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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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regeln prüfen sollen, die dabei eintreten, das neue Glaubensbe- kenntniß sehr verhindert worden sein würde. Nun, meineHerren, ich frage Sie, ob die Hindernisse, die man damals den Protestan ten in den Weg gelegt hat, nicht noch etwas materiellerer Art waren, als die jetzigen, die den Neu-Katholiken entgegenstehen. Die Protestanten haben das, was sie besitzen, mit dem Schwert in der guten Faust erkämpfen müssen, während die Neu-Katho liken das nicht nöthig haben, sondern alle die Begünstigungen empfangen, die nur zugestanden werden können; das einzige Hinderniß, was man ihnen entgegenstellt, ist das Verlangen nach einer bestimmten Form, in welcher sich der Austritt aus gesetzlich bestehenden-Verhältnissen bewegen soll, die bis jetzt ganz mangelt. Diese Form zu finden, ist die Aufgabe der Zeit; es ist die Auf gabe gestellt, während des Interimistikums eine Form zu finden, unter welcher der Austritt aus der bestehenden Kirche geregelt werden soll. Es ist eine eigentümliche Erscheinung, daß die Re gierung das Mandat von 1827 ganz allein angezogen hat, um ihre begünstigenden Maaßregeln zu verteidigen, indem sie die Fiction aufgestellt hat, daß die Deutsch-Katholiken der römischen Kirche noch angehörten, während man jetzt aufstellt, daß das Mandat von 1827 nicht gelten könne, und doch nur durch dieses Mandat die Möglichkeit gegeben war, bis zu diesem Punkte zu gelangen. Denn wenn die Regierung nach dem Mandate von 1827 streng verfuhr, so war die jetzige Bewegung gar nicht zu dulden, so mußte dieselbe unterdrückt werden; denn regellos hat dieselbe stattgefunden, das wird man nicht ableugnen können, und wir leben in einem Staate, wo die Gesetzenoch gelten. Wenn man gesagt hat, daß die Parochiallasten wegsielen für alle die, welche von der protestantischen Kirche zur römisch-katholischen Kirche übertreten und umgekehrt, wenn man gefolgert hat, jeder Last müßten Rechte gegenüberstehen, so mache ich darauf auf merksam, daß, wenn dieser Grundsatz in strenger Consequenz ver folgt werden sollte, man auch dieParochiallasten der Grundstücke darunter begreifen müßte, und es fragt sich, ob die geehrte Depu tation auch diese Verpflichtung in Wegfall bringen wolle. Also scheint es doch, wenn das nicht der Fall ist, daß Lasten übernom men werden müssen, wo Rechte nicht eingetauscht werden, und das findet bei vielen protestantischen und katholischen Ge meinden statt. Ich muß darauf aufmerksam machen, daß, wie es mir scheint, der Begriff einer neu-katholischen Parochie noch nicht seststeht, so wenig wie in den Erblanden der einer römisch- katholischen. Ich kenne in den Erblanden keine katholische Parochie. Der Begriff; „Parochus" ist in den Erblanden ein anderer, als in der Oberlausitz. In der Oberlausitz allein bestehen geschlossene Parochien, wo der Begriff anwendbar ist, der bei unfern Parochien Anwendung erleidet. Dort müssen Unterthanen protestantischer Confesfion zur katholischen Kirche bezahlen und umgekehrt, und diesen Grundsatz hat die Deputa tion nicht antasten wollen. Die Parochialverhältniffe in den Erblanden reguliren sich nach einem ganz eigenen Gesetze, grün den sich auf die persönlichen Beiträge, auf eine Steuer, die nach dem Vermögen erhoben wird« Es ist also ein ganz an deres Verhältnis» in Frage, M bÄ -er protestantischen Kirche, und das Parochialgesetz kann hierauf keine Anwendung erlei den. Wenn ein geehrter Abgeordneter gemeint hat, man zöge ja auch nicht die Confessionsverwandten eines fremden Reli gionsbekenntnisses, wie Griechen und Juden, heran, so frage ich Sie, ob das ganz paßt? Es handelt sich nicht davon, Je mandem Lasten aufzulegen, sondern Jemanden zu befreien, der bis jetzt die Verbindlichkeit gehabt hat, und das ist ein großer Unterschied in Beurtheilung des Falles. Mir ist es ganz einerlei, wer den Ausfall deckt, darauf nehme ich keine Rücksicht. Mir scheint auch wenig darauf anzukommen, ob die Neu-Katho liken den Beitrag geben oder nicht, aber wohl scheint es mir auf die Form anzukommen, unter welcher ein solcher Austritt aus der Kirche geschieht, und darauf, unter welchen Bedingun gen Jemand verweigern kann, Parochiallasten zu bezahlen. Wir müssen uns doch wohl vorhalten, daß nun einmal der Staatmit der Kirche jetzt noch in sehrinnigem Zusammenhangs steht, und daß man nicht willkürlich blos einer plötzlichen Er scheinung wegen, sie mag so groß werden, wie sie künftig zu werden versprechen mag, unsere ganze Staatsgesetzgebung über den Haufen werfen und etwas einführen kann, was gegen die selbe ist. Wir leben, meine Herren, in einem Rechtsstaats, und nicht in einem Gesühlsstaate. Wenn der praktische Ver stand der Engländer eingesehen hat, daß es nicht gut thunlich ist, die Bewegung in der Kirche so zu erleichtern, daß Jeder mann machen könne, was er will, so sollte ich glauben, daß man wenigstens denjenigen, die an dieser Ansicht festhalten, nicht gerade den praktischen Verstand absprechen kann, wie es geschehen ist. Ich glaube, daß es unpraktisch ist, Erleichterungen eintreten zu lassen, um die Confesfion zu wechseln. Dem Austritt soll kein Hinderniß in den Weg gelegt werden, es soll kein Zwang stattfinden, in der zeitherigen Kirche zu bleiben, aber man soll auch nicht Thor und Thür öffnen, um die Bewegung zu be günstigen, und daß das geschieht, ist mir vollständig klar. Wir wollen Folgen herbeiführen, welche erst die Anerkennung der neuen Kirche nach sich ziehen kann; aber jetzt ist sie noch nicht anerkannt, und darüber ist die Deputation einverstanden, daß ein Interimistikum begründet werde. So lange dies besteht, ist diese Kirche ein Etwas, was wir noch nicht definitiv beur- theilen können, und wegen dessen wir auch die bestehende Gesetz gebung nicht abändern können. Man hat die Ziehung von Consequenzen angegriffen, ich muß aber doch aufmerksam ma chen, daß diese Consequenzen sehr wichtig sind. Angenommen, daß, wenn Jemand von der protestantischen Kirche sich trennt, wenn er aus einem Alt-Lutheraner, um mich so auszusprechen, Neu-Lutheraner wird, so frage ich Sie, ob es Ihnen gleichgül tig sein könne, unter welcher Form dies geschieht, und ob eine förmliche Regellosigkeit eintrete, so daß Jemand blos zu sagen braucht, ich gehöre nicht mehr zu meiner zeitherigen Kirche, UM die Parochialbeiträge nicht mehr zu zahlen. Wir wollen den Fall annehmen, daß eine große Zahl Protestanten einer Kirchen gemeinde sich zu dem neuen Systeme bekenne, was man unter dem Systeme der Lichtfreunde kennen gelernt hat, daß plötzlich die Hälfte der Gemeinde sagte: wir wollen zu dm Achtsrmns
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