Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Landtags stattgefunden hätte. Ich weiß nicht, wie es kommt, daß man heute die am vorigen Landtage allgemein getheilte An sicht nicht allein für schwierig, sondern geradezu für unmöglich in der Ausführung bezeichnet, — nämlich das Provisorium zu ver meiden. Die entgegenstehenden Hindernisse liegen doch eben nur in der spätem Einberufung des Landtags. Nun hat man zwar gesagt, die Einberufung könne nicht zeitiger geschehen, als siediesmal erfolgt ist, und der erste Grund, der vorhin dafür ange zogenworden ist, bestand darin, daß es bei einer zeitigern Einberu fung am Ende dahin kommen würde, daß alle anderthalb Jahre ein Landtag müsse zufammenberufen werden. Allein derartige Gründe zu vernehmen, hat mich wirklich Wunder genommen; denn wenn die Einberufung einmal zeitig genug erfolgt ist, so wird dies ausreichen, für die übrigen Landtage dasUebel vermieden werden und dann der dreijährige Turnus der Ordnung gemäß wieder kehren. Es würde aber dies eben so wenig der Constitution ent- gcgenstehen, wenn eine frühere Einberufung stattfände; denn in der Constitution heißt es nicht, daß nur aller 3 Jahre, sondern ausdrücklich, daß die Stände „längstens" aller drei Jahre ein berufen werden sollen. Dieser zweite Grund würde mich also gleichfalls nicht bestimmen, von dem Wunsche, daß eine zeitigere Einberufung stattsinden möge, damit endlich eine Vermeidung des Provisoriums künftig möglich würde, zurückzutreten. Was aber den Umstand betrifft, daß bei einer zeitigern Einberufung des Landtags die Deputaten des platten Landes zu sehr verletzt werden würden, so gebe ich zu bedenken, ob nicht die Verhältnisse der städtischen Abgeordneten und der Vertreter des Handels und Fabrikstandes eben so wichtig sind. Diese aber müssen ihr Amt, ihr Geschäft, ihren ganzen Erwerb vernachlässigen, bringen also mindestens eben so viele Opfer, wie die Deputirten des platten Landes. Diese Gründe alle können mich also unmöglich von einer zeitigern Einberufung abbringen, um ein künftiges Pro visorium zu vermeiden. Das Wichtigste, was angeführt worden ist, ist allerdings das, was der Abgeordnete v. Thielau bezüglich des Rechenschaftsberichts sagte. Nun habe ich aber bis jetzt nicht anders gewußt, als daß der Rechenschaftsbericht, dessen Einrich tung ich übrigens gleichfalls meine volle Anerkennung zolle, immer nur über die vorhergehende Periode zur Prüfung gelangt, und so hätte ich nicht geglaubt, daß der Rechenschaftsbericht ein Hinderniß sein könne, und ich glaube dies noch. Ist das aber anders, so ist es jedenfalls an der Zeit, das Provisorium als eine festeRegel aufzustellen, damit man nicht über die Frage, ob es zu bewilligen sei oder nicht, an jedem Landtage von neuem zu ver handeln hat. Sie wird immer wieder auftauchen, so lange wir eine solche Regel nicht aufstellen. Wenn man ferner wiederholte, es könne das Provisorium durchaus keinen Nachtheil herbeifüh ren, so muß ich bemerken, daß ich in dem bisherigen Verfahren auch keinen Vortheil erblicke. Ich bleibe vielmehr bei der Mei nung, daß die Bewilligung der Stande dann keine mehr ganz freie ist. Die Aufstellung der Einnahme und Ausgabe des Staats erfolgt nicht oder sollte nicht erfolgen, wie bei einem Pri- hatmanne. Dieser beginnt mit Aufstellung der Einnahmen und richtet sich danach mit seiner Ausgabe, während bei der stän dischen Bewilligung das umgekehrte Verfahren stattfindet. Wir müssen eigentlich erst prüfen, was unvermeidlich ausgege ben werden muß, und dann sagen wir, so und so viel muß einkommen, ergo so und so viel bewilligen wir. Also einiger- maaßen ist bei dem Provisorium doch ein Nachtheil, wenn er auch in prsxi nicht so bedeutend erscheint, eben weil wir hierbei vorher bewilligen, also die Nothwendigkeit der Ausgaben nicht vor der Bewilligung prüfen können. Wenn man endlich sagte, daß man deswegen dem Provisorium beitreten müsse, weil, wenn cs nicht geschehe, der noch schlimmere Fall eintreten würde, daß die Ab gaben dann auf dem Verordnungswege ausgeschrieben würden, so sehe ich darin keinen Unterschied, denn ob ich gezwungen die Bewilligung ausspreche, oder gar keine, das halte ich wirklich für einerlei. Träte aber ein Fall der Art ein, obschon ich ihn nicht herbeiwünschen will, so würde die Regierung sich dann um so mehr aufgefordert fühlen, das Provisorium künftig zu vermeiden. Ist es indeß in der angegebenen Weise-wirklich nicht zu vermei den, so schlage man einen andern Weg ein. So lange das aber nicht geschieht, werde ich bei meiner Meinung stehen bleiben und allemal, wie jetzt, gegen das Provisorium stimmen. Referent Abg. Georgi: Der Deputation sind wegen der Zeit,diesie für dieBearbeitungderVorlageninBeziehungaufdas Budjet in Anspruch genommen hat, keine Vorwürfe gemacht worden, und es kann ihr das nur erfreulich sein; aber indem mehrere Abgeordnete erklärt haben, daß sie gegen das Proviso rium stimmen werden, haben sie allerdings die von der Deputa tion im Bericht ausgesprochene Nothwendigkeit dieser Bewilli gung in Abrede gestellt, und in so fern ist darin allerdings ein Angriff des Deputationsgutachtens enthalten. Der Abgeord nete Todt hat gesagt, er fei nicht verpflichtet, die Frage zu beant worten, was werden solle, wenn das Provisorium nicht bewilligt werde; ich habe ihm und allen denen, welche gegen das Gesetz stimmen werden, das zu überlassen; die Deputation aber hat sich allerdings für verpflichtet erachtet, eine derartige Frage sich zu stellen und zu beantworten. Ich glaube, die Mehrzahl der Kam mermitglieder wird dahin mit der Deputation einverstanden sein, daß die Nothwendigkeit einer Benutzung des der.Regierung in tz. 103 der Verfassung zugestandenen Rechtes für Niemand er freulich sein könnte, und daß es jedenfalls zweckmäßiger ist, wie der ein Provisorium zu bewilligen, um so mehr, als darin ein Abgabenerlaß bereits enthalten ist, während nach Z. 103 der Ver fassung die Regierung das Recht hat, die frühern Steuern voll ständig auszuschreiben. Es ist über die Dortheile und Nachtheile der Provisorien viel gesprochen worden; ich für meine Person bin der Ansicht, daß ein Provisorium nicht unbedingt Nachtheile haben muß und haben wird, daß aber wohl Fälle vorkommen können, wo es Nachtheil bringt, daß es aber schon um deswil len zuweilen eine Nothwendigkeit ist, weil dadurch etwas Schlimmeres vermieden wird. Allerdings'ist man dabei in einem Dilemma, und cs werden die Vorthcile und Nachtheile abzuwägen sein. Jedenfalls ist mit einer sehr frühen Verab schiedung des Budjets stets der Nachtheil verknüpft, daß ein Theil der Ergebnisse der abgelauftnen und inne stehenden Fi-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder