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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Arbeiten nicht kenne, die bei diesem Landtage aus ihrer Hand hervorgehen werden; vergleiche ich sie aber mit den Arbeiten früherer Landtage, so nehme ich an, daß sie eine sorgsame Be arbeitung erheischen; weshalb ich eS für ungerecht halte, wenn man der Deputation einen Borwurf machen wollte. Die jetzige Frage ist: ist es nothwendig und zuträglich, das Provisorium in Wirksamkeit treten zu lasten? Nothwendig, weil, wenn es nicht geschieht, der §.103 der Berfaffungsurkunde in Wirksam keit treten würde; nützlich, wenn es keinen Nachtheil bringt. Dem, waS vorhin der Secretair Tzschucke erwähnte, muß auch ich beistimmen, daß wir einen reellen Nachtheil nicht zu fürch ten haben. Und so glaube ich wohl, daß die ständische Pflicht von uns nicht verletzt werden würde, wenn wir das Provisorium bewilligen. Staatsminister v. Ze sch au: Meine Herren! Das Mini- steriumwill sich inder vorliegendenAngelegenheit gegen dieVor- würfe, welche der Regierung gemacht worden sind, nicht verthei- digen, da schon von andern Seilen seine Vertheidigung übernom men worden ist. Es ist allerdings das Einfachste, wenn man Schwierigkeiten findet, man wirft die Schuld auf dieRegierung. Uebrigens muß ich aber doch etwas anführen, was wenigstens be werfen wird, wie gründlich alle eknschlagenden Fragen erwogen worden sind. Ich muß hierbei auf die Ständeversammlung vvm Jahre 1833 zurückgehen. Als die Stände zusammenberu- fm wurden, lag für das Jahr 1833 noch die Bewilligung der frühem Stände von 1830 vor, und das neueBudjet umfaßte die Bewilligung für die Jahre 1834,1835 und 1836. Die Regie rung sprach damals die Ansicht aus, es würde das Zweckmäßigste sein, die Stände allemal im MonatNovember und zwar des vor letzten Jahres vor Ablauf der Bewilligung einzuberufen. Sie hatte demnach auch damals die Absicht, diesen Gang einzuleiten, und da eben ein Jahr der frühern Bewilligung noch vorhanden war, so schien es der geeignetste Zeitpunkt zu einer solchen Ein richtung. Aber warum konnte es nicht geschehen? weil der Land tag zwanzig Monate dauerte und einen großen Theil des Jahres 1834 mit in sich faßte, mithin auch damals eine provisorische Bewilligung stattfinden mußte. Alle spätem Landtage haben auch eine ungewöhnliche, wenn auch verminderte Dauer gehabt, und es hat nicht allein im Interesse der Regierung, sondern auch im Interesse aller Ständemitglieder gelegen, die Einberufung der Stände etwas weiter hinauszuschieben, welcher Wunsch auch Vielfach in der Kammer ausgesprochen worden ist. Diesmal ist davon in der schon bezeichneten Maaße eine Ausnahme gemacht worden, und es entsteht allerdings die weitere Frage, welcher Weg ferner einzuschlagen ist? Anführen muß ich aber, und die Erfahrung wird es lehren, daß wir nie ein Provisorium ver meiden werden, wenn der Landtag nicht in dem letzten Be willigungsjahre schließt, nämlich, weil es nicht auGGrundsatz, sondern zum Theil im Geschäfte selbst liegt, daß das Budjet in der Regel stets erst in der letzten Zeit des Landtags zu Stande ge bracht werden wird. Dehnt sich mithin der Landtag über das letzte Jahr der Bewilligungsperiode hinaus, umfaßt er nur noch ein oder anderthalb Monate darüber, so werden wir nie über ein Provisorium hinwegkommen. Nun will ich annehmen, die Re gierung ginge in der Hauptsache auf die Idee ein, im letzten Be willigungsjahre die Ständeversammlung frühzeitig einzuberu fen, sie dann zu vertagen, und die Deputationen in derZwisch.en- zeit arbeiten zu lassen, so würde doch die Standeversammlung mitten im Sommer oder zu einer Zeit einberufen werden müssen, wo manche Mitglieder durch ihre Berufsgeschäfte und sonst ab gehalten sind, so daß die Berathung wahrscheinlich in den letzten Theil des letzten Bewilligungsjahres fallen dürfte. Weil aber das Budjet mit andern Vorlagen und außerordentlichen Postula- ten zusammenhängt, so würde die definitive Zusammenstellung sich wahrscheinlich weiter hinausschieben. Es treten aber durch eine zeitige Aufstellung des Budjets und zeitige Einberufung der Stände die schon angedeuteten Uebelstände hervor. Würde nämlich die Regierung am Schlüsse des zweiten Jahres der Fi nanzperiode das Budjet schon zusammenstellen und vorlegen, und mindestens 5 bis 6 Monate vor Beginn des Landtags damit beginnen müssen, so würden in der Tbat manche außerordent liche Bedürfnisse, die in die nächste Finanzperiode fallen, noch nicht übersehen werden können, und die Folgen davon würden fortwährende Nachträge während der Anwesenheit der Stände versammlung sein. Es ist aber auch noch das Bedenken zu er wähnen, daß es nämlich zweifelhaft ist, ob bei dem Zusammen tritt schon so ein gründlicher Rechenschaftsbericht bereits vorge legt werden könnte, oder dieser nicht erst nachträglich an die Ständeversammlung zu bringen sein würde. Noch wichtiger aber ist der Umstand, daß man die Ergebnisse der Einnahmen und Ausgaben der laufenden Finanzperiode nur zum kleinen Theilübersehen könnte, und es dann freilich ambesten seinwürde, darauf keine weitere Rücksicht zu nehmen. Solange man, und ich glaube, das wird in den deutschen Ständeversammlungen immer geschehen, derBudjetsberathung eine große Aufmerksam-, keit widmet und Punkt für Punkt den Gegenstand prüft, erwägt und berathet, wird man sehr schwer Provisorien vermeiden. Ich halte dies aber auch an und für sich für unbedenklich, und cs wird dieser Sache ein Werth beigelegt, der nicht darauf zu legen ist. Denn was geschieht denn eigentlich? Sie haben sich über weiter etwas nicht auszusprechen, als daß die bisherigen Abgaben, und im vorliegenden Falle sogar die ermäßigten, noch ein Jahr fort dauern sollen. Was die Ausgaben anbetrifft, so findet dasselbe Verfahren statt, und das Ministerium ist mit der Voraussetzung, welche die geehrte Deputation in ihrem Berichte ausgesprochen hat, ganz einverstanden, eine Voraussetzung, die in frühern De kreten bei ähnlichen Fällen stattgefunden hat, und die hier nicht wiederholt worden ist, weil sie das Ministerium als sich ganz von selbst verstehend ansieht. Abg. Todt: Ich gehöre nicht zu denen, welche, wenn etwas schlecht geht im Staate, stets alle Schuld davon auf die Regie rung werfen, sondern ich habe das Verfahren derselben oft als probat anerkannt. Dessenungeachtet aber kann ich von dem, was ich früher ausgesprochen habe, in dem vorliegenden Falle nicht zurückgehen, d. h. von der Meinung, daß das Provisorium vermieden worden wäre, wenn eine zeitigere Einberufung des
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