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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Stelle lautet so: „Die Ansicht der Deputation geht dahin, daß hierunter von Seiten der hohen Staatsregierung mindestens zu Gunsten der Deutsch-Katholiken die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten worden sind." Dieser Antrag ist hervorge rufen worden durch mehrere das bisherige Verfahren der Re gierung in dieser Sache tadelnde Aeußerungen, welche bei den Verhandlungen über die Vorlage in der ersten Kammer gefal len find, wie aus den Mittheilungen darüber hervorgeht. Es ist nämlich daselbst der hohen Staatsregierung der Vorwurf gemacht worden, daß sie zu Gunsten der Deutsch-Katholiken die gesetzlichen Grenzen überschritten habe. Der Herr Decan Dittrich hat gesagt: „Eine lange Reihe gesetzwidriger Hand lungen, die vor Aller Augen stattgefunden, haben wesentlich dazu beigetragen, daß man die Anzahl der Abtrünnigen so hoch gebracht hat." Diese Worte enthalten den bezeichneten Vor wurf; denn wenn das vor Aller Augen stattgefundrn hat, so hat es auch vor den Augen der Regierung stattgefunden. Eine andere Aeußerung desselben lautet so: „Aus Hochachtung gegen die hohe Staatsregierung und gebührender Berücksichti gung der schwierigen Stellung, in der sie sich befindet, übergehe ich mit Stillschweigen alles das, was sie zur Rechtfertigung ihres bisherigen Verhaltens gegen die Dissidenten vorgebrachr hat." Weiter hat derselbe gesagt: „Es besteht demnach ein In terimistikum, und zwar ein solches, welches die Neugläubigen vor denen, die ein gleiches Streben mit ihnen haben, gar sehr bevorrechtigt." In Bezug hierauf hat auch der anwesende Herr Staatsminister in der ersten Kammer das Wort ergriffen und diese Vorwürfe zurückgewiesen. Demnach hatte die De putation gewiß Veranlassung, in dem Berichte zu erklären, daß nach ihrer Ansicht jene Beschuldigung nicht begründet sei, und die hoheStaatsregierung mindestens zuGunsten derDeutsch- Katholkken die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten habe. Und wenn die Deputation dieses erklärt hat, so hat sie es ge wiß mit vollem Rechte erklärt. Ferner ist von einem geehrten Abgeordneten geäußert worden, daß die Deputation in ihrem Berichte ausgesprochen habe, sie glaube, daß der Deutsch- Katholicismus. dasjenige Mittel sein werde, welches eine Ver einigung sämmtlicher christlichen Kirchen zu Stande bringe, so muß ich mich auf die Worte des Berichts berufen, aus welchen hervorgeht, daß der geehrte Abgeordnete die betroffene Stelle des Berichts in einem andern Sinne aufgefaßt hat, als der ist, den sie wirklich hat. Es ist darin gesagt worden: „Die Depu tation glaubt, daß auch er ein solches Mittel werden könne". Demnach ist diese Hoffnung keineswegs einzig und allein von dem Deutsch - Katholicismus abhängig gemacht. Auf die Be merkung, welche, wenn ich nicht irre, dahin ging, es hätte sich ein deutsch-katholischer Priester widerspenstig im Lande gezeigt und geäußert, daß er als Ausländer an die Gesetze des Landes nicht gebunden sei, gehe ich hier nicht ein, da dieses Factum mit dem Anträge der Deputation in keiner Verbindung steht. Eine solche Aeußerung verdient gerechte Mißbilligung; sie kann aber nicht den Deutsch-Katholicismus als solchen treffen. Es giebt auch Geistliche anderer Confession, welche aussprechen, daß sie den Gesetzen des Landes, dessen Unterthanen sie sind, nicht unterworfen seien. Und wenn endlich von dem Herum reisen der neu-katholischen Priester gesprochen worden ist, so muß ich erwähnen, daß selbst unsere christliche Religion keinen andern Ursprung gehabt hat, als daß dieApostel durch dieLän- der der Heiden gezogen find und dieselben bekehrthaben. Ueber den von dem geehrten Abgeordneten v.Thielau gestellten Antrag zu sprechen, behalte ich mir zur Zeit noch vor. Präsident Braun: Es hat gestern der Abgeordnete Hensel H. den Antrag gestellt: „Die Kammer möge die hohe Staatsregierung ersuchen, daß sie den jetzt versammelten Standen nach §. 56 derVerfa sfu.ngS- urkunde ein Gesetz vorlege, worin den Deutsch- Katholiken freie, öffentliche Religionsübung im Königreiche Sachsen gestattet werde." Es ist die Unterstützungsfrage noch nicht darauf gestellt worden; daher frage ich gegenwärtig die Kammer: ob sie den eben vernom menen Antrag unterstütze? — Wird nicht hinreichend unterstützt? Präsident Braun: Inder heutigen Sitzung hat derHerr Abgeordnete v. Khkelau den Antrag gestellt: „Die hohe Kam mer möge unter Ablehnung des Deputationsantrags S. 728 des Berichts (s. Nr. 62 der Mittheilungen S.l-643) erklären, daß sie demVerfahren der hohen Staatsregierung hinsichtlich des Deutsch-Katholicismus ihre Zu stimmung und Billigung ausdrücklich auszuspre chen, keinen Anstand nehme. Ich frage: ob die Kam mer diesen Antrag unterstütze? — Er wird hinreichend unterstützt. Abg. v. Thielau: Ich bitte um das Wort zur Berich tigung einer Lhatsache. Der Herr Referent hat angeführt, daß Jemand gesagt habe, es habe ein deutsch-katholischer Geist licher zur Vernachlässigung der Landesgesetze aufgesordert. Das muß ein Mißverständnis! sein; denn was ich gesagt habe, bezieht sich auf einen Vorgang in Baden, wo der Erzbischof von Freiburg die ausdrückliche Erklärung erlassen hat, daß die ihm untergebenen Geistlichen nicht an die Gesetze des Landes gebunden seien. Referent Abg. v. Haase: Nach dieser Erklärung des geehrten Abgeordneten habe ich denselben mißverstanden. Präsident Braun: Es wird nun über den Antrag des Abgeordneten v. Thielau zu sprechen sein. Staatsminister v. WietersheinnJch bitte um Erlaub, niß — ich wollte nur den Herrn Referenten nicht unterbrechen — in Bezug auf die allgemeine Debatte eine kurze Erklärung nachzuholen. Es find heute mehrere Aeußerungen von ein zelnen ehrenwerthen Abgeordneten erfolgt, welche an und für sich wohl zur Widerlegung Seiten der Staatsregierung An laß gegeben hätten. Sie hat davon abgesehen, einestheils weil der Gegenstand nur ein unwichtiger war, theils weil die
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