob sie es wünschen, oder nicht. Präsident Braun: Wünscht sonst noch Jemand zu spre. chen? Ich habe in vorliegender Beziehung darauf aufmerksam zu machen, daß nach der Landtagsordnung jeder ständische An trag an die Staatsregierung erst durch die Deputation gehen muß. Abg. v. Haase: Ich bemerke gegen den Antrag und gegen die Verweisung desselben an die Deputation, daß nach meiner Ansicht dieses nicht der richtige Weg ist. Will die hohe Staatsregierung und wünscht sie, daß die Minister auch bei geheimen Abstimmungen in der Kammer verweilen, so darf sie dies nur erklären und beantragen. Die De putation hat im voraus erklärt, daß sie beistimmen würde, eben so würde wahrscheinlich die Kammer beistimmen und nur auf diesem Wege, wenn der Antrag von der Regierung selbst ausgeht, könnte jetzt das erreicht werden, was der Klien'sche Antrag beabsichtigt, aber nicht eher bewirken kann, bis er Ge genstand der Verhandlungen und Berichte während zweier Landtage gewesen ist. Und selbst dann fragt es sich noch, ob von Seiten der Staatsregierung darauf eingegangen werden möchte. Wir haben ohnedies jetzt Dcputativnsarbeiten genug, und sind auch durch die Kammersitzungen genug beschäftigt,
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