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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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meine Zustimmung nicht ertheilen. Es handelt sich doch, wir mögen die Sache betrachten, wie wir wollen, bei unserer zeithe- rigen Verhandlung darum, daß wir den Deutsch-Katholiken Vergünstigungen, die sie bis jetzt nicht gehabt haben, zugestehen wollen. Wollen wir aber dies ernstlich, so müssen wir auch wollen, daß sie das, was ihnen gegeben werden soll, mit einiger Sicher heit haben. Dem aber ist der v. Thielau'sche Antrag entgegen. Wollte man dagegen auf den von mir angedeuteten Vorschlag .eingehen, d. h. die Kirchengemeinden allein für kompetent erklä ren, in der vorliegenden Sache zu entscheiden, so würden eine Menge Bedenken beseitigt werden, welche im Laufe der Diskus sion gegen das Deputationsgutachten geltend gemacht worden sind. Es würde namentlich Punkt <-. nicht nothwendig sein und noch mehreres Andere, wie namentlich auch der v. Thielau'sche Antrag, sich erledigen. Ich habe schon bemerkt, so wie es auch von dem Herrn Referenten geschehen ist, daß dieDeputation gefürch tet hat, mit einem Vorschläge der Art nicht durchzukommen. Glaubt aber die Kammer, daß dies möglich sei, so bin ich meiner seits der Meinung, daß dann das Deputationsgutachten, obschon es sich, wie bereits erwähnt worden ist, an das jetzt bestehende Recht anschließt, recht leicht aufgegeben werden könne, doch will ich nicht etwaderDeputationdamiteinespecielleZumuthung gemacht haben. Nachdem ich nun diese meine Ansicht im Allge meinen ausgesprochen habe, gestatte ich mir noch kürzlich auf einige Bemerkungen, die im Laufe der Debatte gefallen sind, einzugehen. Man hat den v. Thielau'schen Antrag vertheidigt, weil er demokratischer Natur sei, und es ist das allerdings nicht ganz zu verkennen, obschon ich mich wundere, daß gerade von jener Seite dem demokratischen Prkncip das Wort geredet werden will. Mein wenn man dies einmal thun will, so muß man in dieser Beziehung auch konsequent sein; wenn man das demokra tische Princip aufstellen will, so bleibt nichts übrig, als, wie ich schon angedeutet habe, nicht blos bei dem Widerrufe die Selbst ständigkeit der Gemeinden zu retten, sondern auch bei Ueberlaffung der Kirche. Glaubt also der Abgeordnete v. d. Planitz, der na mentlich diesen Grundsatz aussprach, für den Antrag, daß ledig lich die Kirchengemeinde in vorliegender Beziehung zu entschei den habe, die Vermittelung übernehmen zu können, daß auch die erste Kammer beistimme, so erkläre ich nochmals, daß ich ihm gern beitrete. Ob aber diese Zustimmung der ersten Kammer zu er langen sein werde, wo, wenn auch nicht alle Mitglieder, doch die größere Majorität derselben, Rechte würde ausgeben, oder we nigstens sie beschränken lafsen'müßte, will ich dahingestellt sein lassen. Man hat gesagt, der v. Thielau'sche Antrag sei sogar im Interesse der Deutsch-Katholiken; denn wenn man nicht den Gemeinden den Widerruf zugestehen wollte, so würden diese sich bedenken, den Deutsch-Katholiken Kirchen zu überlassen. Meine Herren! Ich für meine Person glaube das nicht. Ver gegenwärtigen wir uns nur die factischenVerhältnisse. Wo existi- ren denn bis jetzt Deutsch-Katholiken, nämlich in so umfängli cher Zahl, daß sie besonderer Kirchen bedürfen? Lediglich in den großem Städten. Aber diese haben bereits ihre Bereitwilligkeit zu erkennen gegeben, den Deutsch-Katholiken Kirchen überlassen zu wollen, sobald die Frage selbst auf dem Wege der Gesetzgebung entschieden ist, ja, sie haben bereits zum Theil, ohne daß das ge schehen ist, Kirchen überlassen. Ich fürchte also nicht, daß man nun erst große Bedenken haben werde, wenn auch die Bestim mung getroffen wird, welche die Deputation vorgeschlagen hat. Nun ist zwar richtig, daß dies auf dieLausitz, die hierbei vielleicht am meisten betheiligt ist, nicht passen würde. Ehe aber—ich glaube das wenigstens für meinePerson—die deutsch-katholische Bewegung sich dorthin verlieren wird, ehe Bestimmungen für die Lausitz sich nothwendig machen werden, kommen wir, denke ich, auch zur vollftändigenAnerkennung, wo dann schon umfäng lichere allgemeine Bestimmungen werden getroffen werden. Für jetzt aber —- ich wiederhole dies nochmals—halte ich es nicht für bedenklich, wenn man das annimmt, was die Deputation vorge schlagen hat. Es ist ferner von einem der letzten Sprecher be merkt worden, die Gemeinden müßten deswegen bei dem Wider ruf allein entscheiden können, weil keine Garantie vorliege, daß die Deutsch-Katholiken nicht über lang oder kurz ihre Waffen vielleicht gar gegen den Protestantismus richten würden. Nun, ich meinestheils will das nicht entscheiden, es ist das eine Frage, die der Zukunft angehört. Allein sollte dies oder etwas Anderes, was nicht ganz in der Ordnung wäre, von den Deutsch-Katholi ken vorgenommcn, in den ihnen überlassenen Kirchen ordnungs widrig gelehrt, überhaupt gegen das Gesetz gehandelt werden, so steht es ja der Regierung vermöge ihres Oberaufsichtsrechtes, und also auch abgesehen von der hier vorliegenden Bestimmung, zu, dieKirche, wo dergleichengeschehen ist, aus polizeilichen Rück sichten zu schließen. Ein Bedenken gegen das Deputationsgut achten liegt also auch hierin nicht, denn dieses Recht der Regie rung wird ihr Vorbehalten bleiben, wir mögen über die vorlie gende Frage beschließen, was wir immer wollen. Demnach kann ich meine Ansicht nochmals kurz darin zusammenfassen, daß ich bei dem Deputationsgutachten so lange stehen bleiben werde, als nicht ein umfänglicherer Antrag gestellt wird, wie der v. Thielau'sche ist, so lange namentlich nichtder Antrag gestelltwird, daß nicht allein bei dem Widerrufe, sondern auch beiderUcber- lassung der Kirchen an Deutsch-Katholiken lediglich die Kirchen gemeinden entscheiden sollen. Wird aber ein solcherAntragnicht gestellt,so werdeich gegenden v.Thielau'schenAntrag stimmen, weil er mir zu einseitig ist. Im Uebrigen kann ich mich einer Widerlegung desselben enthalten, weil sie schon zur Genüge er folgt ist. Abg. v. Schaffrath: Ich werde eine Widerlegung der bisherigen Sprecher gegen das Deputationsgutachten versu chen, und zwar so, daß ich mit der des letzten anfange und nach und nach bis zu dem ersten zurückgehe. Der Abgeordnete Bodemer meint, es liege jedenfalls ein Widerspruch zwischen dem Punkte v. und ä. vor; es werde dadurch eine Rechtsun gleichheit oder Imparität herbeigeführt. Es wäre gut gewesen, wenn er hinzugefügt hätte, zwischen wem eine Rechtsungleich heit herbeigeführt werde. Ich muß hinzufügen, daß ich nicht den Punkto., überhaupt nicht das Deputationsgutachten ver-
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