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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- slub
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-27
-
Zeitschrift
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen ...
-
Band
Band 1845/46,2
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis V
- Protokoll 45. Sitzung 1165
- Protokoll 46. Sitzung 1193
- Protokoll 47. Sitzung 1223
- Protokoll 48. Sitzung 1251
- Protokoll 49. Sitzung 1279
- Protokoll 50. Sitzung 1303
- Protokoll 51. Sitzung 1331
- Protokoll 52. Sitzung 1359
- Protokoll 53. Sitzung 1387
- Protokoll 54. Sitzung 1417
- Protokoll 55. Sitzung 1433
- Protokoll 56. Sitzung 1447
- Protokoll 57. Sitzung 1477
- Protokoll 58. Sitzung 1509
- Protokoll 59. Sitzung 1541
- Protokoll 60. Sitzung 1573
- Protokoll 61. Sitzung 1603
- Protokoll 62. Sitzung 1633
- Protokoll 63. Sitzung 1661
- Protokoll 64. Sitzung 1697
- Protokoll 65. Sitzung 1729
- Protokoll 66. Sitzung 1759
- Protokoll 67. Sitzung 1787
- Protokoll 68. Sitzung 1819
- Protokoll 69. Sitzung 1847
- Protokoll 70. Sitzung 1871
- Protokoll 71. Sitzung 1897
- Protokoll 72. Sitzung 1923
- Protokoll 73. Sitzung 1953
- Protokoll 74. Sitzung 1981
- Protokoll 75. Sitzung 2009
- Protokoll 76. Sitzung 2041
- Protokoll 77. Sitzung 2067
- Protokoll 78. Sitzung 2101
- Protokoll 79. Sitzung 2137
- Protokoll 80. Sitzung 2169
-
Band
Band 1845/46,2
-
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. n. Kammer. 66. Dresden, den 27. Januar 1846. Sieben und sechszigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 19.Januar 1846. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Beurlaubung und Ent schuldigung. — Die in der ersten Kammer zur Sprache gebrachte Taufhandlung betr. (Vrgl. Mittheilungen der ersten Kammer Nr. 35, S. 750 ff.) — Fortsetzung der Bera- thung des Berichts der in Betreff der kirchlichen Angelegen heiten gewählten außerordentlichen Deputation der zwei ten Kammer, enthaltend die Begutachtung des Allerhöchsten Decrets, die sich Deutsch-Katholiken nennenden Dissidenten betr. (Besondere Berathung der Punkte, die Beiträge der Deutsch-Katholiken zu den Parochiallasten der römisch-katholischen Kirche, die Abentrichtung von Stolgebühren an die protestantische und römisch-katholische Geistlichkeit und den Genuß der politischen und bürgerlichen Rechte betr.) Die Sitzung beginnt nach All Uhr mit Verlesen des über die letzte durch den Secretair Hensel aufgenommenen Pro tokolls in Anwesenheit des Staatsministers v. Wietersheim, so wie von sieb enzig Kammermitgliedern. Da gegen das Protokoll Niemand eine Bemerkung macht, so wird dasselbe für genehmigt erachtet und von dem stellv. Abgeordneten Bo de in er und dem Abgeordneten v. Be schwitz mit unterzeichnet. Auf der Registrande stehen folgende Nummern: 1. (Nr. 864.) Protocollextract der ersten Kammer vom 14. dieses Monats, betreffend die Abgabe einer dort beigelegten Eingabe des Kaufmanns Christian Hey zu Leipzig, die von demselben und mehrer» Einwohnern Leipzigs wegen Einfüh rung der Geschwornengerichte eingereichte Petition und die in Bezug auf Petitionen in der Sitzung der ersten Kammer vom 5. dieses Monats geschehenen Aeußerungen betr. Präsident Braun: Der Petent findet sich durch Aeuße rungen, welche von Seiten des Herrn Staatsministers der Justiz in der ersten Kammer erfolgt sind, beschwert. Bei dem Vortrage in der ersten Kammer hat der Herr Justizminister über diese Aeußerung eine Erläuterung und Aufklärung gege ben, wie dies aus öffentlichen Blättern hervorgeht und auch auS dem Protocollextracte sich ergiebt, der uns aus der ersten Kammer zugegangen ist. Nachdem diese Erläuterung und N. 66. Aufklärung geschehen, und da es überhaupt zweifelhaft fein möchte, ob in einem Falle dieser Art die Kammer kompetent sein dürfte, das Richteramt zu übernehmen, auch weil es be denklich sein möchte in einer konstitutionellen Versammlung, wo verfassungsmäßig das Recht der freien Meinungsäußerung garantirt ist, schlägt das Direktorium vor, dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten und diese Petition beizulegen. Abg. Todt: Es ist nicht meine Absicht, dem Vorschläge des geehrten Direktoriums entgegenzutreten, da allerdings auch mir die Frage zweifelhaft erscheint, ob die Ständeversammlung im vorliegenden Falle kompetent sei, eine Sache zu entscheiden, die auf diese Weise und unter den obwaltenden Verhältnissen an sie gelangt ist. Ich trete also der Ansicht des Direktoriums um so weniger entgegen, als der Zweck, welchen der Antrag steller beabsichtigt hat, wenigstens zum Theil erreicht worden zu sein scheint, indem dadurch, wie schon der Herr Präsident angedeutet hat, Gelegenheit gegeben worden ist, die Sache öffentlich zu besprechen. Allein gewünscht hätte ich doch, so sehr ich den Grundsatz der Redefreiheit, den der HerrPrästdent erwähnt hat, und den ich selbst anerkenne, achte und für mich selbst in Anspruch nehme — gewünscht hätte ich doch, daß be! der Aeußerung, die zu diesem Anträge Veranlassung gegeben hat, etwas vorsichtiger wäre zu Werke gegangen worden, als es von Seiten des betreffenden Herrn Regierungscommiffars geschehen ist, da es sich um Facta, nicht um Meinungen han delt. Nach dem, was der Bericht in der Leipziger Zeitung, den ich für ofsiciell halten muß, darüber enthält, beruft sich der Herr Staatsminister bei der Erklärung, die er in der ersten Kammer abgegeben hat, auf ein Gerücht. Ich glaube aber, daß dies einer Erklärung, die von der Regierungsbank aus gegeben wird, nicht so ohne weiteres zum Grunde gelegt wer den kann. Und wenn hinzugefügt worden ist — nach eben demselben Berichte der Leipziger Zeitung — daß, wenn die Sache nicht geschehen wäre, sie doch hätte geschehenkön nen, so scheint mir das auch durchaus keine Motkvirung zu sein, um eine so bestimmte Ansicht über die Art und Weise, wie Petitionen zu Stande kommen sollen, auszusprechen. Diesen Wünsch hier auszusprechen, habe ich nicht unterlassen können. Er wird durch das Gesagte gerechtfertigt sein. Ich erkläre mich aber im Uebrigen mit der Ansicht des Direktoriums einverstanden. Staatsminister v. Wietersheim: Obgleich mir der 1
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