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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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terschreibe. Aber ich erkläre offen, daß unsere protestanti schen Gemeinden zu Gunsten einer neu auftretendrnSecte nicht das leiseste Opfer in ihren Rechten bringen sollen; denn so viel glaube ich ihnen vindmren zu muffen, daß sie in ihren Kirchen lediglich nur diejenigen zu dulden brauchen, die sie dulden wol len, die sie freiwillig dulden wollen. Ich kann mich nicht überzeugen, daß es Sympathie im Volke finden werde, wollten wir hierbei irgend einen Zwang anwenden. Auf welche Weise der Zwang vermieden wird, ist mir einerlei. Ich werde gegen den ganzen Satz c. stimmen, weil ich wünsche, daß er wegfällt. Ich habe der Kammer zu überlassen, was sie thun will, ich erlaube mir aber, sie zu bitten, für meinen Antrag zu dem Deputationsgutachten sudä. zu stimmen; denn ich halte für nothwendig, daß der Kirchengemeinde allein der Widerruf zustche. Abg. Schäffer: Beseelt von dem Wunsche, daß irgend ein Arrangement in dieser Angelegenheit getroffen werden möge, erkläre ich als Mitglied der Deputation, daß ich, wenn irgend eine Umänderung, die jedoch in der Hauptsache nicht nachtheilig ist, vorgeschlagen werden sollte, gern von den Vorschlägen, welche die Deputation gemacht hat, zurücktrete. Ich bin leider ver hindert gewesen, heute früher in die Sitzung einzutreten, und zwar konnte ich erst erscheinen, als bereits das Amendement von dem Abgeordneten v. Thielau gestellt war, und ich gestehe offen, ich kenne den Inhalt desselben noch nicht so ganz genau. So viel ich aber aus den Verhandlungen bemerkt habe, scheint man hauptsächlich Anstoß an dem Punkte c. zu nehmen, daß bei di- vergirenden Ansichten die betreffende Behörde die Entscheidung haben soll. Vorgeschlagen ist von der Deputation, daß sowohl die Ueberlassung, als der Widerruf der Kirche von der Einstim migkeit der drei Factoren, dem Patron, der Kircheninspection und der Gemeinde, abhängen soll, und daß, wenn diese verschie dener Ansicht sind, die Behörden eintreten und die Entscheidung geben sollen. Diese Bestimmung also ist es, an welcher man hauptsächlich im Laufe der Debatte Anstoß gefunden hat. Man hat hauptsächlich diesen Anstoß aus dem Grunde genommen, weil es nicht gut sei, die Behörden in solche Angelegenheiten ein mischen zu lassen, indem die Selbstständigkeit der Gemeinden dadurch gefährdet werde, und hat zur Erläuterung dieser Be hauptung auf die städtischen Verhältnisse Bezug genommen und selbige als Beispiel ausgestellt. Nun wird mir Jeder zugeben, daß, wenn diese drei Factoren unter einander verschiedener An sicht sind, es doch Jemanden geben müsse, der die Entscheidung giebt, eben so wie es natürlich ist, daß, wenn Zwei verschiedener Ansicht sind, ein Dritter hinzutreten muß, welcher entscheidet. Wollte man das nicht, wollte man bei der Verschiedenheit der Ansichten Niemandem eine Entscheidung einräumen und die Sache nunmehr auf sich beruhen lassen, so würde matt eine Art reto polamclllli einführen. Es darf dann nur Einer widerspre chen, so wird aus der Sache nichts, gar nichts. Diesen entstan denen Bedenken hat durch ein Amendement des geehrten Herrn Referenten begegnet werden sollen. Ich habe das Amendement nicht unterstützt, und zwar aus dem Grunde nicht, weil es die Einmischung der Behörden wiederum in dem Falle feststem, wenn nämlich die Kircheninspection und der Patron mit der Entschließung der Kirchengemeinde nicht einverstanden sind. Möglich scheint mir es aber doch, daß auf weit leichtere Art und kürzer, und auf die Art, welche in der Kammer vorherrschend zu sein scheint, herauszukommen sei. Daß bei der Ueberlassung, wie bei dem Widerrufe die drei Factoren concurriren möchten, wünsche ich, weil bereits in der ersten Kammer diese Bestimmung getroffen ist, und ich glaube, daß, so weit wir uns den Ansichten accommodiren können, die in der ersten Kammer sich kundgege ben haben, wir es thun möchten, damit der erwünschte Zweck er reicht wird. Um nun diesen Zweck zu erreichen, dürfte es aus reichen, zu bestimmen, daß, wenn die Kircheninspection, der Kir chenpatron und die Gemeinde in Betreff der Ueberlassung -er Kirche oder des Widerrufs verschiedener Ansicht sind, als Norm der Entscheidung die Ansicht der Gemeinde gelte. Diese Be stimmung läßt sich durch einen Zusatz zu e. ermöglichen. Auf diese Art ist aus dieser Angelegenheit am schnellsten herauszu-' kommen. Ich habe dies erwähnt, weil ich den Wunsch habe, daß diese Sache möglichst auf irgend eine Art arrangirt werden möge, und dieser Wunsch hat mich zu dem Vorschläge bewogen. ReferentAbg.v. Haase: Ich muß zur Berichtigung um das Wort bitten. Die Abgeordneten Schäffer und v. Thielau scheinen mich mißverstanden zu haben, wenn sie annehmen, daß die drei Sätze, welche ich amrndirt habe, ein Ganzes bilden sol len. Dem ist nicht so. Ein Ganzes bilden nur der erste Satz: „daß die Einwilligung der Kirchengemeinde zur Einräumung der Kirche erforderlich sei", und der zweite Satz: „daß der Kir chengemeinde der Widerruf zustehe". Der dritte Satz steht ganz selbstständig da, er kann fallen, auch wenn die ersten beiden Satze angenommen werden. Abg. Schäffer: Es ist mir noch nicht ganz klar gewor den. Mir har es geschienen, als ob der geehrte Referent in seinem Amendement bei der Bestimmung über Ueberlassung oder Widerruf der Kirche die Coneurrenz des KirchenpalronS und der Kircheninspection ausgeschlossen wissen wollte, un nur die Genehmigung der Gemeinde als Erforderniß aufstellce. Allein daß weder der Kirchenpatron, noch die Kircheninspection irgend etwas davon erfahren sollen, wird wohl in der Absicht des Amendementstellers nicht liegen. Dessenungeachtet dürfte es aber nach dem Amendement nicht nökhig sein, daß diese Facto ren sämmtlich befragt werden, vielmehr scheint es, als wenn ausschließlich nur die Kirchengemeinde zu befragen wäre, wäh rend nach dem Vorschläge, den ich gestellt habe, die drei Facto ren gefragt werden sollen, und nur dann, wenn Diskrepanz vorhanden ist, die Ansicht der Kirchengemeinde prävaliren soll. Präsident Braun: Ich frage den Abgeordneten zunächst, ob er seine Ansicht in einem Amendement niederlegen wolle? Abg. Schäffer: Ich habe sie eben nicht gefaßt. Es war nur meine Ansicht, die ich zu erkennen gab. Es würde aller dings eine etwas bestimmtere Fassung zu geben fein.
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