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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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geordneten Joseph zu sprechen wünschte, da dies der un mittelbar vorhergehende Sprecher war. Ich bemerke dies, um einer möglichen Mißdeutung meines früher» Wer, fahrens zu begegnen. Abg. V.Schaffrath: Wenn diesmal Bewilligungen für die Eisenbahnen neben dem Staatsbudjet „laufen", so werden bei dem nächsten Landtage andere Bewilligungen daneben „lau fen". Das Verhältniß wird also dasselbe bleiben. Folglich bleibe ich dabei, daß die Meinung des Abgeordneten v. Gablenz nicht die richtige stst. Wenn der Herr Finanzminister meinte, daß das Provisorium zu umgehen möglich sei, aber nur dann, wenn die Bewilligung und der Schluß des Landtags mit dem Schluß der Finanzperiode erfolgt, so frage ich, warum man den Landtag nicht früher, wenigstens so früh einberufen hat, damit dies möglich und wahrscheinlich war? Präsident Braun: Der Abgeordnete Metzler wünscht zur Widerlegung zu sprechen. Abg. Metzler: Der Abgeordnete Joseph hat mir die Ehre angethan, mich zum Wertheidiger der Regierung zu machen. Das bin ich nun eben nicht allenthalben, indessen werde ich auch der Regierung nicht einen Vorwurf machen, wo sie ein Tadel nicht trifft. Ich habe ausgesprochen, daß der Regierung ein Vorwurf nicht zu machen ist, deshalb nicht, weil sie die Stände früher als sonst einberufen hat. Dadurch hat sie uns wenigstens die Möglichkeit gegeben, die Berathung des Budjets zu vollen den, wennIolche nicht andere Gegenstände verhindert hätten. Ich bleibe in so fern dabei stehen, daß die Regierung ein Vor wurf nicht trifft, und ich möchte den Abgeordneten fragen, wel chen Zeitpunkt der Einberufung er überhaupt für die Regierung und die Stände als genügend erachtet, um durch gemeinschaft liche Berathung das Budjet zu Ende zu fördern. Wir können im Monat Januar oder Februar zusammenberufen werden, und doch wird der Abgeordnete mir einräumen müssen, daß das Budjet nicht zur Berathung oder zur definitiven Beschlußfas sung gelangen könne. Denn haben wir die Berathung auch zu Ende gebracht, so gelangt das Budjet dann erst in die andere Kammer, es werden verschiedene Meinungen sich Herausstellen, es wird die Sache an die Vereinigungsdeputation gelangen müssen, und wer will dann leugnen, daß während dieser Ver handlungen der Schluß der Finanzperiode vorhanden sein kann, ohne daß wir das Budjet zu Stande gebracht haben? — Um so mehr muß ich daher bei meiner Ansicht stehen bleiben, als keiner der Gegner meiner Meinung bis jetzt einen andern bessern Aus weg nachgewiesen hat. Abg. Joseph: Für meine Ansicht genügt es ganz gewiß, daß d er Zeitpunkt, für welchen die Kammer einberufen worden, nicht ausreichend war, daß in dieser Zeit das Budjet nicht hat berathen werden können. Abg. v. Thielau: Ich bitte um das Wort zur Wider legung. Der Abgeordnete hat den Grundsatz ausgesprochen, daß die Ständeversammlung so zeitig einberufen werden soll, daß das Budjet vor Ablauf der Finanzperkode berathen werden könne. Ich halte dem Abgeordneten die Rede ein, die er in diesem Saale gehalten hat, wonach er hofft, daß man das Budjet nicht so bald zur Berathung bringe. Also wenn wir dem nachkommen woll ten, können wir nicht erwarten, daß das Budjet bis zum Ende der Finanzperiode berathen sei. Sodann halte ich es für Pflicht, der Staatsregierung nicht eine Verantwortung aufzubürden, welche sie nicht hat, sondern es ist Pflicht der Ständeversamm lung selbst, die Regierung nicht zu zwingen, etwas auf ihre Ver antwortlichkeit hin zu thun, was sie thun muß, wenn sie ihrer Pflicht genügen will. Abg. Joseph: Ich weiß nicht, in welchem innern Zusam menhangs meine frühere Aeußerung mit der Frage stehen soll, die der Abgeordnete v. Thielau jetzt in Verhandlung bringt. Wenn ich gewünscht habe, daß die Bewilligung der Steuern um so später erfolgen soll, als dadurch der Kammer längere Gelegen heit gegeben wird, wichtige Gesetze für das Land zu berathen,, so spricht das doch mehr für meine jetzige Ansicht, für eine zeitige Einberufung der Stände, nicht für eine spätere. Wenn der Abgeordnete v. Thielau glaubt, mir einen Maaßstab für meine Pflichterfüllung geben zu können, so wäre er immer derLetzte, dem ich das Richteramt darüber zuerkenne. Wenn ich für an gemessen halse, gegen das Provisorium zu stimmen, so bin ich dadurch dazu gebracht worden, daß alle Anträge und Bitten an die Regierung, alle ihre Zusagen, das Provisorium zu vermeiden zu suchen, nicht erfüllt worden sind. Was soll da noch übrig bleiben? Sich Allem unterwerfen, allen Willkürlichkeiten sich fügen? Das halte ich nicht für meine Pflicht, sondern gegen meine Pflicht, und wenn ich gegen das Provisorium stimme, und dieses nicht bewilligt werden sollte, so würde die Verantwortlich keit die Regierung treffen, welche dieseLage herbeigeführt hat. Staatsminister v. Ze schau: Ich bemerke, daß eine Zusage der Regierung in dieser Hinsicht nicht vorliegt, sondern die Ver sicherung des Bestrebens der Regierung, ein Provisorium zu ver meiden. Die Regierung hat nebenbei den Wunsch ausgesprochen, die geehrte Kammer möge mit der Berathung des Budjets noch im Laufe der Finanzperiode zu Stande kommen. Wird diese Hoffnung nicht realisirt, so bleibt nichts übrig, als zu dem Provi sorium zu schreiten. Ob der Ausdruck, den der Abgeordnete ge braucht hat: „Willkürlichkeiten" an seinem Orte sei, überlasse ich der geehrten Kammer. Ich bitte aber den Herrn Präsidenten, das nicht als eine Bemerkung über die Aeußerung des Abgeord neten anzusehen. Die Regierung läßt diese Aeußerung ruhig hingehen. Abg. v. Thielau: Noch einige wenige Bemerkungen er laube ich mir. Der Abgeordnete meinte, meine Aeußerung stände in keinem Zusammenhänge mit der früher» Aeußerung des Ab geordneten. Ich will darthun, daß allerdings ein solcher Zusam menhang vorhanden ist. Wenn die Finanzdeputation erst dann das Budjet in die Kammer bringen soll, wenn die andern Gegen stände berathen sind, damit die Kammer Muße habe, das Budjet zu berathen, so hat der Abgeordnete einen Vorschlag dahin nicht
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