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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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lichen Getrauten wohl nicht in allen auswärtigen Staaten als Eheleute betrachtet werden möchten; diese Besorgniß hat man bis jetzt nicht zu widerlegen vermocht. Ich bemerke also gegen den Abgeordneten Todt, daß auf der andern Seite auch der Staat die Anerkennung und zwar die vollgültige Anerkennung der in ihm existirenden Ehen nach allen Seiten hin wünschen und verlangen muß. Abg. Klien: Es ist nicht meine Absicht, die Gründe zu wiederholen, welche im Deputationsgutachten aufgestellt worden sind, ich hatte sie durchgehends für richtig und angemessen. Nur eine Bemerkung will ich mir erlauben, daß ich noch weiter, als das Deputationsgutachten gegangen sein würde, indem, wenn Niemand bezweifelt hat, daß die Trauung civilrechtliche Folgen begründet, man noch in weit höherm Grade dann auch schließen könne, daß auch die Ehen civilrechtlich begründet, das heißt die Schließung der Ehe vor dem Civilrichter, mit Beibehaltung der Priesterlichen Einsegnung, verhandelt werden müßte; das ist aber von der Deputation nicht geschehen. Eine Bemerkung ° nun, die, wie mir scheint, noch nicht vorgcbracht worden ist, kann ich nicht unterdrücken; es ist am Schlüsse der Beilage zu dem Allerhöchsten Decrete bemerkt, daß bei Taufen den Geistlichen keine Zwangspflicht auferlegt werden könne; nun das scheint mir bei den Trauungen auch stattzusinden. Ist ein Lheil protestan tisch, so wird man keine Schwierigkeiten machen; sind aber beide Thcile Neu-Katholiken, so mögen sie zu manchem Geistlichen kommen, der eine gewisse Richtung hat, und es wird sich fragen, ob dieser Geistliche sich dazu entschließen wird, sie zu trauen; was dann werden wird, weiß ich nicht. Stellv. Abg. Rittner: Ich erkenne in der Fassung des Deputationsberichts abermals eine Begünstigung für die Deutsch-Katholiken, und bin geneigt, dafür zu stimmen. Von allen Bedenken, die man gegen dasselbe ausgestellt, scheint mir das wesentlichste, daß man glaubt, jene Ehen würden im Aus lande nicht anerkannt werden; denn darüber, daß eine Ehe im Jnlande gültig sein wird, wenn sie in den gesetzlich vorgeschrie-^ benen Formen vollzogen worden, ist mir niemals ein Zweifel beigegangen. Jenes wesentliche Bedenken ist aber bei mir durch das, was uns der Herr Viccpräsident vorgetragen hat, vollständig beseitigt, und ich werde daher für das Deputations gutachten stimmen. Abg. Meisel: Es ist mehrmals der Wunsch ausgespro chen worden, daß den Neu-Katholiken so viel Concesstonen als^ möglich eingeräumt werden möchten. Nun gestehe ich zu, daß dasjenige, was ich ihnen wünsche, nicht zu erlangen sein wird,? besonders da der Gegenstand fast lediglich auf dem Rechts-! gebiete sich befindet. Es ist aber eine ausgemachte Sache,? daß, wo vom bloßen Rechte die Rede ist, das bekannte latei nische Sprichwort sehr bald eintritt, und es möchte fast den An-! schein gewinnen, als würde der letzte Satz dieses Sprichworts in Bezug auf die Neu-Katholiken leicht Anwendung finden können. Es läßt sich nun allerdings gar nichts dagegen rin- wenden, daß man das Recht fest im Auge behält, sobald das Wohl der protestantischen Staatsbürger gefährdet wird, und nach dem, was wir heute mehrfach gehört haben, möchte man fast annehmen, daß die Rechte der Protestanten hier geschmälert werden müßten. Es ist mir daher erfreulich gewesen, von Männern von Fach zu hören, daß dem wohl nicht so sein dürfte. Wenn also nur von Schmälerung des Rechts der Neu-Katho liken die Rede sein kann, so glaube ich, muß man sich um so mehr dem Deputationsgutachten anschließen; denn gesetzt, sie würden in ihren Rechten beeinträchtigt, wenn sie nach dem De putationsvorschlage ihrem eignen Verlangen gemäß bei Trauun gen verfahren, nun so hätten sie es sich selbstzuzuschreiben. Sind sie mit ihrem Gewissen in's Reine gekommen — wie ich glaube, daß sie es konnten — als siezu demReu-Katholicismus übertraten, nun so werden sie es auch bei sich selbst verantwor ten können, wenn nachtheilige Folgen für sie daraus entstehen sollten, daß sie ihrem Glaubensbekenntnisse treu geblieben und sich solchen etwaigen Nachtheilen freiwillig unterworfen haben. Ich habe nicht gehört, daß irgend ein Grund vorgebracht wor den wäre, aus dem man zu entnehmen hätte, daß die Protestan ten in ihren Rechten hierbei wirklich beeinträchtigt werden könn ten; denn was in Bezug auf die Hekmathsangehörigkeit gesagt wörden ist, scheint mir noch nicht auszureichen, um mit Wahr scheinlichkeit eine Gefahr für uns in Aussicht zu stellen. Staatsminister v. Könneritz: Ich wollte nur bemerken, daß cs sich nicht um ihre religiösen Rechte handelt, sondern um die bürgerlichen Rechte, und da sollte ich doch glauben, daß die Gesetzgebung dafür zu sorgen habe, daß sie in ihren bürger lichen Rechten nicht verletzt werden. Der geehrte Abgeordnete ist übrigens im Jrrthume, wenn er glaubt, daß es sich blos um die Interessen der Neu-Katholiken handle. Man kann sich den Fall denken, daß ein Neu-Katholik eine Protestantin hek- rathet, dann wird auch das Recht des Kheils, der Protestant ist, gefährdet. Abg. Metzler: Nur zwei Worte noch zur Vertheidigung des Deputationsgutachtens. Man hat unter Versicherung warmer Sympathie für die Deutsch-Katholiken die in Betreff der Trauung durch deutsch-katholische Priester, oder, wenn man lieber will, Geistliche aufgestelltenBedenklichkeiten haupt sächlich , wie mir scheint, aus dem bestehenden protestantischen Kirchenrechte entnommen; man hat in dieser Beziehung vor züglich darauf aufmerksam gemacht, daß nach dem bestehenden protestantischen Rechte eine gültige Trauung blos durch einen ordinirten Priester oder Geistlichen bewerkstelligt werden könnte. Ich habe aber darauf zu erwidern, daß es sich hier nicht um eine nach protestantischem Kirchenrechte zu entschei dende Frage handelt, sondern die Deutsch-Katholiken sind eben keine Protestanten, wollen auch keine Protestanten werden, mithin wird diese Frage nach ihrem inner» Kirchenrechte aller dings zu entscheiden sein. Dieses innere Kirchenrecht ist zur Zeit in ihrem organischen Statut enthalten, und sagt der Staat, wir wollen auf Grund dieses Statuts ihnen das Recht der Trauung geben, so ist Niemand in der Welt im Stande, uns in Sachsen das Recht streitig zu machen, in unserm Va terlands zu bestimmen, auf welche Weise eine gültige C he ein-
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