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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Staatsminister v. Falkenstein: Habe ich den Herrn Referenten richtig verstanden, so ist also die Absicht dahin gerich tet, den letzten Theil des Paragraphen wegzulassen, so daß die wesentlichen Bedenken wegen des Wahlgesetzes wegfallen; was aber den ersten Theil betrifft, so muß ich dem, was der geehrte Abgeordnete v. d. Planitz bemerkt hat, noch ferner hinzufügen, daß, so wie er gefaßt ist, wenn ich mich nicht täusche, auch daraus folgen würde, daß dann nach Ablauf von 3 Monaten, wenn also der Landtag z. B. 6—8 Monate oder langer dauert und daher noch Zeit zur Wahl eines Stellvertreters wäre, doch nach Ablauf des dritten Monates eine solche Wahl nicht mehr zulässig sein würde. Referent Abg. Todt: Das glaube ich auch. Staatsminister v. Falkenstein: Ob das im Interesse der Kammer und im Sinne des Vorschlages der geehrten Deputation liegen könne, daß nach einem solchen Zeitraum die Wahl unbe dingt ungeschehen bleibe, ob das ferner auch zweckmäßig sei, lasse .ich dahingestellt und komme darauf zurück, daß lediglich eben hier Alles von den Umständen im einzelnen Falle abhängt, und daß es daher wohl das Zweckmäßigste wäre, diesen Paragraphen ganz wegzulassen, wie die Regierung vorgeschlagen hat. Abg. Metzler: Ich habe das Amendement so verstanden, daß, wenn in den ersten 3 Monaten des Landtages eine Stell vertreterfunction sich erledigt, eine anderweite Ergänzungswahl eimreten müsse; über diese Zeit hinaus aber bleibe Alles, wie jetzt, dem Ermessen der Staatsregiewng überlassen. Wenn es demnach so gemeint gewesen wäre, würde ich sür das von dem Herrn Referenten modificirte Amendement gestimmt haben; wenn aber dem nicht so ist, bleibe ich bei meiner vorhin ausgesprochenen Ansicht, daß es besser sei, einzelne Fälle nicht zur Entscheidung zu bringen. Abg. Oehme: Ich bin ganz einverstanden mit den Anträ gen der Abgeordneten Janiund 0. Schaffrath, vermisse aber darin eine Bestimmung, worauf sich der Abgeordnete Jani bezog, näm lich wenn der Abgeordnete drei Landtage schon hier wäre, daß darauf die Bestimmung immer noch Anwendung erleide, daßdem- ungeachtet nach 3j Monaten der Stellvertreter gewählt wird, was ganz überflüssig sein würde, weil der Abgeordnete dann selbst aufhört, Abgeordneter zu sein. Referent Abg. Todt: Auch wenn bei dem letzten Land tage, den ein Abgeordneter zu frequentiren hat, die Wahl eines Stellvertreters nothwendig wäre, müßte sie geschehen; darüber ist auch zeither kein Bedenken gewesen. Noch in diesen Tagen haben Stellvertreterwahlen stattgefunden und sind beziehend lich noch vorzunehmen, und zwar für Abgeordnete, welche jetzt ihren letzten Landtag mitmachen. Ich begreife daher das Be denken des Abgeordneten Oehme nicht. König!. Commissar 0. Günther: DieseFälle sind meines Wissens solche gewesen, wo die Function des Abgeordneten, dessen Stellvertreter während des Landtags ausgeschieden ist, noch auf den nächsten Landtag geht; inBeziehung auf nach dem jetzigen Landtage austretende Abgeordnete ist eine Stellvertreter wahl in einem solchen Falle nicht veranstaltet worden. Referent Abg. Todt: Ich will nur gleich die Abgeordne ten nennen, für welche solche Wahlen von Stellvertretern statt gefunden haben, oder noch stattfiaden sollen: es sind dies die beiden Abgeordneten Klien und Schwabe, welche beide ihren dritten Landtag mitmachen. Abg. v. Thielau: Ich habe in der Deputation für die Fassung des Paragraphen gestimmt, habe mich aber durch die Diskussion überzeugt, daß alle Fälle dieser Art nicht bestimmt werden können. Ich werde mich auf weitere Erörterung nicht einlassen, werde mich jedoch von der Deputation trennen und für die Regierungsvorlage stimmen. Abg. Jani: Ich bin mit der Fassung ganz einverstanden, welche der Herr Referent gab, jedoch ist dadurch der Fall noch nicht getroffen, wo ein Landtag höchstens 4 Monate dauert. Referent Abg. Todt: Dann darf nur, wogegen ich nun auch nichts mehr sagen will, der Zusatz im Jani'schen Amende ment noch mit beibehalten werden: „Wenn die Function deS Stellvertreters in den ersten drei Monaten eines Landtags aus irgend einem Grunde sich erledigt, so ist bei der Regie- rung die anderweite Wahl eines neuen Stellvertreters zu be antragen, welche (wenn dessen Wirksamkeit noch wähwnd dessel ben Landtags eintreten kann) sofort zu veranstalten ist." Da mit schlöffe sich der Paragraph, und nun wäre wohl Allen Ge nüge geschehen. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter zu sprechen be gehrt, so werde ich zur Fragstellung übergehen, vorerst aber er forschen, ob der Vorschlag des Herrn Referenten von der Depu tation zu dem ihrigen gemacht wird. (Alle Deputationsmitglieder antworten mit Ja.) Präsident Braun: Der Satz würde also nach dem Vor schläge der Deputation so lauten: „Wenn die Function des Stell vertreters in den ersten drei Monaten eines Landtags aus irgend einem Grunde sich erledigt, so ist bei der Regierung die ander- weite Wahl eines neuen Stellvertreters zu beantragen, welche, wenn dessen Wirksamkeit noch während desselben Landtags ein treten kann, sofort zu veranstalten ist." Es würde mithin aus fallen: „während der Dauer", und dadurch würde das Schaff- rath'sche Amendement getroffen, da die Worte: „sofort und ohne" und dann die Worte: „diese Wahl erfolgt jedoch durch die nämlichen Wahlmänner, welche den Abgeordneten und vorigen Stellvertreter gewählt haben," ausfallen. Ich kann nun wohl den Vorschlag der Deputation m kolle zur Abstimmung
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