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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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ein Provisorium nicht nachtheilig sei, so überlasse ich den Mit- ' gliedern früherer Ständeversammlungen, welche ihre entgegen gesetzte Meinung in wiederholten Beschlüssen ausgesprochen haben, und deren Mitglieder die Abgeordneten Eisensiuck und Tzschucke ebenfalls waren, ihre Rechtfertigung gegen die beiden Abgeordneten. Ich werde also gegen das Provisorium stimmen, nicht etwa, weil ich „ein erbitterter Gegner der Regierung" wäre, sondern weil ich ihr aufrichtiger Freund bin und weil man seine wahre Ueberzeugung aussprechen muß, selbst wenn sie dem Freunde unangenehm wäre, und weil nur der Freund dem Freunde die Wahrheit sagt. Abg. Joseph: Nachdem der Abgeordnete v. Schaffrath gesprochen hat, habe ich nur Weniges zu Rechtfertigung meiner früher ausgesprochenen Ansicht mitzutheilen. Mehrere Redner haben sich darauf bezogen, daß die provisorische Bewilligung der , Steuern nicht Nachtheil bringe. Ob sie aber Nachtheil bringe oder nicht, und wenn sie auch noch so sicher keinen Nachtheil bringe, diese Frage tritt ganz in den Hintergrund dagegen, dgß die Kammer durch die provisorische Bewilligung sich eines Theils ihrer politischen Pflicht entäußert. Wenn wir jetzt dar auf verzichten, auf drei Jahre das Budjet speciell zu prüfen, so verzichten wir zugleich auf einen wesentlichen Theil unserer po litischen Bestimmung. Der Abgeordnete v. Khielau sagte zwar, daß, wenn eine Minderung dessen, was wir jetzt im Allge meinen bewilligen würden, später eintrete, diese Minderung auch dem ersten Jahre mit zu Gute käme, so mag sich das allenfalls bei manchen Abgaben ausführen lassen, gewiß aber nicht bei allen, z. W. den indirekten Steuern. Wenn ferner von einem Abgeordneten gesagt worden ist, daß man der Regierung ver trauen könne, sie werde das nächste Mal die Stände früher einberufen, so möchte ich dagegen einwenden, daß auch früher die Regierung es ausgesprochen hat, die Stände zu einer solchen Zeit einzuberufen, in welcher das Provisorium vermieden wer denkönne, und die Stände jetzt doch nicht rechtzeitig einberufen worden sind. Wenn der Abgeordnete Metzler die Regierung gegen diesen Borwurf dadurch zu vertheidigen suchte,' daß sie den Versuch gemacht habe, durch eine frühere Einberufung der jetzigen Stände den Wünschen der frühem entgegenzukommen, so habe ich dagegen zu bemerken, daß man die Regierung nicht damit vertheidigt, daß man sich auf einen solchen Versuch in dem Augenblicke bezieht, wo er eben als rein verunglückt sich darstellt. Der Staatsminister v. Zeschau hat naher ausgeführt, wie groß die Schwierigkeiten waren, um eine richtige Zeitfrist festzustellen für Berathung und Bewilligung des Budjets, und hat bemerkt, daß auch für alle künftige Falle dies nicht gut möglich sein werde; diese Argumentation aber halte ich im Widerspruch mit der bezüglichen Stelle in der Thronrede, wonach es die Regie rung für möglich hält, daß in einem Zeitraum von vier bis fünf Monaten das Budjet bewilligt sein würde, und ferner im Wi derspruch mit dem zufolge einer Mittheilung der Deputation ge gebenen Versprechen, die Ständeversammlung künftig zu einer Zeit einzuberufen, wo sie das Budjet mit Muße berathen und vor Ablauf der Finanzperiode bewilligen könne. Wenn erwähnt i worden ist, daß, wenn die Kammer das Provisorium nicht be willige, derjenige Paragraph der Werfassungsurkunde eintrete, wonach die Steuern doch gegeben werden müßten, so ist das wahr, aber die moralische Verantwortlichkeit dafür, die Steuern gezwungen einzuziehen, trifft die Regierung, und nicht die, welche gegen das Provisorium stimmen zu müssen sich verpflich tet fühlen. Abg. v. Gablenz: Ich bitte ein Wort zur Widerlegung sprechen zu dürfen, indem der Abgeordnete v. Schaffrath sich dahin äußerfe, daß von mir nichts gesagt werden sei, wenn ich darauf aufmerksam gemacht hätte, daß bei diesem Landtage große finanzielle Fragen vorlägen, und daß diese Fragen auch früher stets da gewesen wären und wieder kommen würden. Ich mache ihn nur auf die Rede aufmerksam, welche von Sei ten des Vorstandes der Finanzdeputation zu Anfang der Sitzung gehalten worden ist; ich mache ihn darauf aufmerksam, daß man nur den Bericht über die Eisenbahnfrage durchzulesen braucht, um zu sehen, wie es sich um die Aufbringung von 10 bis 12 Millionen handelt, Ausgaben, die bei früheren Land tagen nicht in Frage gekommen sind, und die, so Gott will, nicht wieder gleich vorkommen. Denn ich wünsche nicht, im Interesse des Landes, daß wir jede Finanzperiode Finanzpläne für 10 bis 12 Millionen Schulden zu genehmigen haben. Staatsminister v. Zeschau: Ich habe nur mit wenigen Worten auf die Verhandlungen, die bei den frühem Landtagen ftattgefunden haben, zu verweisen, und insbesondere auf die Berichte, welche namentlich bei den Landtagen 18U-, so wie 18W über diesen Gegenstand erstattet worden sind, und zu be merken, daß der sorgfältigen Erörterung ungeachtet es bei der Berathung der geehrten Kammer nicht gelungen ist, der Re gierung einen bestimmten Vorschlag zu machen, wie das Pro visorium zu vermeiden sei, daß man sich deshalb schließlich auf den allgemeinen Antrag beschrankte, die Regierung möge Mit tel und Wege finden, das Provisorium zu beseitigen. Ich ver weise auch nochmals darauf, was ich früher gesagt habe, näm lich, daß der hauptsächlichste Grund des Provisoriums in der bisherigen langen Dauer der Landtage und in dem Wunsche liegt, nicht so kurze Zeit nach dem Schlüsse eines langen Land tags die Ständeversammlung wieder einzuberufen. Ich habe nicht behauptet, daß es unmöglich sei, -die provisorische Be willigung zu vermeiden, sondern nur angeführt, daß es nicht möglich sei, sobald die Ständeversammlung nicht im Laufe des letzten Finanzjahres schließt, sondern in die nächste Finanz periode überdauert. Ich habe auch auf die Nachtherle ver weisen müssen, die theils eine so zeitige Aufstellung des Budjets, theils die Ungewißheit über die Bedürfnisse der nächsten Finanzperiode mit sich bringt. Präsident Braun: Der Abgeordnete 0. Schaffrath hat etwas bemerken wollen, und ich erwähne nm hierbei, daß ich dem Abgeordneten v. Gablenz das Wort nicht gegeben hatte, wenn ich picht geglaubt hätte, daß er zur Widerlegung des Ab-
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