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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Punkt, wie schon bemerkt, zur Genügebeseitigt. Wennich mir nun dies Alles vorhalte und zugleich noch hinzunehme, worauf die De putation aufmerksam gemacht hat,nämlich dasNachlassen derTrau- ungendurch einenprotestantischenGeistlichen,dafern einembethei- ligten deutsch-katholischen Brautpaare ein Bedenken beiginge, so glaube ich, liegt kein gerechter Grund vor, den Deutsch-Katho liken die Trauungen durch ihre Priester nicht zu gestatten. Man hat zwar inBezugaufvenletzternPunktgesagt, es handlesich nicht blos umdie jetzt lebenden Deutsch-Katholiken, man müsse auch für die „künftigen Geschlechter" Sorge tragen. Meine Herren, ich glaube, in einer so späten Zeit, daß von künftigen Geschlechtern die Rede sein könnte, wird doch wohl der Deutsch-Katholicismus nicht erst zur vollen Anerkennung kommen. Ich für meine Person glaube, die Macht der Wahrheit, die in ihm liegt, ist so bedeutend, daß er in kurzer Zeit vollständig gesetzlichen Boden gewinnen wird. Ist nun aber dieses eine und hauptsächlichste Bedenken, was man gegen das Deputationsgutachten aufge stellt hat, nicht von der Art, daß man den Deutsch-Katholiken die Gestattung der Trauung durch ihre Priester zu versagen hätte, ss liegt dagegen ein anderes Bedenken vor, was für das Deputationsgutachten spricht, der Gewissenszwang nämlich, den man den Deutsch-Katholiken anlegen würde, wenn man ihnen unbedingt zumuthrn wollte, sich von Geistlichen trauen zu lassen, die nicht ihrer Confession angehören. Der Herr Justizmimster hat vorhin selbst zugegeben und ausgesprochen, etwas Anderes wäre es, wenn es sich um einen-Glaubens- und Gewissenszwang handle, dieser liege aber nicht vor, wie die Deutsch-Katholiken selbst zugegeben hätten. Wo sie das zu gegeben haben, weiß ich nicht. Ich wenigstens habe darüber in dem, was uns von ihnen zugegangen ist, nichts gelesen, wohl aber habe ich von allen Deutsch-Katholiken, die ich über diesen Punkt gesprochen habe, gehört, daß sie es für einen Glau bens- und Gewissenszwang ansehen würden, wenn man ihnen die Zumuthung machen würde, daß ihre Trauungen lediglich von Geistlichen fremder Confessionen vollzogen werden müßten. Möglich ist es nun doch, daß um dieses Bedenkens willen Ein zelne auf das kommen, was der Abgeordnete Müller angedeu tet hat; denn es hatte derselbe nicht so ganz Unrecht, wenn er sagte, daß bei den Protestanten sehr ost Trauungen unterblei ben, und dann derartige Verbindungen in Concubinat aus arten, weil das betheiligte Paar die Stolgebühren fürchtet. Ich selbst Habs leider diese Erfahrung machen müssen, daß ganz arme Personen lediglich deshalb die Trauung aufschoben und im Concubinat lebten, weil sie die Stolgebühren nicht sofort be zahlen konnten. Denke ich mir nun den Fall, der nicht un möglich ist, daß ein deutsch-katholisches Brautpaar, weil es in seinem Gewissen sich beengt fühlt, wenn es sich von einem Geist lichen fremder Confession trauen zu lassen genöthigt ist, die Trauung unterläßt, so würde ich das allerdings für etwas sehr Bedenkliches, für etwas Unmoralisches, wie es auch bereits be zeichnet worden ist, ansehen müssen. Mag auch dieser Fall vielleicht nicht so häufig vorkommen, so werden doch auch die Fälle, welche man gegen uns aufstellen will, nicht häufiger vorkommen, und da hierbei also lediglich Singularitäten gegen Singularitäten angeführt werden können, so scheint mir doch, daß man dem Bedenken, welches aus dem Glaubens- und Ge wissenszwangs zu entnehmen ist, ein größeres Gewicht ein raumen müsse. Deshalb werde ich, wie ich bereits im Depu tationsgutachten gethan habe, dabei stehen bleiben, daß man den Deutsch-Katholiken die Trauungen durch ihre eigenen Prie ster zu gestatten habe. Abg. Jani: Es ist mir gar nicht beigegangen, -en deutsch katholischen Geistlichen die Befugniß abzusprechen,' mit voller Wirkung zu trauen, wenn sie vom Staate als solche anerkannt sind. Sind sie vom Staate anerkannt und zu Ausübung die ser Function berechtigt, so bin ich allerdings der Meinung, daß sie die Trauungen mit denselben Folgen vollziehen können, wie die Geistlichen anderer Confessionen. Aber zuvörderst muß man doch wissen, ob Jemand als Priester anerkannt ist, ehe von einer priesterlichen Trauung mit den gesetzlichen Wirkungen die Rede sein kann. Abg. v. Geißler: Da die Debatte bereits so lange ge dauert hat, so will ich nur mit kurzen Worten erklären, daß und warum ich gegen das Deputationsgutachten zu stimmen mich ge nöthigt sehe. Obschon der Herr Vicepräsident auf die priester lichen Eigenschaften der evangelischen Geistlichen nichts hat geben wollen, so muß ich doch bemerken, daß, so lange wir noch imGesetz den Ausdruck: „priesterliche Trauung" haben, so lange wir auch Priester haben müssen. So viel ist gewiß, daß die Ei genschaft der neu-katholischen Geistlichen alsPriester wenigstens bezweifelt werden muß. Sie können auch deshalb nicht für Priester gehalten werden, weil ihnen das Taufen und dieAus- theilung des Abendmahls nachgelassen ist, schon darum nicht, weil diese Handlungen auch im Nothfall von andern Nichtprie- stern verrichtet werden können. Es ist vielmehr anzunehmen, daß, so lange es nicht eine anerkannte deutsch-katholische Kirche giebt, auch ihre Geistlichen dem Staate gegenüber die priesterliche Ei genschaft entbehren. So lange dieser Mangel oder wenigstens dieser Zweifel existirt, besteht auch das civilrechtliche Bedenken, welches der Herr Justizminister mit Recht hervorgehoben hat, da es sich nicht blos darum handelt, Kinder aus einer solchen Ehe in die Rechte ehelicher Kinder einzusetzen, sondern auch um andere Folgen der Ehe, von welchen bereits gesprochen worden ist. Ich finde den Gegenstand für die Deutsch-Katholiken nicht so erheblich, noch die Bestimmung so lästig, daß nicht zu ihrer Sicherung eine solche Clansel sollte gemacht werden können. Was die Erhebung des Gemüths anlangt, die der Herr Referent erwähnt hat, so steht derselben diese Trauung durch einen evan gelischen Geistlichen nicht entgegen. Daß durch die Nöthkgung der Deutsch-Katholiken, sich von evangelischen Priestern trauen zu lassen, ein Glaubenszwang ausgeübt werde, mag ich in der That nicht ganz ableugnen; ich habe aber dem entgegenzustellen, daß, wenn die Deutsch-Katholiken das Recht haben, gegen Glau benszwang geschützt zu werden, der Staat auch das Recht hat, daß in ihm nur gültige Ehen existiren. Es ist nun die Besorg- niß ausgesprochen worden, daß diese von neu-katholischen Geist-
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