Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
das der Kirche gehörige Eigenthum behalten, und alleinige Her ren des derKirche zugehörigen Eigenthums bleiben. DieDeutsch- Katholiken stehen in dieser Beziehung viel schlechter, als diePro- testanten zu ihrerZeit; denn diese nahmen auch noch größtentheils das Eigenthum der römisch-katholischen Kirche mit sich fort. Ich möchte sehen, was sich für ein Widerspruch erhöbe, wenn die Deutsch-Katholiken dasselbe thun wollten. Man hat hiernächft auch der Herrnhuter gedacht, aber mein Freund Hensel hat be reits darauf aufmerksam gemacht, daß ein daher entlehnter Grund nicht von Belange sei, weil dieselben zur protestantischen Kirche gehören, als Mitglieder derselben aber sich der persönlichen Lasten nicht entbrechen können. Ein anderes Mitglied hat daraus aufmerksam gemacht, daß derselbe Fall vielleicht ,in naher Zukunft wieder eintreten könnte, dafern die Spaltung der protestantischen Kirche weiter um sich greifen sollte. Nun, dann wird man eben wieder so verfahren müssen, wie bei den Deutsch-Katholiken, man wird den Protestanten keinen Vorzug vor diesen geben können; und spaltetsichdieprotestantischeKirche ebenfalls, wie die römische, so werden dann die Neu-Protestanten um Anerkennung vielleicht gleichfalls bitten, und es werden in Bezug auf sie dieselben Maaßregeln, wie jetzt in Bezug auf die Deutsch-Katholiken, vielleicht ergriffen werden müssen. Ich kann darin ein Bedenken nicht finden, völlige Gewissensfreiheit zu ge währen, und ich wiederhole heute wieder, was ich bei anderer Gelegenheit gesagt habe: Verehre du deinen Gott, wie du willst, sei nur ein guter Bürger, so wird sich der Staat nicht in deine Gewissensangelegenheiten zu mischen haben. Was den Fall an langt, welchen der Abgeordnete v. Zezschwitz vorbrachte, so be merke ich, daß für denselben durch das v. Khielau'sche Amende ment hinlänglich prospicirt worden ist; denn in dessen Folge ist die Bestimmung getroffen worden, daß die Kirchengemeinde auch ohne Hinzutritt des Patrons und der Kircheninspection die Revocation der zugestandenen Befugniß der Mitbenutzung der Kirche aussprechen könne. Gesetzt den Fall also, die Deutsch- Katholiken wollten sich auf fremde Kosten ein Nest bauen lassen, so würde die protestantische Kirchengemeinde von jenem Vorbe halte Gebrauch machen können, so daß die Deutsch - Katholiken ferner keine Mitbenutzung der protestantischen Kirche beanspru chen könnten. Also auch der aus diesem Falle entlehnte Grund ist nicht durchgreifend, upd da die vorliegende Forderung durch die höchste Billigkeit unterstützt wird, so finde ich kein Bedenken, mich für das Deputationsgutachten zu erklären. Abg.v. Platzmann: Ich bekenne, daß es mir nicht leicht geworden ist, in dieser Sache zu einer Ueberzeugung zu kommen. Allerdings dürfte es richtig sein, daß in dem ganzen Verlaufe der Begebenheit zwei Stadien zu unterscheiden sind. Von der Zeit an, wo die Bewegung ihren Anfang nahm, bis zu dem Erlasse des Provisoriums wird die Frage nicht zweifelhaft sein, ob die Dissidenten die Verbindlichkeit auf sich haben, zu ihren alten Parochiallasten beizutragen. In diesem Stadium sind sie in der Thal diese Beiträge zu leisten schuldig; von diesem aber handelt der Deputationsbericht nicht. Mit dem Augenblicke, wo das Provisorium erscheinen wird, gewinnt die Sache ein anderes An ¬ il. ee. sehen. Wenn vorher die rechtliche Fiction, als gehörten sie noch der alten Kirche an, Platz greifen konnte, wiewohl sie gar nicht nöthig gewesen wäre, auch in anderer Beziehung Anwendung gefunden hat, und zwar in einer Beziehung, die mir erfreulich gewesen ist, so würde dagegen im zweiten Zeiträume diese Fiction völlig unhaltbar sein, ja es kann davon gar nicht mehr die Rede sein, die Deutsch-Katholiken jetzt noch als römische Ka tholiken anzusehen. Gleichwohl aber soll ein Zustand eintreten, der nicht auf ein definitives Gesetz, sondern nur auf ein Inter imistikum gegründet ist, und wenn ich den Begriff dieses letztem schärfer in's Auge fasse, so scheint die Ansicht, welche zuerst die Deputation der erstenKammer geltend gemacht hat, ganzrichtig, „daß nämlich eine Suspension der Verbindlichkeit zu den Parochiallasten zu bewilligen, und diese Frage, falls sie streitig würde, der richterlichen Entscheidung zu überlassen sei." Ich weiß nicht, ob es gestattet ist, diese Ansicht der jenseitigen Depu tation hier als Antrag wieder aufzunehmen. Wenn dies der Fall ist, so würde ich den Antrag stellen. Präsident Braun: Es steht dem kein Bedenken entgegen; nur bitte ich, mir diesen Antrag schriftlich zu übergeben. Abg. Todt: Da der Platzmann'sche Antrag bis jetzt noch nicht zur Unterstützung gelangt ist, so muß man sich bescheiden, daß zur Zeit noch nicht darüber gesprochen werden darf. Ich will also als Deputationsmitglied wenigstens meine Meinung im Allgemeinen aussprechen, wie sie sich nach der dermaligen Sachlage überhaupt gestalten kann. Es hat vorhin der Herr Staatsminister erklärt, es unterliege gar keinem Bedenken, daß die Befreiung der Deutsch-Katholiken von den Parochiallasten verfügt werden könne, daß aber Bedenken anderer Art dem enk- gegenständen. Liegt darin gewissermaaßen schon ein Anerkennt- niß des Deputationsgutachtens, so gehe ich indeß doch noch et was weiter und sage, wie auch der Deputationsbericht schon ge sagt hat: Nein, es muß diese Befreiung ausgesprochen werden, und ich muß bekennen, mir scheint diese Frage gar nicht so ver wickelt, wie sie dargestellt werden will. ES ist ein uralter Rechts grundsatz, daß man nur da Lasten tragen kann, wo man auch Rechte genießt, sonst wird daraus, wie die Juristen sagen, eine societss leoams, eine Löwengesellschaft. Wenn nun die Römisch- Katholischen nichts mehr thun für die Seelen der Deutsch- Katholiken, so können die Deutsch-Katholiken unmöglich etwas thun für die Beutel der Römisch-Katholischen. Hierin ist ein so inniger Zusammenhang, daß ich wirklich nicht einsehen kann, wie Zweifels erhoben werden können. Man sagt, die Be denken, welche das Aussprechen der Befreiung der Deutsch-Ka tholiken von den Parochiallasten gegen sich hätte, wären so groß, daß man ihnen mehr Gewicht einräumen müsse, als dem recht lichen Standpunkte, von welchem aus die Sache zu betrachte»» ist. -Ich muß das faber leugnen. Der Abgeordnete Jani, d«j namentlich auf diese Aeußerung des Herrn Ministers eingegan gen ist, meinte, erführe ein solcher Ausspruch zu sehr bedenk lichen Consequenzen. Derselbe gedachte dabei des Beispiels einer Kirchengemeinde, deren Kirche abgebrannt ist. Es war 2 *
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder