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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Md dafür ein Preis festgestellt würde zum Ankauf für Land- wirthe. Königl. Commissar v. Ehrenftein: Ich werde mir zu vörderst erlauben, auf die Bemerkung des Abgeordneten Haden Einiges zu erwidern. Ich setze voraus, daß der geehrte Abge ordnete die Salzconscription als im Allgemeinen nicht mehr be stehend angenommen, sondern blos von der Beschränkung ge sprochen hat, welche in Bezug auf das Viehsalz noch besteht. Er hat bemerkt, daß ihm für seinen Vieh stand nur ein-Betrag von zwei Scheffeln verabfolgt werde. Allerdings hat man damals, als der Verbrauch des Viehsalzes eingeführt werden sollte, vor ausgesetzt, daß derBedarfziemlich stark sein werde, und um nicht einen zu bedeutenden Ausfall für die Staatscaffe in Aussicht zu stellen, wurde bestimmt daß hier wie anderwärts für ein Stück Rindvieh achtPfund und für einSchaf ein Pfund gerechnet wer den sollte, daß es aber der Regierung nachgelassen bleibe, Einzel nen auf Verlangen eine größere Quantität verabfolgen zu lassen. Es hat sich im Verlauf der Zeit ergeben, daß die Csnsumtion des Viehsalzes verhältnißmäßig sehr gering ist und es daher würde einem Bedenken nicht unterlegen haben, dem geehrten Sprecher, wenn er zu wenig bezogen hat, sofort ein Mehreres zu bewilligen. Es wurde damals die Consumtion des Viehsalzes im Allgemeinen auf ungefähr 4000 Stück jährlich angeschlagen, während sich der bisherige Absatz nur auf etwas über 2000 erstreckt hat. Was die Qualität des Viehsalzes betrifft, welche ebenfalls gerügt wurde, so besteht bekanntlich der Zusatz, den man der Denaturalisation wegen zugesetzt hat, in einer Beimischung von Eisenoxyd und Wermuth, und Beides soll, den gemachten Erfahrungen zufolge, sowohl für das Vieh selbst, als für Butter und Milch unnach theilig sein, wie schon seit langen Jahren die Erfahrung inner halb der preußischen Staaten gezeigt hat. Seiten der preußi schen Salzbetriebsanstalten ist auch fortwährend die Versiche rung ertheilt worden, daßjdieses Salz ganz dasselbe sei, wie das von den CocturenZ als Kochsalz verabfolgte, und der Zusatz nur als eine Zugabe anzusehen sei. Ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln; sollte aber eine geringere Qualität desselben sich Herausstellen, so kann es der Regierung nur erwünscht sein, Be schwerden darüber anzuhören und zu erledigen. Es wurde von einem andern geehrten Sprecher als beschwerlich dargestellt, dgß für den Bezug des Viehsalzes ein gerichtliches Attest über den Viehbestand erfordert werde. Ich erlaube mir dagegen zu be merken, daß der Zweck, weshalb man jene Atteste verlangt, keines wegs die Statistik ist. Der geehrte Sprecher wird mir aber Recht geben, daß das Salz nicht für alle Fälle ohne jede Nach weisung über den Umfang des Viehftands verabfolgt werden könne, um auch immer sicher zu sein, daßeslediglichzudemZweck verwendet wird, zu demfts bestimmt ist. Es dient dies also ledig lich zur Controle der Salzregie. Es ist ferner als wünschens- ,werth dargestellt worden, wenn auch das gelbe Salz in gleichem Maaße verabfolgt und wie das Viehsalz benutzt werden könnte. Die sächsische Regierung bezieht ebenfalls das gelbe Salz von den preußischen Cocturen und es wird zur Zeit fast lediglich zu gewerblichen Zwecken verwendet; sollte aber eine Verwendung II. 45. zu andern Zwecken gewünscht werden, so steht dem kein Beden ken entgegen. Abg. Müller (aus Taura): Ich habe darauf blos zu er wähnen, daß man das gelbe Salz in neuerer Zeit auch zur Dün gung angewendet hat, und zwar mit Vermischung von Guano, Königl. Commissar v. Ehrenstein: Ich bemerke dagegen, daß die Verwendung des gelben Salzes zur Düngung etwas theuer werden würde, und der Grund, wenn dessen Verabfolgung verweigertworden ist, lediglich darin gelegen hat, daß nicht immer eine ausreichende Quantität davon zu beschaffen gewesen ist. ReferentAbg. Georgi: In Beziehung auf das gelbe Salz habe ich zur Rechtfertigung der Deputation zu bemerken, daß es derselben nicht bekannt war, daß dieses Salz eine solche Verwen dung findet, wie sie der geehrte Abgeordnete bezeichnet hat. Die Deputation war der Ansicht, daß es sich hier nur um einen sehr geringfügigen Handelsartikel für gewerbliche Zwecke handelte^ und es schien ihr bedenklich, in dieser Beziehung eine gleichmäßige Preisbestimmung für das ganze Land zu beantragen. Abg. Scholze: Ich will mir nur ein paar Worte erlau ben. Ich kann der hohen Staatsregierung nur dankbar sein, daß die Preise in allen Niederlagen gleichgestellt sind. Freilich hätte ich gern gesehen, es wäre noch etwas weiter gegangen worden; denn dadurch ist das noch nicht erzielt, daß durch das ganze Land, wie in andern Staaten, gleiche Salzpreise eintre ten könnten, indem es noch Orte giebt, die 7, 8 Meilen von der Niederlage entfernt sind. Was ich noch zu sagen habe, glaube ich noch anbringen zu können am Schluffe bei dem letzten Anträge der Deputation. Aber wegen des Viehsalzes möchte ich noch ein paar Worte sagen. Es würde viel Vieh salz mehr verbraucht worden sein, und da ich annehmen kann, daß die hohe Staatsregierung bei einem bedeutenden Verkaufe von Viehsalz keinen Schaden hatte und noch immer sine be deutende Steuer darauf lastet, so glaube ich doch, es könnte eine andere Anstalt damit getroffen werden. Denn in meiner Gegend ist fast gar keins verbraucht worden, weil wir es in Bautzen holen sollten, denn in Zittau war keins zu haben; da hätte sich jedesmal eine ganze Gemeinde und am Ende noch mehr dazu bestimmen müssen, um eine ganze Fuhre zu holen; wer kann die unter einen Hut bringen? Könnte aber nicht, wie z. B. in Zittau, der Städtisch, der mit Kochsalz Handel treibt, ebenfalls welches anfahren lassen, wie es bei anderri Handelsleuten der Fall gewesen? Wir haben alle müssen an geben, wie viel jeder Gutsbesitzer verlangt, es ist aber nichts angefahren worden und wir haben keins erhalten, und ich sollte doch meinen, die hohe Staatsregierung hätte einen be deutenden Vortheil davon gehabt, da das Salz doch nicht zu andern Zwecken verwendet werden kann. Abg. Klien: Die geehrte Deputation hat sich diesmal, wie bei frühem Landtagen von der Idee nicht trennen kön nen, daß die Fuhrlöhne zu den Regalien gehören. Es ist die ser Grundsatz schon früher aus dem Grunde bekämpft worden, weil die Fuhrlöhne niemals zu den Regalien gehören können, sondern zu den Verlägen. Zu welchen Consequenzen sin der-- 4
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