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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Abg. a. d. Winckel: Da ich zufällig den Saal verlassen hatte, so will ich meine Abstimmung mit J a hiermit nach holen. (Dem wieder eintretenden Staatsminister nebst Re- tzieeungscommiffar wird von dem Präsidenten das Resultat der Abstimmung bekannt gemacht.) Präsident Braun: Wir gehen nunmehr zum zweiten Gegenstände der .Tagesordnung über, dieGleichstellung der Salzprerse betreffend. Referent Abg. Georgi: Das Allerhöchste Decret lautet: Se. KöniglicheMajestätlassen den getreuen Ständen in den Anlagen den Entwurf eines, die Gleichstellung der Salz preise betreffenden Gesetzes nebst dazu gehörigen Erläuterungen zur Berathung und Erklärung zugehen und bleiben denselben in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan. Dresden, am 14. September 1845. Friedrich August. (IL) Heinrich Anton von Zefchari. Die Erläuterung en hierzu lauten so: Da der mit de« Krone Preußen unterm 21. Januar und 22. Februar 1828 abgeschlossene Salzlieferungsvertrag mit dem 1. October,1845 abläuft, so lag es in der Verpflichtung der Re gierung, auf fsrnsrwcite gute und billige Versorgung des König reichs mit Salz Bedacht zu nehmen, wäre dieselbe hierzu auch Nicht durch den in der ständischen Schrift vom 31. März 1840 niedergelegtM Antrag aufgefordert worden, welcher dabin ging, die Regierung möge in Erwägung nehmen, ob für die, den zeitherigen Salzbezugsquellen entfernteren Landes- theile sich für die Folge nicht Bezugsquellen eröffnen lie ßen, aus welchen diesen Landestheilen das Salz zu Prei sen gewährt werden könne, die sich denen im Leipziger Kreise gleichstellten oder doch näherten. Zugleich in Berücksichtigung dieses Antrags, dessen sorg fältige Erörterung den getreuen Ständen mittelst Decrets vom 23. Mai 1840 unter 2 zugesichert worden ist, hat daher die Re gierung darüber seiner Zeit genaue Erkundigung eingezogen, aus welchen Salzbercitungsanstalten der billigste und sonst ent sprechendste Bezug für die diesseitigen Lande künftig zu erzielen sei, und ihr Absehen hierbei um so mehr auch auf die in den Thü ringischen Staaten befindlichen Salinen, namentlich die Saline Heinrichshall bei Gera, zu richten gehabt, als sich, ihrer geogra phischen Lage zufolge, bei denselben die günstigsten Bedingun gen erwarten ließen und von ihnen auch bereits mehr oderminder vortheilhafte Anerbietungen anher gelangt waren. Die hierbei angestellten Erörterungen haben zwar ergeben, -aß jene Salinen im Stande sein würden, wenigstens einen Theil -es diesseitigen Salzbedarfs mit einem guten, dem Erzeugnisse -er Königlich preußischen Cocturen gleichzustellenden Materiale zu decken. Dagegen ist es der Königlich preußischen Regierung, mit welcher die diesseitige gleichzeitig in Unterhandlung trat,'bei der Umfänglichkeit der Salzbereitungsanstalten in den dortigen Staatenund bei den in der Technik ihres Betriebs geschehenen be deutenden Fortschritten möglich gewesen, füreinen soansehnlichen und sichern Absatz, wie ihn der gesammts Salzbedarf der diessei tigen Lande darbietet, in Hinsicht auf den Preis des Salzes gün stigere Bedingungen, als andere Salineninhaber zu stellen, und es erschien daher rathsam, wegen der Salzversorgung des gejamm ten Staatsbereichs- mit alleinigem Ausschluß der ohnweit Gera gelegenen Exklaven Liebschwitz und Loitzsch, mit der genannten Regierung aufs neue in Verbindung zu treten., Indem über das Ergebniß -er diesfallsigen, unterm 14. Mai dieses Jahres zum Abschluß gediehenen Verhandlungen den mit Bearbeitung des Staatsöudjets beauftragten ständischen Deputa tionen nähere Mittheilung gemacht werden wird, erscheint cs zu Erläuterung des vorliegenden Gesetzentwurfs hinreichend, zu be merken, daß es in Folge jener Verhandlungen gelungen ist, dem Eingangs gedachten ständischen Anträge in seiner weitern Aus dehnung zu entsprechen. Es ist jedoch hierbei im Anschlüsse an die Verhandlungen des Landtags 18M über das, das landes-' herrliche Salzverkaufsrecht betreffende Gesetz vom 23. Mai 1840 zunächst Nachstehendes zu erwähnen. Das angezogene Gesetz §. 5 hat, mit Rücksicht auf die Ver schiedenheit der Transportkosten bei den einzelnen Niederlagen, den Verkaufspreis für je ein Stück Salz zu 120 Pfo. Zollge wicht - . Thlr.gGr.Pf. Thlr.Ngr.Pf. bei der Niederlage Leipzig auf 3 6 — ----- Z 7 5 „ „ „ Meißen „ 3 13 -- — 3 16 3 „ „ „ Chemnitz,, 3 13 — — 3 16 3 „ „ „ Dresden,, 3 16 — — 3 20 — „ „ „ Zwickau „ 3 16 — — 3 20 — „ „ „ Plauen „ 3 18 ------ 3 22 5 „ „ „ Budissin,, 4 ----- 4 festgesetzt, und obschon die Regierung die Vortheile keineswegs verkannte, welche mit der bereits Le'i Berathung jenes Gesetzes ausführlich zurSprache gebrachten Gleichstellung der Salzpreise für das ganze Land in-mehrfacher Hinsicht verbunden sind, so vermochte sie sich dennoch für jene Gleichstellung damals um des willen nicht auszusprechen, weil einerseits eine Gleichstellung der Salzpreise auf den Durchschnittsbetrag der im Gesetze aufgenom menen Preise zwar keinen Ausfall im Sraatseinkommen, wohl aber die ansehnliche Erhöhung der Salzpreise für mehrere Lan- destheile zur Folge haben mußte, andererseits aber eine Gleich stellung auf den 'Minimalpreis der Salzniederlage Leipzig mit einem auf ungefähr 80,000Thlr. "jährlich anzuschlagendm Opfer für die Staatskasse verknüpft war, dessen Ausgleichung nur durchAuflegunganderer, vielleicht drückenderer Staatslasten zu bewerkstelligen gewesen sein würde, wozu noch kam, daß durch das Gesetz vom 23. Mai 1840 zugleich die Salzconscription auf gehoben wurde und sich bei Eintritt dieser Maaßregel noch nicht mit Gewißheit übersehen ließ, ob nicht auch durch solche eineVer- minderung der Salzregalitätsnutzungen hcrbeigeführt werden könnte. Nun muß zwar derjenige Betrag, welcher bei Gleichstellung der Salzpreise axrf den Minimalpreis von 3^ Thlr. an den Nutzun gen des Salzregals aufzugeben ist, gegenwärtig aus dem Grunde noch höher als rm Jahre 1840 angeschlagen werden, weil seit Er lassung des vorangezogencn Gesetzes, nach Inhalt der Verordnung Vom28. September 1843 (Gesetz-undVerordnungsblattdessclben Jahres, Seite 136), auch der Verkauf eines um 27 Ngr. per Stück billiger als das Kochsalz zu beziehenden Viehfuttersalzes eingerichtet worden ist, in Folge der mit Gleichstellung der Koch salzpreise für die mehrestenLandestheile zugleich eintretenden an sehnlichen Ermäßigung derselbenaber eine ihr entsprechende gleich mäßige. Herabsetzung der Viehsslzpreise nicht wohl zu umgehen sein wird.
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