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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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deutsch-katholische Confessio» nicht anzuerkennen. Wir dürfen nur auf die Entwickelung aller Confessionen zurückgehen. Ich weise auf die protestantische Kirche selbst hin. Daselbst sind zwar gewisse specielle Dogmata in symbolischen Büchern festge stelltworden, wir haben aber gesehen, daß daraus sich so verschie dene Richtungen und Ansichten gebildet haben, daß man selbst nach 300 Jahren noch behaupten kann, die protestantische Kirche ist noch einer weitern Ausbildung fähig. Die Deputation hat es selbst gesagt. Dieser Grund scheint daher nicht ausreichend, um den Deutsch-Katholiken das sofortige Anerkenntniß zu ver sagen. Die einzige Frage ist, ob Sie sich im Stande befinden, dies sofort thun zu können. Um diese Frage genügend zu beant worten, wäre es wünschenswerth gewesen, die Ansichten der Re gierung kennen zu lernen. Dieselbe hat sich aber Seite 96 und 97 des Aufsatzes nur darauf beschränkt, zu erwähnen, die Sache sei früher der theologischen Facultät und dem Landesconsistorium zur weitern Begutachtung übergeben, später aber das organische Statut eingereicht worden, und man müsse eine wiederholte Prüfung anstellen, weil bei der früher» Prüfung sich mehrere Lücken in den Glaubenssätzen der Deutsch-Katholiken gezeigt hätten. Diese Lücken sind nicht angeführt, die Stände haben daher keine Veranlassung, darauf einzugehen. Wäre das Resul tat der früher» Prüfung mitgetheilt worden, so würde man übersehen, welche Zweifel den Staat von der sofortigen Aner kennung abhalten. Ich stimme aber der Deputation bei, indem ich davon ausgehe, daß hier nur zu untersuchen sei, obdiedeutsch- katholische Lehre eine christliche sei, und wenn dies der Fall ist, der Staat nur zu fragen habe, ob sie Grundsätze enthalte, welche dem Staate und der Verfassung nachtheilig oder gefährlich seien. Hier kann man sich ebenfalls auf das organische Statut beziehen, welches das Verhältniß der Kirche zum Staate ganz richtig dar stellt, indem es §. 273 sagt: „Wir bekennen auch, daß die welt liche Regierung des Landes das Recht habe, darüber zu wachen, daß von uns nichts vorgenommen werde, was die Existenz des Staats oder seine Verfassung gefährde." Jedes Religionsbe- kenntniß, welches im Staate ausdrücklich Aufnahme verlangt, muß frei von allen Grundsätzen und Lehrsätze» sein, welche gegen die positiven Gesetze, oder wie gesagt wird: „gegen die Existenz des Staats und dessen Verfassung anstoßen". Die Deputation hat von diesem politischen Standpunkte, auf den wir uns zu be schränken haben, da wir unsaufdastheologischeFeldnichtwagen können und dürfen, die Prüfung veranstaltet, und ist zu dem Re sultat gekommen, daß kein Grund vorhanden sei, den Deutsch- Katholiken das Anerkenntniß zu versagen. Bleibt man hierbei stehen, und da das Entgegengesetzte nicht behauptet werden wird, so ist auch der Antrag gerechtfertigt, daß die Staatsregierung den gegenwärtig versammelten Ständen nach §. 56 der Verfas sungsurkunde ein Gesetz vorlege, worin den Deutsch-Katholiken die freie und öffentliche Religionsübung gestattet werde. Einen derartigen Antrag erlaube ich mir zu stellen. In Beziehung auf denselben erwähne ich noch, daß allerdings Schwierigkeiten vor handen fein können, welche dieRegierung abhalten, das sofortige Anerkenntniß auszusprechen und einen derartigen Gesetzentwurf vorzulegen. Derartige Schwierigkeiten sind aber weder aus dem Decret, nochausdemihmbeigegebenenAufsatzeerkennbar. Giebt mein Antrag der Staatsregierung Veranlassung, ihre Abhal tungsgründe uns mitzutheilen, so kann dies nur zur Aufklärung des Sachverhältnisses dienen, wenn auch dann mein Antrag sei nen eigentlichen Zweck nicht erreicht. Dieser Antrag würde auch — und ich will ihn aus diesem Grunde bei dem allgemeinen Theile stellen — den sonstigen Vorschlägen der Deputation nicht entgegenftehen, indem ich von der Ansicht ausgehe, daß un geachtet desselben das Interimistikum, bis zu der Zeit, wo das Gesetz in's Leben tritt, also publicirt wird, bestehen und ganz in der von der Deputation vorgeschlagenen Maaße sofort in's Leben treten könne und solle. Durch einen solchen Antrag, den ich mir zu übergeben erlaube, würde ein Doppeltes erreicht. Er klärt sich die Ständeversammlung dafür, so spricht sie ganz offen das Anerkenntniß aus, daß sie im Deutsch-Katholicismus eine eben so berechtigte Confession finde, wie es die evangelische, die reformirte und die römisch-katholische ist. Ein solches Anerkennt niß ist gewiß zur Förderung des Deutsch-Katholicismus höchst wichtig. Zweitens wissen wir nicht, ob wir bei der nächsten Ständeversammlung uns in derselben Lage befinden, und mit eben so wenig Schwierigkeiten zu kämpfen haben werden, obwohl ich nicht befürchte, daß der geistige Kampf, der von den Deutsch- Katholiken geführt wird, auf unüberwindbare Hindernisse stoßen werde. Ob aber nicht die Zukunft größere Hindernisse, als jetzt vorliegen, hervorbringen könne, ist augenblicklich unbekannt. Ich halte deshalb meinen Antrag im Interesse der Sache für nützlich, aber auch den Deputationsvorschlägen und dem Depu- rationsgutachten nicht für nachtheilig, indem nur auf S. 730 der Ansicht der Deputation widersprochen wird: „daß die definitive Regulirung künftig, d.h. erst auf nachfolgmdenLandtagenerfolgen solle". Die Ansicht der Deputation weicht nur darin von der mei nigen ab, daß sie davon ausgeht, einer später» Ständeversamm- lung solle erst ein definitives Gesetz vorgelcgt werden. Ich sagte deshalb auch, daß von der Deputation ein wesentliches Be denken gegen meinen Antrag nicht erhoben werden wird, da er sich ganz auf das Gutachten der Deputation stützt und ich von letzterm nur in so fern abweiche, als ich über die Zeit des Abge schloffenseins und die Ausbildung des Deutsch-Katholicismus andere Vorstellungen habe. Ich bin nicht der Ansicht und Hoff nung, daß eine deutsche Nationalkirche aus dem Deutsch-Katho licismus entstehen werde. Eine solche können wirnichtwünschen, und ich theile diese Ansicht der Deputation nicht. Der Glaube ist ein Gemeingut; aller Menschen, die Religion ist nicht Sache einer Nation, sondern der Menschheit überhaupt, eine allge mein e Kirche müssen wir wünschen, wie dies §. 66 des organi schen Statuts auchgeschieht, alle Versuche aber, eine National kirche zu begründen, hat die Geschichte als nachrheilig für den Staat nachgewiesen. Ich erlaube mir, meine abweichende Ansicht hierüber nur im Allgemeinen auszusprechen, da hier kaum der Ort und die Zeit ist, dieselbe weiter zu begründen, übergebe dem Präsidium meinen Antrag und bitte, die Unterstützungsftage darauf zu richten.
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