Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
noch zum Nachtheil der Deutsch-Katholiken verfahren, und mit hin können wir unmöglich aus sprechen, sie habe mindestens zu Gunsten derDeutsch-Katholiken die gesetzliche Grenze nicht über schritten. Ich halte dafür, daß die geehrte Kammer — und ich werde darauf einen Antrag stellen — dem Verfahren der hohen Staatsregierung hinsichtlich des Deutsch-Katholicismus ihre Zustimmung und Billigung auszusprechen, keinen Anstand nehme. Beleuchten wir, meine Herren, unparteiisch den Zu stand der Sache und die Lage der Dinge, so müssen wir uns davon überzeugen, daß die Regierung kaum anders habe ver fahren können, als wie sie verfahren ist. Es ist gestern hier ein herber Tadel über das Ministerium des Cultus ausgesprochen worden, daß es in den Begünstigungen sür die Deutsch-Katho liken nicht weiter gegangen sei. Ja, meine Herren, man ist so weit gegangen, daß man die Meinung ausgesprochen hat, weil das Ministerium in frühern Fallen nach der Ansicht der Kammer oder des Abgeordneten, der die Meinung aufgestellt hat, die Ver fassung einmal verletzt habe, hätte es auch die Verfassung ferner hin verletzen können, weiterhin fortschreiten können auf dieser Bahn. Ich halte dafür, daß dieser Grundsatz in der Lhat sehr gefährlich ist. Von unserer Seite dürste wohl eine Aufforderung der Art nicht an das Ministerium zu stellen sein. Das Mini sterium beruft sich auf die Gesetzmäßigkeit des Verfahrens, in dem es die Verfassungsurkunde anzieht. Ist die Ständever- sammlung der Meinung, die Verfafsungsurkunde ist auf ir gend eine Weise verletzt, dann muß sie es aussprechen, dann ist sie es verpflichtet, aber sie kann keine Clausel machen, meine Herren, keine Clausel der Art, daß die Regierung die Verfassungsmäßigkeit zu Gunsten der Deutsch-Katholiken nicht überschritten habe. Betrachten wir die Lage der Sache, so ist gewiß nicht zu verkennen, daß die Erscheinung des Deutsch- Katholicismus nicht allein in Sachsen, sondern in ganzDeutsch- land mit einer Art Enthusiasmus begrüßt wurde. Die Erklä rung davon liegt nicht fern. Ich sehe ab von alle dem, was dar über in diesem Saale aus andern Gründen angeführt worden; ich mache nur aufmerksam darauf, daß die katholische Hierarchie sich in Widerspruch gesetzt hat mit den Gesetzen der Staaten, in denen sie lebt. Die Beispiele dieser Art liegen nicht zu fern. Noch ganz kürzlich hat ein hochgestellter Geistlicher des Auslan des ausdrücklich erklärt, daß seine ihm'untergebene Diöcesan- geistlichkeit den Gesetzen des Landes keinen Gehorsam schuldig sei. Also eine Kirche, meine Herren, die diesen Grundsatz auf stellt, muß allerdings in dieser Beziehung Bedenken erregen bei allen denen, welche gesetzliche Ordnung, Ruhe und Frieden im Staate wünschen und sie aufrecht erhalten wissen wollen. Schon daraus läßt sich der Enthusiasmus erklären, der den Deutsch-Katholicismus bei seinem Auftreten begrüßte. Aber soll das Ministerium in denselben Enthusiasmus einstimmcn? Erwarten Sie von Ihrem Ministerium, daß es, dem Gefühle des Augenblicks sich hingebend, Maaßregeln trifft, die, wie Sie selbst zugestehen müssen, tief eingreifen in die bürgerliche Ord nung, in die kirchliche Ordnung, deren wir doch nicht entbehren können? Ich erinnere Sie, meine Herren, an die Erscheinun gen, die das Hcrvortreten des Deutsch-Katholicismus begleite ten. Nicht allein, daß schriftliche Aufrufe erfolgten, sondern es reisten dieGeistlichen aus Schlesien und andernTheilenDeutsch lands herum, predigten, tauften, trauten ohne Legitimation, noch Befugniß; eine Erscheinung, meine Herren, die nirgends in den jetzigen Zuständen unsers kirchlichen Wesens von der Regierung mit Gleichgültigkeit angesehen werden kann. Ich frage Sie, meineHerren, was würden Sie sagen, wenn in irgend einer pro testantischen Parochie des Landes fremde Geistliche die actus mi- msterisles verrichteten und die Regierung schwiege still zu alle dem, sagte nicht eine Sylbe dazu, sondern duldete ein Verfahren, was den Gesetzen des Landes meiner Ueberzeugung nach widerspricht? Wenn also Seiten der katholischen Behörden Beschwerden dar über geführt worden sind, so scheinen mir diese nicht ganz unbe gründet zu sein. Aber was sollte die Regierung auf der andern Seite thun, meine Herren? Sie konnte nicht verkennen, daß eine entgegenstrebende Maaßregel nur dahin führen würde, die die Erscheinung begleitende Unordnung zu vergrößern, aber kei neswegs die Ordnung herzustellen. Sie mußte sich auf den Standpunkt höherer -Politik stellen, sie konnte nicht verkennen, daß sie gar nichts dafür thun konnte, aber auch gar nichts dawi der. In dem Sinne ihrer protestantischen Bevölkerung lag es, daß sie duldete, was geschah in den Verhältnissen der katholischen Kirche, der das Ministerium des Cultus auch Berücksichti gung schuldig ist, lag es, passiv sich zu verhalten und nicht eine Begünstigung auszusprechen, die den Stand in der Art änderte, daß früher oder später eine Anerkennung hatte daraus gefolgert werden können. Aus diesem Gesichtspunkte, meine Herren, betrachte ich das Verfahren des Ministeriums. Ich will nicht untersuchen, meine Herren, weil hier der Ort nicht dazu da ist, ob die Einräumung der protestantischen Kir chen an eine sich neu bildende Confession von dem Mini sterium des Cultus ohne weiteres ausgesprochen werden könne; ich will dies nicht untersuchen, meine Ueberzeugung aber ist die, daß es diese Erlaubniß nicht aussprechen konnte, daß dazu eben die Ständeversammlung gehörte, daß dazu offen- bar ein gesetzlicher Act erforderlich ist, um dem Ministerium dieses Recht einzuräumen, wobei die protestantische Kirche, so wie die katholische, offenbar in gleiche Categorie zu stellen ist. Man hat dem Ministerium den Vorwurf gemacht, daß es sich nicht habe das Bekenntniß geben lassen, um daraus zu ersehen, daß wirklich die neuen Confessionsverwandten ein christliches Bekenntniß zur Grundlage ihrer Kirche machten. Ich erinnere Sie, meineHerren, daß das erste Erscheinendes Deutsch- Katholicismus eine bloße Negation war, und daß zu der Zeit, worauf wir zurückblicken müssen, ein formelles Bekenntniß gar nicht vorhanden war, daß, wie schon erwähnt worden, selbst im Bekenntniß der Deutsch-Katholiken sich Meinungsverschie denheiten herausgestellt haben. Erst in neuerer Zeit hat sich wenigstens die sächsische neu-katholische Kirche ein Bekenntniß gebildet, und dieses der Ständeversammlung und der Regie rung zur Kenntnißnahme überreicht. Von diesem Augenblicke an kann erst der Standpunkt genommen werden zur Beur-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder