Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ansichten des einen oder andern Theils handelt. Wenn er aber sagte, das Ministerium habe durch seine heutige Erklärung die Gemeinden lediglich zu Lastträgern der Kirchen gemacht, so begreife ich das in. der That nicht; denn das Ministerium hat ausdrücklich dafür gestimmt, daß die Kirchen nur mit Zustim mung derGemeind err eingeräumt und auch schon auf Wider ruf der Gemeinden allein zurückgezogen werden können. Abg. Joseph: Zur Berichtigung eines Mißverständnis ses wollte ich mir noch einige Worte erlauben. Allerdings ge hört die Entgegnung, welche ich mir erlaubt habe, zu der jetzigen Debatte, indem sie gegen die Aeußerungen des geehrten Abgeord neten Georgi, gegen den Herrn v.Thielau und gegen die von der Ministerbank ausgegangenen gerichtet ist. Wenn aber der Herr Staatsminister mir entgegenhielt, daß gerade das Ministerium hier das Recht der Gemeinden anerkenne, so muß ich erwidern, daß ich den Ausdruck: „Lastträger" auf die Rede des Cultus- ministers bezogen habe, in der er den Gemeinden alles Ei g en- th ums recht an den Kirchen abschneiden wollte, wonach die Ge meinden in dem Falle sich befinden würden, alle Lasten, wie z.B. der Neubauten, der Reparaturen, zu tragen, ohne ein Eigen- thumsrecht zu haben. Präsident Braun: Unter dem von dem Abgeordneten zuerst angegebenen Gesichtspunkte habe ich auch kein Bedenken getragen, die Zulassung seiner Rede in formaler Hinsicht zu ge nehmigen. Vicepräsident Eisenstuck: Ich habe Anstoß genommen, heute die Debatte zu verlängern, aber ich sehe mich doch noch ge drungen, Einiges zu sagen. Ich werde nicht ekngehen auf große Erörterungen über die Begriffe von Precarium und Widerruf, ich lasse dies auf sich beruhen; eben so wenig werde ich eingehen auf die Besorgnisse für den Protestantismus, ich glaube daran nicht, die Wahrheit wird immer siegen, so war es bisher, so wird auch der Protestantismus bestehen, und ich sehe ihn in seinen Grundvesten auch durch den Neu-Katholicismus keineswegs er schüttert. Aber mir ist es sehr bedenklich gewesen, daß man im Allgemeinen, was auch die Deputation ausgesprochen hatte, die Kirchcngcmeinde mit der Kircheninspection und selbst mit dem Kirchenpatrone als gleich berechtigt darstellte. Ich war sehr er freut, da Amendements dagegen auftauchten, und ich habe nur noch abwarten wollen, welche Thcilnahme in der Kammer sich aussprcchen würde. Ich bin allerdings der Uebrrzeugung, daß die Kirchcngcmeinde allein eine Stimme hat, daß man nicht die Kircheninspection, noch weniger den Kirchenpatron auch dabei hört. Zu den Gründen, welche von Andern vorgebracht worden sind, kann ich noch einige hinzufügen. Wir müssen doch alle Fälle in's Auge fassen; eS kann geschehen, daß in einer römisch- katholischen Kirche die Neu-Katholiken Gottesdienst halten wol len, und daß die Gemeinde aus christlicher Liebe eS auch zugesteht. Allein die Kirchengemeinde kann verschiedener Meinung sein, so auch der Kirchenpatron. Allein das weiß ich doch nicht, ob cs rathsam sein könnte, da eine große Spannung zwischen der Kir chengemeinde und der Kircheninspection hervorzurufen. Mir scheint, bei allen bisherigen Debatten ist man davon ausgegan gen, daß die Kircheninspection so sei, wie bei den lutherische« Gemeinden. Da weiß ich wohl, da wird sie durch die Obrigkeit und die geistliche Behörde bestellt. Aber nicht allein das ist mein Bedenken, es geht noch weiter. Wenn ich mir bedenke, so viel mir bekannt ist, hat das Domstift zu St. Petri Kirchenpa tronate; nun bin doch vergewissert, daß man das Domstift in große Verlegenheit setzen würde, wenn man ihm abverlangen wollte, es solle eine römisch-katholische Kirche den Neu-Katholi ken einräumen. Da wird man verneinend antworten; mit gro ßer Zuversicht erwarte ich das, und ich fürchte, daß bei der katho lischen Gemeinde das große Spannung Hervorrufen würde. Ein zweiter Grund, der mich bestimmt, der Kirchengemeinde das Wort allein zuzugestehcn, ist der: Wie es bisher gewesen ist, wird es auch künftig sein, da haben in Dresden, Leipzig, Chem nitz, Annaberg die Neu-Katholiken in lutherischen Kirchen Got tesdienst gehalten, und zwar sind die Kirchengemeinden damit einverstanden gewesen; ja es ist mir in der That noch gar kein Fall vorgekommen, daß eine Kirchengemeinde in Sachsen auf Ansuchen der Neu-Katholiken ihnen eine Kirche verweigert hätte. Wenn wir die bisherige Erfahrung an die Hand nehmen, so gehen wir Spannungen und Unannehmlichkeiten entgegen. Es ist auch gesagt worden, man würde sich der ersten Kammer mehr nähern, wenn man darauf eingehen wollte. Nun, meine Herren, ich habe mich oft darüber ausgesprochen, ich verlange gar nicht, daß irgend eine Kammer der andern, oder die Regie rung eine Concession machen, ich habe aber meine Ueberzeugung, diese bleibt mein, sie ist mein Eigenthum; auch nicht, um mich der ersten Kammer zu nähern, werde ich von meiner Ueberzeu- gung jemals hier abweichen; ich muß mir gefallen lassen, wenn die Meinung der ersten Kammer gegen mich ist. Schon war ich im Begriff, ein Amendement zu stellen, als mir der Herr Re ferent zuvorkam. Dieses Amendement würde ich unbedingt an nehmen, weil es mit meiner Ueberzeugung durchaus überein stimmt. Nach diesem Amendement wird die Sache so zu stehen kommen: Die Kirchengemeinde ist berechtigt, ihre Kirche für den Gottesdienst der Neu-Katholiken einzuräumen, sie ist berechtigt, wenn diese Verwilligung von ihr ertheilt worden ist, sie auch wieder aufzuheben, wenn sie sich dazu veranlaßt fühlt, ohne daß dabei die Kircheninspection, der Kirchenpatron und die Staatsregierung in einem oder dem andern Falle eine Wirksam keit habe. Blos das würde noch hinzuzufügen sein, und ich würde mich auch dem anschließen; wenn die Kircheninspection oder der Kirchenpatron Bedenken tragen sollten, den Beschluß der Kirchengemeinde zu genehmigen, und einen Widerspruch erregen wollten, so sollte der Widerspruch im Wege der bisheri gen Verfassung durch Recurs und Berichterstattung beseitigt werden; aber da müßte ich noch EinS hinzufügen, daß derWidcr- spruch, ausgehend von der Kircheninspection oder dem Patrone, gar keine Suspensivkraft habe. Machen wir diese Bestimmung nicht, so sehe ich voraus, daß die Jahresfrist im Jnstanzenzuge erlebt werden kann, ebe die Neu-Katholiken zum Ziele kommen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder