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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Gegenstand ebenfalls, wie dem geehrten Abgeordneten, nur aus öffentlichen Blättern bekannt ist, so halte ich mich doch für ver pflichtet, auf Grund dieser Wissenschaft Folgendes zu bemer ken. Es ist jene Aeußerung durch die Aeußerung eines Ab geordneten hervorgerufen worden, welcher gegen eine Petition, die in entgegengesetzter Richtung eingereicht worden war, eben falls nur aufGrund des Gerüchts und des Anführens in öffent lichen Blättern ohne alle Beweismittel, gegen diese Petitionen Ausstellung erhob. Dagegen wurde bemerkt, daß diese Aus stellung sich auch gegen Petitionen anderer Richtungen würde machen lassen. Uebrigens ist die Aeußerung des betreffenden Herrn Staatsministers gegen die Hey'sche Petition auf keine Weise gerichtet gewesen, weil er gar nicht einmal gewußt hat, daß eine solche Petition unter dessen Namen eingebracht wor den sei. Also glaube ich, das Verfahren ist wohl vollständig gerechtfertigt, und ganz in der Ordnung, einem Gerüchte ein anderes gegenüberzustellen. Präsident Braun: Nimmt die Kammer den Vorschlag des Präsidiums an, daß diese Petition beigelegt werden soll? — Einstimmig Ja. Ferner steht auf der R e g i st r a,n d e: 2. (Nr. 865.) Desgleichen von demselben Lage, betref fend die Abgabe einer Petition der Schneiderinnung zu Löbau wegen der von den Schneiderinnen geschehenden Eingriffe in Jnnungsrechte. Präsident Braun: Wird zum Geschäftskreise der drit ten Deputation gehören. Will die Kammer diese Eingabe an die dritte Deputation abgeben? — Einstimmig Ja. 3. (Nr. 866.) Desgleichen von demselben Lage, betref fend die Abgabe einer Petition der Häusler zu Panitzsch, Jo hannen Christianen verw. Herrmann und 7 Gen., um nach trägliche Steuerfreiheitsentschädigung. Präsident Braun: Gehört nach einem frühernBeschlusse der Kammer an die dritte Deputation. 4. (Nr. 867.) Anschluß des Handwerkervereins zu Mitt weida, Karl Gottlob Römler und Gen., an die Petition des Handwerkervere'ms zu Chemnitz, sull Nr. 28V der Hauptre- gistrande, das Wandern der Handwerksgehülfen betr. Präsident Braun: Die Chemnitzer Petition ist an die dritte Deputation verwiesen worden, daher gehört wohl auch die gegenwärtig vorgetragme dahin. Stimmt die Kammer dem bei? — Einstimmig Ja. 5. (Nr. 868.) Petition desselben Handwerkervereins um allgemeine Gestattung der Lehmzopf- und Kiöppeleffen, (Hierzu 1 Beilage.) Abg. Heuberer: Beziehendlich dieser beiden eben ver lesenen Petitionen, die mir vom Handwerkervereine zu Mitt weida zur Uebergabe an die geehrte Kammer zugestellt worden sind, bin ich mit Vergnügen dem Wunsche der Petenten nach gekommen und erlaube mir nur noch einige Worte hinzuzufü gen. Bezüglich der einen Petition, so ist in der Verordnung vom 11. März 1841 — baupolizeiliche Maaßregeln für Ab wendung von Feuersgefahr betreffend — bestimmt: daß alle Feueressen aus massivem Material aufgebaut werden und nur noch hier und da auf dem Lande die sogenannten Klöppel- und Lehmzopfessen nachgelassen sein sollen. Die Petenten wün schen dagegen, daß die letztgenannten Essen wegen ihrer Bil ligkeit, Leichtigkeit und sattsam erwiesenen Feuersicherheit für alle Häuser und Städte nachgelassen werden möchten, und be ziehen sich hierbei auf eine beigegebene Schrift: „DieLehm- zopfesse, von Friedrich Teichmann." Nach dem Inhalte der Petition selbst, als nach der angeführten Schrift, scheinen die Petenten der richtigen Ansicht zu sein, und ich erinnere mich selbst, von Sachverständigen und Landleuten dieselbe Ansicht über die eben genannten Essen und das Lob derselben vernom men zu haben. Bezüglich der zweiten Petition, das Wan dern der Handwerker betreffend, so schließt sich dieselbe der Pe tition des Chemnitzer Handwerkervereins in allen Punkten an und bestätigt vollkommen meine Ansicht, wenn sie das Wan dern als das vorzüglichste Hülfsmittel für Bildung und He bung des Handwerkerstandes bezeichnet, und auf den argen Widerspruch hindeutet, welcher hinsichtlich der Erschwerung der Bewilligung von Wandererlaßgesuchen und durch die Er schwerung des Wanderns selbst involvirt wird. Ich werde Gelegenheit haben, später auf diese Petition wieder zurückzu kommen, und empfehle sie vor der Hand der geehrten Deputa tion zur Berücksichtigung. Präsident Braun: Auch die letzte auS der Registrande vorgetragene Eingabe ist an die dritte Deputation zu verwei sen. Stimmt die Kammer dem bei? — Einstimmig Ia.» Noch steht auf der Registrande: 6. (Nr. 869.) Anschluß der Schneiderinnung zu Penig, Johann Heinrich Ledig und Gen., an die Petitionen um Be schränkung des Mandats vom 3. Januar 1831. Präsident Braun: Nach einem frühem Beschlüsse der Kammer sind die auf denselben Gegenstand gerichteten Einga ben an die dritte Deputation verwiesen worden. Daher 'wohl auch diese Eingabe dahin zu verweisen sein wird. Tritt die Kammer dem bei? — Einstimmig Ja. 7. (Nr. 870.) Petition der Bäckerinnung zu Geyer, Christian Traugott Vogel und Gen., das Verbot des Ausloh nens der Fransenverleger mit Maaren, insbesondere mit Brod betr. Präsident Braun: Die Petenten beantragen in ihrer Eingabe einen Gesetzentwurf, und das Direktorium glaubt, weil diese Eingabe einen allgemeinen Gegenstand betrifft, Vor schlägen zu müssen, daß diese Petition an die dritte Deputa-
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