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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Grunde, weil ich auf eine alte Rechtsregel, wo ein Gesetz ge geben werden soll, kein so großes Gewicht lege. Ein zweites und zwar hauptsächliches Bedenken ist bei Punkt 6., indem man glaubt, es könnte die Zeit kommen, wo der Deutsch-Katholicis- mus dem Protestantismus gefährlich werden könnte. Ueber eine Gefahr, die späterhin eintreten kann, kann man sich nicht aussprechen, weil man eben nicht weiß, wenn und ob sie ein treten wird. Aber so viel weiß ich gewiß, daß, wenn sie im Anzuge wäre, der Kirchenpatron, die Gemeinde und die Kirchen- inspection mit der Aufhebung einverstanden sein, also zu einem gemeinschaftlichen Beschlüsse sich vereinigen würden. Nur -aS einzige Bedenken habe ich sowohl gegen das Deputations gutachten, als gegen das Amendement, oder die veränderte Fassung, welche der Herr Referent vorgeschlagen hat; es ist nämlich im Punkt e. gesagt: „daß bei unter sich abweichenden Ansichten der Kirchengemeinde, der Kircheninspection und des Patrons hinsichtlich einer solchen in Frage stehenden Ueberlas- fung, die Entscheidung in den gesetzlichen Instanzen der zustan- digenVerwaltungsbehörden erfolge." Hieristalso blos von Ab weichung zwischen der Kirchengemeinde, dem Patron und der Kircheninspection die Rede; aber es giebt auch Fälle, wo abwei chende Meinungen unter den Gemeinden selbst entstehen könnten, und auf diese Fälle wird weder im v. Thielau'schen Anträge, noch imDeputationsgutachten und in der spätem Fassung Rücksicht genommen. Wo drei Gemeinden sind, und es stimmen zwei dafür und eine dagegen, wird kein Bedenken sein; wo aber zwei Gemeinden, oder vier oder überhaupt so viel sind, daß die Stimmen gleich stehen, da wird es noch an einer Bestimmung fehlen, wie es dann gehalten werden soll, und ich wünschte daher, daß noch eine Bestimmung hierüber getroffen werden könnte. Staatsminister v. Wietersheim: Das Ministerium ist nicht gesonnen gewesen, an dieser speriellen Debatte einen nähern Antheil zu nehmen, weil eben die Grundlage, auf welche es seinen Vorschlag fußt, eine wesentliche Verschiedenheit von dem von der Deputation gegebenen hat. Auf einen Um stand bin ich aber doch aufmerksam zu machen verpflichtet; näm lich wenn rn dem fraglichen Falle der Kircheninspection und dem Patron gar keine Stimme gewährt werden soll, so würde man sich dadurch von der bestehenden Gesetzgebung und be sonders von dem neuen Gesetze entschieden entfernen und damit in ausdrücklichen Widerspruch treten. Die Deputation hat selbst in ihrem Berichte ein großes Gewicht auf die bis herige Verfassung gelegt und hervorgehoben, daß nach solcher Kirchen oft zu Aufführung geistlicher Musiken und Oratorien zu milden Zwecken ohne Concurrenz der Oberbehörden einge räumt worden; das ist ganz richtig; aber es wird sich nicht ein einziger Fall nachweisen lassen, wo dies ohne Concurrenz und ausdrückliche Genehmigung der Kircheninspection geschehen ist; vielmehr werden sich gewiß viele Fälle finden, wo dies lediglich von der Inspektion ausgegangen und die Gemeinde gar nicht befragt worden ist, sowohl in früherer, als auch in neuerer Zeit, was namentlich in Städten sehr viel Schwierig- N. 64. keit hat, weil es in Städten mehrere Parochien giebt, denen die Stadtverordneten gemeinschaftlich sind. Wenn endlich die Rechte der Patrone ganz bei Seite gesetzt werden solle», so würde es konsequent sein, die Rechte der Patrone überhaupt aufzuheben; wenn das aber nicht im Allgemeinen geschieht, so können sie in einem besonder» Falle nicht ganz unberücksich tigt bleiben. ReferentAbg.v. Haase: Ich bemerke, daßdieDeputation bei ihren Vorschlägen nur in Folge des Beschlusses der ersten Kammer auf die Kircheninspectronen und Patrone Rücksicht genommen hat. Da aber nach der Meinung mehrerer Sprecher darausUnzuträglichkeiten hervorgehen, und die Kirchengemeinde, als die Hauptperson, allein zu entscheiden habe, eine Ansicht, die ich persönlich auch theile, so habe ich nach dieser Meinung die zwei ersten Sätze meines Amendements geordnet. Da man aber von anderer Seite die Kircheninspection und den Patron daneben! nicht ganz unberücksichtigt lassen möchte, so habe ich neben diesen zwei Sätzen noch ein zweites Amendement, den dritten Satz, eingebracht, des Inhalts, -aß, wenn die Kircheninspection oder der Patton hinsichtlich des Gemeindrbe- schlufses ein Bedenken haben, jene widersprechen, oder Vorstel lungen dagegen machen dürfen, die in dem gewöhnlichen Znstan- zenzuge vor den zuständigen Verwaltungsbehörden zur Erledi gung zu bringen sind. Es ist dies gleichsam ein votumQegMvum, das man ihnen einräumt. Noch erwähne ich in Bezug auf die NichtbefragungderKirchenbehördenbeiUeberlafsungvonKirchen zu einzelnen Acten, z. B. zu Predigthalten, daß in Leipzig zu weilen Prediger anderer Con'fessionen in protestantischen Kirchen ausgetreten sind, und ich habe nicht gehört, daß bei derKirchen inspection deshalb besondere Erlaubniß gesucht und von ihr er- theilt worden ist. Eben so wenig ist von der Universität Leipzig eine Genehmigung des Cultusministeriums nachgesucht worden, wenn solches in derUniversitätskkrche zuLeipzig geschehen, daher könnte die Einholung einer derartigen Erlaubniß hier füglich ebenfalls in Wegfall kommen. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Der Herr Staatsminister, welcher zuletzt sprach, hat nach meinem Dafürhalten die Frage wieder auf den wahren Stand zurückgeführt. Ich glaube, bei dem Amendement des Herrn v. Lhielau ist nicht hinlänglich berücksichtigt worden, daß es sich jetzt nicht darum handelt, die bestehende Kirchenverfaffung und das jetzt gültige Kirchenrecht abzuandern, sondern blos eine den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen anzupassende Modifikation zu treffen. Wenn wir aussprechen, daß die Kirchengemeinde allein berechtigt sei, Kirchen einzuräumen, so ändern wir das bestehende Recht ab. Ich bin nicht dagegen, und wenn dieser Satz in Frage kommen wird, werde ich auch für Erweiterung der Rechte der Kirchengemeinden stimmen. Dies schien aber keineswegs die Absicht der Deputation, der Vorlage und der Kammer über haupt zu sein. Dies ist der hauptsächlichste und wesentlichste Grund, weshalb ich bei der ursprünglichen Fassung der Depu tation stehen bleiben werde, da alle dagegen angeführten Gründe mit dem bestehenden Kirchenrechte collidiren. Ich bin ganz ds- 4
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