Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
-er zuständigen Verwaltungsbehörde erfolge", und der Sinn ist dieser: daß, wenn die dreiFactoren unter sich abweichen hinsicht lich der Ueberlassung oder der Z urü ck z i e h u n g der Kirch en, eine Entscheidung im Jnstanzenzuge erfolgen soll. Vergleicht man damit das Amendement zu Punkt 6., welcher lauten soll: „daß der betreffenden Kirchengemeinde und zwar sowohl allein, als unter Hinzutritt der Kircheninfpection und des Patrons zu jeder Zeit der Widerruf der zu Benutzung ihrer Kirche von ihnen den Deutsch-Katholiken gegebenen Erlaubniß zuständig", so gehen die v. Thielau'sche» Anträge dahin: wenn die Gemeinde wegen -er Wiederentziehung mit den andern beiden Faktoren in Wider spruch ist, soll die Entscheidung im Instanzenzuge erfolgen, wenn aber die Kirchengemeinde allein widerspricht, so soll dies zu reichen und keine weitere Entscheidung im gerichtlichen Jnstan zenzuge erfolgen. In Bezug auf meine beiden Amendements mache ich nur noch darauf aufmerksam, daß das zweite, der letzte Satz, welcher so lautet: „Ueber einen von der Kircheninfpection oder von dem Kirchenpatrone gegen die von der Kirchengemeinde beschlossene Überlassung erhobenen Widerspruch wird in dem gesetzlichen Jnstanzenzuge der Verwaltungsbehörden entschie den.", ganz unabhängig von den ersten beiden Sätzen ist, die so lauten: „daß dazu die Einwilligung der betreffenden Kirchen gemeinde erforderlich sei" und „daß der betreffenden Kirchen gemeinde zujederZeit der Widerrufder zu Benutzung ihrer Kirche von ihr den Deutsch-Katholiken gegebenen Erlaubniß zustehe." Man kann die beiden ersten Sätze annehmen und daneben gegen den dritten Satz stimmen; nimmt man aber neben den ersten beiden auch noch den letzten Satz an, so wird man sich dem be stehenden Rechte und der ersten Kammer anschließen. Präsident Braun: Was die Fragstellung anlangt, so be merke ich darüber Folgendes: Ich werde zuerst eine Frage auf Punkts, richten, sodann auf den ganzen Punkt b., weil dagegen kein Widerspruch geschehen ist. Was Punkt c. anlangt, so ist der v. Lhielau'scheAntrag zu berücksichtigen, daß nach dem Worte: „Ueberlassung" dieWorte „oder Widerrufs" eingeschaltetwerden sollen. Ich werde also die erste Frage auf das Deputationsgut achten mit Vorbehalt des v. Thielau'schen Amendements stellen und dann auf dieses selbst. Was Punkt ck. betrifft, so sind das Deputationsgutachten, so wie der Antrag des Abgeordneten v. Lhielau darüber einig, daß ein Widerrufsrecht der Kirchenin- spection und dem Patron zustehen solle. Sie sind nur darüber divergirender Meinung, daß das Deputationsgutachten die Aus übung dieses Widerspruchsrechts nur gemeinschaftlich gelten las sen will, während der Abgeordnete v. Thielau wünscht, daß es allein von der Kirchengemeinde sowohl, als unter Zutritt derKir- cheninspection und des Patrons geschehen könne. Hieraus folgt, daß die Abstimmung in dieser Beziehung zusammengefaßt werden kann über die Worte: „daß der betreffenden Kirchengemeinde, Kircheninfpection und dem Patron zu jeder Zeit der Widerruf der zu Benutzung ihrer Kirche von ihnen -en Deutsch-Katholi ken gegebenen Erlaubniß zuständig." Die zweite Frage würde ich stellen auf das Wort: „gemeinschaftlich", und wenn diese Frage abgelehnt würde, würde ich dann auf den v. Thielau'schen Antrag kommen, welcher wünscht, daß vor dem Worte: „Kirchen gemeinde" eingeschaltet werde: „und zwar sowohl allein, als un ter Hinzutritt der Kircheninspection " rc. Sodann würde ich den Endpunkt zur Abstimmung bringen, und wenn das Deputations gutachten keine Annahme fände, eine Frage auf den Antrag des Herrn 0. Haase stellen. Ist die Kammer allenthalben mit die ser von mir angekündigten Fragstellung einverstanden? — Ein- stimmigJa. Präsident Braun: Ich gehe nun zunächst auf Punkt s. über. Die Deputation beantragt, in das provisorische Gesetz oder Verordnung folgende Bestimmung aufzunehmen: „s. daß die Deutsch-Katholiken befugt sein sollen, ihre Gottesverehrung und gottesdienstlichen Handlungen auch in Kirchen anderer Con- fessionen auszuüben." Ich frage die Kammer: ob sie diesem Vorschläge ihrer Deputation beistimmt? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ferner wünscht die Deputation, in das fragliche Gesetz aufzunehmen: „b. daß dazu, um dieses Befug- niß in einer Kirche wirklich auszuüben, die Einwilligung der be treffenden Kirchengemeinde und der Kircheninfpection zureichen solle, und zwar an Orten, wo eine Person Kirchenpatron ist, unter Hinzutritt der Einwilligung des letztem." Ich frage die Kammer: ob sie auch diesem Vorschläge ihre Zustimmung er- theilt? — Er wird gegen vier Stimmen angenommen. Präsident Braun: Ich wiederhole hier zugleich, daß ich bei Punkt e. das v. Thielau'scheAmendement Vorbehalte. Ferner beantragt die Deputation, daß die Bestimmung in das Gesetz oder die Verordnung ausgenommen werden soll: „c. daß bei unter sich abweichenden Ansichten der Kirchengemeinde, der Kircheninspection und des Patrons hinsichtlich einer solchen in Frage stehenden Ueberlassung die Entscheidung in den gesetz lichen Instanzen der zuständigen Verwaltungsbehörden erfolge." Ich frage die Kammer: ob sie diesem Vorschläge beitritt? — Er wird gegen a ch t Stimmen a b g e l e h n t. Präsident Braun: Mit demselben fällt nun auch natürlich das v. Thielau'sche Amendement.—Ich komme zur Fragstellung über Punkt ck. und ich frage die Kammer: Genehmigt sie, daß in das Gesetz ausgenommen werde: „ck. daß der betreffenden Kir chengemeinde, Kircheninfpection und Patron zu jeder Zeit der Widerruf der zu Benutzung ihrer Kirche von ihnen den Deutsch- Katholiken gegebenen Erlaubniß zuständig"? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ich frage die Kammer: ob sie demDe- putationsgutachten gemäß das Wort: „gemeinschaftlich" einge schaltet wissen will? — Dies wird gegen drei und zwanzig Stimmen ab gelehnt. Präsident Braun: Nun richte ich die Frage auf das v. Thielau'sche Amendement, welches beantragt, daß nach dem Worte: „Kirchengemeinde" die Worte eingeschaltet werden: „und zwar sowohl allein, als unter Hinzutritt der Kirchen inspection rc." Ich frage die Kammer: ob sie dieses Amende-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder