1758 welchen von beiden Geistlichen sie deshalb zuerst um die Trau ung ersuchen wollen." Ich frage die Kammer: ob sie auch diesem Vorschläge, der Seite745 des Berichts (s. o. S. 1738) als Antrag bezeichnet ist, ihre Zustimmung ertheile? — Ein stimmig Ja. Präsident Braun: Hiernach würde sich der Beschluß der ersten Kammer: „Daß den deutsch-katholischen Geistlichen auch die Trauung ihrer Glaubensgenoffen nachgelassen werde", er ledigen. — Ich schließe die heutige Sitzung, beraume die nächste auf Montag 10 Uhr früh an und setze auf die Tages ordnung die Fortsetzung des heutigen Berichts. Schluß der Sitzung Z3 Uhr. Mit der Redaktion beauftragt! v. Gretschel. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden.