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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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nunft über Gott und religiöse Dinge in Widerspruch steht. Das können wir von den Deutsch-Katholiken nicht sagen, und somit glaube ich, daß es eine Verpflichtung der Staatörcgiettmg war, ein provisorisches Gesetz den Ständen vorzulegen. Präsident Braun: Abgeordneter v. Thielau hat nun das Wort. Abg. v. Thielau: Ich weiß nicht, ob ich mir die Bemer kung erlauben darf, daß der Abgeordnete Voß jetzt da ist, und die ser zuerst um das Wort gebeten hat. Präsident Braun: So würde der Abgeordnete Voß jetzt zunächst sprechen. Abg. Boß: Auch ich, meine Herren, halte denDeutsch- Katholicismus für ein hochwichtiges, zugleich aber auch für ein hocherfreuliches Zeichen der Zeit. Er ist das Resultat gläubigen Selbstbewußtseins, ein hoffnungsreicher Stern am Firmamente des christlichen Glaubens, ein auf die unzertrennbar mit einander verknüpftenGrundpfeiler des göttlichen Worts und derWernunft gebauter Damm gegen knechtischen Gewissenszwang, und in die ser letztem Beziehung muß auch ich in ihm eine zur Wachsamkeit auffordernde Mahnung für uns Protestanten finden, damit wir nicht gebunden werden an den tödtenden Buchstaben allein, son dern im Geiste und Willen unsers großen Reformators Luther fortschreiten im reinen Evangelium. Denn auch der Protestan tismus, gewaltsam gehandhabt, kann zum Gewissenszwangs füh ren und einen nicht weniger gefährlichen Jesuitismus, als den römischen, erzeugen. Hieraus folgt aber unter allen Umständen eine Sympathie des Protestantismus für den Deutsch-Katholi- cismus, es folgt daraus das Streben beider auf immer reinere Erkennung des Evangeliums, das gemeinsame Ringen nach dem wahren, christlichen, freien Glauben. Bloße Dogmen können dies nicht bedingen, die unbefangene, von Gott uns verliehene freie Vernunft sieht hiervon gänzlich ab; einen Anstoß also hierin, in der Form eines christlichenGlaubensbekenntnisseszunehmen, wie gestern in dieser Kammer geschehen, kann mich in meiner Sympathie für den Deutsch-Katholicismus nicht irren. Eben so wenig kann es mich von meiner Ansicht abwendig machen, wenn geäußert worden ist, daß, so übereinstimmend auch Luther's Re formation mit dem Auftreten des Deutsch-Katholicismus gewe sen sei, die Veranlassung zu beiden doch eine ganz verschiedene sei, indemLuther's Reformation durch die Lasterhaftigkeit der dama ligen katholischen Geistlichen, die Trennung der Deutsch-Katho liken aber von der römischen Kirche gegenwärtig durch die Fort bildung der Zeit hervorgerufen worden sei. Nun, meine Herren, wer einen Blick auf die Geschichte wirst, wird allerdings erken nen, daß die Zeit vor 300 Jahren eine andere war, als die jetzige, d. h. sie war nicht so sortgebildet. 300 Jahre vor Luther's Auf treten aber war sie auch nicht so sortgebildet, als wie zu Luther's Zeit, und daß Luther neben der von ihm gleichzeitig mit erkannten Lasterhaftigkeit der damaligen Geistlichen dieses gefühlt, geht deutlich aus seinen in Wittenberg angeschlagenen Thesen hervor. Der ebenfalls gestern gefallenenAeußerung: „der Deutsch- Katholicismus sei ein Kind, das noch in der Wiege liege und der Pflege bedürfe", ferner: „daß dessen Glaubensbekenntniß zweifelhaftsei", stelle ich beziehendlich dieFragen entgegen: „wer denn eigentlich die Pflege übernehmen soll, und wer befugt ist, über ein christliches Glaubensbekenntniß ein Urtheil zu fällen"? Die in unserm Vaterlande sowohl, als im Auslande sich zum Deutsch-Katholicismus Bekannthabenden und nunmehr Beken nenden müssen selbst wissen, was sie zu thun und zu lassen haben. Sie sind mündige Männer und Frauen, und mithin steht Nie mandem eine Pflege über ihren persönlichen Glauben zu. Ist aber ihr Glaube ein wahrhaft christlicher, und dies hat der De- putationsbcricht uns doch hinlänglich bewiesen, so können wir auch innerhalb eines christlichen Staates und gemäß unserer Ver fassung ein weiteres Urtheil uns hierüber gar nicht anmaaßen. Leicht könnte es kommen, daß ich hiernach für keinen Anhän ger eines nur interimistischen Gesetzes wegen desDeutsch-Katho- licksmus gehalten werden möchte. Davon bin ich aber ferne. Die hohe Staatsregierung hat die Wichtigkeit des Auftretens des Deutsch-Katholicismus bereits anerkannt, und es ist in dieser Beziehung auch das Decret vom 14. September vorigen JahreS nebst Beilage in die Kammer eingekommen. Ich stimme auch mit der letztem und beziehendlich den von der Deputation darüber gemachten Anträgen ganz überein. Allein ich thue dies nicht, weil ich etwa über die neue Glaubensangelegenheit an sich mit mir in Widerspruch wäre, sondern wegen der materiellen Interes sen der Anhänger des Deutsch-Katholicismus, welche Interessen durch sofortige Annahme eines definitiven Gesetzes leicht gefähr det werden können. Seiner Zeit werde ich mir erlauben, hierüber so weit nöthig meine Ansichten noch weiter auszusprechen, und wiederhole nur gegenwärtig, daß ich mit dem allgemeinen Theile des Dcputa- tionsgutachtens vollkommen übereinstimme, und mit aller Auf richtigkeit dem austretenden Deutsch-Katholicismus ein kräftiges, zum Heile der christlichen Menschheit gereichendes Gedeihen wünsche. Abg. v. Thielau: Ich hatte, meine Herren, nicht die Ab sicht, an der allgemeinen Discussion Theil zu nehmen. Indes sen habe ich in der gestrigen Sitzung Gelegenheit gehabt, Acuße- rungen zu vernehmen, die mich veranlassen, auch meine Meinung hier auszusprechen. Und zwar muß ich meine Bemerkung an knüpfen an den Antrag, welchen die geehrte Deputation Seite 728stellt, wo sie sagt, „daß hierunter von Seiten der ho hen Staatsregicrung mindestens zu Gunsten der Deutsch-Katholiken die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten worden sind." Ich muß nämlich, meine Herren, mich gegen diese Erklärung aussprechen. Ich kann mich nicht gut überzeugen, daß die Kammer eine solche Erklärung ab gebenkann; denn entweder sie ist von derGefetzlichkeit der Maß regel überzeugt, oder sie ist es nicht. Ist sie überzeugt, daß die Regierung gesetzlich verfahren hat, so hat sie weder zu Gunsten,
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