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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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monatlich"!!, so,Revolution««"!! und so „radikal"!!, daß ich immer nur da-Recht, nichts mehr und nichts weniger, for dere, nur auf das Recht sehe, mag es oder eine Einrichtung An dern „demokratisch", „revolutionair" oder „radikal" sein. Dies sind meine Rechtsgründe. Es ließe sich noch viel darüber sagen, aber ich will die ohnedem schon so lange Debatte nicht noch län ger aufhalten. Abg. Zische: Der Abgeordnete hat gesagt, indem ich von den Doktoren jmis sprach, ich hatte ihn gemeint. Wenn er allei niger voctor zuris in Sachsen wäre, so könnte dies der Fall sein. Dem ist aber nicht also. Er hat weiter gefolgert, ich hätte mich in Persönlichkeiten vergangen. Ich werde nie persönlich sein, sonst würde ich in Fußtapfen treten, die ich stets zu vermeiden streben werde. Abg. Georgi: Der Abgeordnete v. Schaffrath hat ge sagt, ich hätte mich auf mein Rechtsgefühl berufen. Ich habe das nicht gethan und werde es auch femer nicht thun, weil ich in der That sehr in Verlegenheit sein würde, wenn ich sagen sollte, was denn eigentlich genau genommen Rechtsgefühl ist. Präsident Braun: Ich habe nur bezüglich der letzten Aeußerung des Herrn 0. Schaffrath zu bemerken, daß mir die Worte: „das Recht fei revolutionair" nicht paffend scheinen. Das Recht ist nie revolutionair, weil es, wenn esrevolutionair wäre, aufhörte, Recht zu sein. Abg. Sachße: Die Gründe, welche der Abgeordnete Todt angeführt hat, aus welchen die Punkte k>. und c. hervorgegan gen sind, sprechen mich auch an, und zwar darum, weil ich wünsche, daß etwas zu Stande komme, und weil, wenn die Punkte b. und c. nicht Annahme finden, leicht nichts zu Stande kommen könnte. Es ist allerdings von denjenigen, welche für das Amendement des Abgeordneten v. Thielau ge sprochen haben, sehr ansprechend und einnehmend angeführt worden, daß die Gemeinden hauptsächlich hierin zu berücksichti gen seien, was in der Khat auch der Fall ist, wenn man be denkt, daß sie die Kirche unterhalten, daß sie dort ihre Andacht und andere gottesdienstlichen Handlungen verrichten, während die Kircheninspection meistens fern davon ist und der Kirchen patron es ebenfalls oft ist. Was abernun den Punkts, betrifft, in welchem bestimmt wird, daß die Kirchengemeinde, die Kir cheninspection und derKirchenpatron gemeinschaftlich von dem Widerrufe der Erlaubniß Gebrauch machen könnten, so trete ich dem v. Thielau'schen Amendement darum bei, weil es den Kirchengemeinden größeres Recht einräumt, weil dann, wenn die Kirchengemeinde als protestantische Gemeinde sich bewogen fühlt, diesen Widerruf auszufprechen, gewiß vermuthbar hin längliche Gründe ihr vorhanden sein müssen, um dies auszu sprechen, und ich sie weder von dem Kirchenpatrone, noch der Kircheninspection abhängig gemacht zu sehen wünsche, wenn Lehren und Meinungen ausgesprochen werden sollten, w.lche in solcher mehr oder weniger, weil gegen ihren Glauben gerich tet, oder sonst nicht passen. Die- sind die Gründe meiner Ab stimmung. Abg. o. Platzmann: Die Gründe, die gegen den Satz sud e. von dem geehrten Secretair Lzschucke angeführt worden sind, theile ich vollständig und werde daher gegen den Punkt e. stimmen. Wenn dagegen zu b. und 6. gesagt worden ist, daß, so wie die Einwilligung zu Ueberlassung einer Kirche von der Uebereinstimmung der Gemeinde, derKircheninspection und des Patrons abhängen, ebenfalls auch dec Widerruf daran gebun den sein soll, so halte ich das nicht für ganz richtig. Man wird sich nicht sowohl an die Worte: „Einwilligung" und „Wider ruf" zu halten haben, als vielmehr an den Grundsatz. Der Grundsatz wird aber der sein müssen, daß der Gebrauch einer Kirche abhängig sein soll von der Uebereinstimmung der Ge meinde, der Kircheninspection und des Pattons. So wie dieser Gebrauch nur entstehen kann durch Uebereinstimmung dieser drei Factoren, so soll er auch nur durch diese Uebereinstimmung fortbestehen können. Es folgt daraus, daß der Widerruf erfol gen kann, sobald diese Uebereinstimmung aufgehoben, also ge stört wird, mithin auch auf Widerruf eines oder zweier von jenen dreien. Ich wünsche darum, daß das Wort: „gemein schaftlich" aus dem Satze suk <i. ausgeschieden werde. Der geehrte Abgeordnete Georgi hat schon treffend geschildert, daß eine Unbilligkeit für die Gemeinden darin liege, wenn sie in der Ueberlassung der Kirchen an die Einwilligung der Kirchen inspection und des Patrons gebunden würden. Eben so kann es von der andern Seite bedenklich fern, wenn der Kirchen inspection die Hande gebunden und sie vielleicht von den mög licherweise etwas vagen Vorstellungen der Gemeinde abhängig gemacht werden soll. Ueberhaupt aber kann ich die Ueberlas sung der Kirchen im Zustande des Provisoriums und aus Rücksichten der Toleranz nur als Zugeständnis, auf Widerruf betrachten, und eine Rechtsregel, daß ein Vertrag auf dieselbe Weise, wie er entstanden ist, wieder aufgehoben werden müsse, kann ich nicht zugeben, sondern nur so viel, daß er auf dieselbe Weise gelöst werden könne. Referent Abg. 0. Haase: Ich will versuchen, durch ein von mir eventuell gestelltes Amendement, im Fall nämlich das Deputationsgutachten nicht angenommen würde, eine Vereini gung der verschiedenen Ansichten zu bewirken. Ich bin dazu dadurch veranlaßt, daß viele Abgeordnete die Ansicht ausge sprochen haben, den Gemeinden die Hauptflimme einzu räumen. Diese Ansicht ist allerdings die liberalste. Ich schlage nämlich vor, wenn das Deputationsgutachten nicht angenommen wird, statt des Satzes K. zu sagen: „daß dazu die Einwilligung der betreffenden Kir» chengemeinde erforderlich sei", in Folge dessen der Satz c. im Berichte Wegfällen würde, und statt des Satzes 6. würde zu setzen sein: „daß der betreffenden Kirchen gemeinde zu jeder Zeit der Widerruf der zu Benutzung ihrer Kirche von ihr den Deutsch- Katholiken gegebenen Erlaubniß zustehe." Diese
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