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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Heilung, ob diese Confesfion im Staate zu dulden sei odernicht. Man sagt, meine Herren, eS fei die Ständeversammlung nicht berechtigt, über das Bekenntniß einer Gemeinde zu urtheilen, sie sei nicht eine kirchliche Behörde, sie sei lediglich eine politi sche, die also über theologische Gegenstände nicht zu urtheilen habe; und doch werden Sie sich nicht bergen können, daß Sie in diesem Augenblicke mehr oder weniger werden darüber entschei den müssen. Es liegt das in der Stellung der Kirche zum Staate, es liegt in der innigen Verbindung, in der die kirchliche Lehre, der Cultus mit der bürgerlichen Ordnung steht. Es muß von Ihnen also anerkannt oder desavouirt werden, ob ir gend ein Dogma, irgend eine Glaubenslehre mit den staatli chen Lehren übereinstimme. Auf etwas Anderes hat freilich die Ständeversammlung ihre Erklärung nicht zu richten. Ich halteauch dafür, meineHerren, daß in dem Glaubensbekenntnisse der Neu-Katholiken etwas nicht liege, was nicht ihre Duldung in einem protestantischen Staate, oder überhaupt in irgend einem Staate, aus Rücksicht für die bürgerlicheDrdnung und für alles das, was mit der Kirche und dem Staatsleben in inniger Verbindung steht, gestatte. Daß aber die Regierung nicht apodiktisch im,voraus entscheiden konnte, geht aus der Natur der Sache hervor. Denn, meine Herren, ich frage Sie, ob Sie nicht fühlen werden, daß die Frage über Aner kennung des Neu-Katholicismus in inniger Verbindung selbst mit Ihrer protestantischen Kirche stehe, daß die Consequenzen, die sich aus der Anerkennung herleiten, unbedingt Folgerungen zulassen müssen für die künftige Gestaltung Ihrer eignen Kirche. Es betrifft die Einheit Ihrer Kirche selbst. Diese Fragen, meine Herren, werden Ihnen auf diesem Landtage und aufdem nächsten vorgelegt werden, und sie sind meiner Ueberzeugung nach von großer Wichtigkeit. Die zweite Frage betrifft die Rechte der Kirche dem Staate gegenüber. Betrachten Sie wohl, daß die neu-katholisch e Kirche nicht in dem Verh ältniffe sich befindet, in welchem die protestantische Kirche zum Staate steht, daß also das Ministerium wohl in Erwägung zu ziehen hat, was es durch ausdrückliche oder stillschweigende Anerkennung für Folgen herbeizieht. Es sind auch die Rechte der Kirche den Gemeinden gegenüber im Neu-Katholicismus ganz anders, als bei uns. Diese Verwandtschaft der Verhältnisse ist so wichtig, daß wir -er Regierung nur Dank sagen können, daß sie vorsichtig und umsichtig gehandelt hat, und sich nicht durch den Enthusiasmus zu Schritten hinreißen ließ, die früher oder später gemißbilligt worden wären. Ich halte diese Rücksicht des Ministeriums für sehr erfolgreich für die neuen Gemeinden selbst. Ich enthalte mich, meine Herren, jedes Urtheils über das Glaubensbekenntniß, ich wünsche nur, daß die geehrte Kam mer denAntrag derDeputation nicht annehmen möge, sondern jiurs und einfach erkläre, sie sei einverstanden mit den Maaßregeln der Regierung, und nicht einen Tadel auf der einen oder auf der andern Seite ausspreche. Präsident Braun: Ich werde den Antrag des Abgeord neten zur Unterstützung bringen, ehe die allgemeine Debatte geschlossen wird. Gegenwärtig hat das Wort der Abgeord nete 0. Platzmann. Abg. v. Platzmann: Der Abgeordnete, der zuletzt sprach, hat mich dessen überhoben, was ich mir zu sagen vor genommen hatte. Da er ganz in meinem Sinne gesprochen, will ich die allgemeine Debatte nicht verlängern, sondern nm kurz die Ueberzeugung ausdrücken, daß die hohe Staatsregie rung in diesem Falle gar nicht anders habe handeln können. Wenn die Deputation daher einestheils die Ansicht ausgesprochen hat, daß die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten worden sind, sodann aber den Beitritt zu der Erklärung empfiehlt, daß nur verfassungsmäßig gehandelt worden sei, so will es mir in der That nicht ganz begreiflich werden, wie sie auch den Wunsch aussprechen konnte, daß noch ein Mehreres von der Staatsre gierung den Deutsch-Katholiken hätte zugestanden werden mögen. Ich mache nur darauf aufmerksam, welchen gerech ten Borwürfen solchenfalls die hohe Staatsregierung sich aus gesetzt haben würde. Ich bin in allem Uebrigen mit den An sichten und dem Anträge des geehrten Abgeordneten v.Thielau einverstanden. Uebrigens wünsche ich nicht, daß aus dem Wenigen, was ich geäußert habe, gefolgert werde, als sei ich der neu-katholischen Sache nicht gewogen. Im Gegenkheil, ich habe mich über diese Erscheinung als über ein sehr bedeu tungsvolles Zeichen der Zeit eben so sehr gefreut, wie diejeni gen, welche des Langern darüber gesprochen haben. Abg. Jani: Die Entstehung des Neu-Katholicismus iss ein Ereigniß, das, wie man allseits anzuerkennen scheint, nicht mehr aufzuhalten ist. Hindernisse einer Glaubenssache entgegensetzen, würde ihre Elemente nur verstärken; auch ist für die Protestanten in so fern gar kein Grund dazu vorhanden, als die Elemente der Fortbildung in beiden Religionen fast die gleichen sind. Eben so wenig kann dem Staate daran liegen, eine geistliche Gewalt, welche die Staatsgewalt paralpsirt, zu unterstützen; vielmehr kann es ihm nur wünschenswerth sein, dieselbe beseitigt zu sehen, da die Geschichte vieler Jahrhun derte bewiesen hat, daß der Fortbildung der Größe Deutsch lands gerade diese geistliche Gewalt, eben weil sie die Staats gewalt paralpsirt, stets hinderlich war. Wenn ich dies einer seits vollkommen anerkenne, so muß ich auf der andern aber auch wünschen, daß zuvörderst festgesetzt werde, in wel chen Grenzen sich derNeu-Katholicismus bewegen soll, und ich halte daher ein Jnterimisticum für um so wünschenswerther, als man erst durch die Zeit erkennen wird, ob jener ein Strom ist, der, durch reine und nachhaltige Quellen genährt, seinen gleich mäßigen Lauf beginnt, oder blos einem reißenden Waldbache gleicht, welcher ernemzufälligen Ereignisse seinen Ursprung ver dankt. Wenn er in diesem Maaße, wenn er als reiner Strom sich bewegt, wird die Zeit kommen, wo man feste Bestimmun gen an die Stelle des Interimistikums setzen kann. Bis dahin bin ich damit einverstanden, daß die Sympathien, welche beide Religionen verbinden, es gefährlich machen, jetzt schon feste Bestimmungen zu treffen, indem diese unfern Cultus, den
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