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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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den übertreten, wir zahlen nichts mehr zu den Parochiallasten, würdenSie das für so unwichtig halten? Sobald dieKirchean- erkannt ist, haben sie allerdings nichts mehr zu bezahlen, aber eben so wenig können Sie anerkennen, daß blos eine solche Erklärung eines Theils einer Gemeinde genügen kann, sie wolle austreten, sie wolle nichts mehr bezahlen zu den Lasten ihrer Kirche, ohne eine bestimmte gesetzliche Vorschrift. Wo ist hier die Grenze? Nennen Sie mir den Moment, zu welchem nicht wieder ein neuer Uebertritt zu einer andern Confession statt- sinden kömre. Wenn es so leicht gemacht wird durch die bloße Erklärung: ich will nicht mehr Katholik oder Protestant sein, ich will zu einer andern Confession übertreten, die Kirchen gemeinde zu verlassen, so sehr ich eine große Gefahr für die Kirchenverhältmffe in Sachsen und in ganz Deutschland. Ich kann mich nicht davon trennen, daß ich dem bloßen Gefühle in dieser Sache keinen Spielraum geben kann, ich muß daran fest halten, welche Consequenzen daraus entstehen können, ich muß einen Grundsatz haben. Und wenn wir die Basis der Gesetz lichkeit verlassen wollen, so werden wir sehr bedeutende und un angenehme Consequenzen erleben. Ich glaube nicht und bilde mir nicht ein, daß ich dazu beitragen werde, die zu überzeugen, die meiner Meinung nicht sind; aber es ist meine heilige Pflicht, meine Meinung unumwunden auszusprechen. Ich werde gegen die Deputation stimmen. Abg. Meisel: Ich kann nicht leugnen, daß ich anfänglich der Meinung war, der Deputation nicht beistimmen zu können. Die Discussion aber hat mir gezeigt, daß ich dem Gutachten aus Gründen der Billigkeit, des Rechts und derConsequenz doch bei treten muß. Die beiden ersten Kategorien dieser Gründe sind bereits beleuchtet worden, ich will mir daher nur erlauben, auf den letzten Grund hinzuweisen. Es ist nämlich angedeutet wor den, daß, wenn man die Neu-Katholiken von der Entrichtung der Parochiallasten an die römisch-katholische Kirche befreien wollte, die Möglichkeit doch eintreten könnte, daß der Eine oder Andere aus materiellen Rücksichten zu jener Confession sich bekennen würde. Ich trete nun ganz der Ansicht des Abgeordneten Todt bei, indem ich glaube, es wird dies schwerlich oft der Fall sein. Indessen da man von der andern Seite immer darauf beharrt, daß die Möglichkeit nicht geleugnet werden könnte, und ich sie auch nicht abzuleugnen vermag, so möchte ich den Satz umdrehen und sagen: glaubt man, daß die Befreiung von Parochiallasten Einzelne und vielleicht auch Viels veranlassen könnte, aus Materiellen Gründen ihre Confession zu ändern, so muß man mir auch zugeben, daß es Viele abhalten könnte, öffentlich ihr GlaubsnsbekennLniß zu ändern, wenn man durch eine gesetzliche Bestimmung ausspräche, daß eine solche Befreiung nicht statt- Mde. Denn, meins Herren, es giebt auch hier wohl der Gründe sehr verschiedene, und wir müssen doch auch nicht vergessen, daß der Memrmsts eben so gut Gewissensfreiheit haben soll, wie der Reiche. Wenn nun das Gesetz sagt: der, welcher sichüzu dem Neu-Ksthollcismus bekennt, muß fortwährend feine frühem PawchrallsstM entrichten, so glaube ich allerdings, es wükden sich Mittel finden lassen, wodurch er von dm neuen Kosten, die ihm zur Last fallen, befreit werden könnte, aber in derAllgemein- heit darf das nicht angenommen werden, sondern es würde sich bald zeigen, daß die Mehrzahl doppelte Lasten zu tragen haben würde, die sie vielleicht nicht aufbringen könnte. Ist nun auf die Consequenz hinsichtlich des Protestantismus hingewiesen worden, so entnehme ich ebenfalls daraus einen Grund, an dem Deputationsgutachten festzuhalten. Es ist von keiner Seite ge leugnet worden, daß die Möglichkeit wohl eintreten könnte, daß eine Spaltung der protestantischen Kirche erfolge. Ich hoffe auch, wie einige Abgeordnete, daß dies nicht der Fall fein werde und daß es wohl Mittel gebe, um diese Spaltung zu vermeiden. Indessen sollte so fest darauf beharrt werden, daß eben in Bezug auf jene Möglichkeit schon jetzt bestimmt werde, es müßten die Parochiallasten des Uebertretenden an seine frühere Kirche bei behalten werden, nun, so könnte man dadurch indirect wohl dahin wirken, daß der Fortschritt, den ein Theil der protestantischen Bevölkerung beabsichtigt und den er zu machen imBegriffesteht, so viel als möglich gehemmt werde. Von gewissen Seiten, meine Herren, das haben wir selbst heute wieder erfahren, werden ver schiedene Mittel angewendet, um diesem Fortschritte entgegen zutreten. Ich muß bekennen, daß, je mehr man Widerstand leistet, desto fester muß die Beharrlichkeit jenerPartei werden, die sich im Fortschritte nicht wird aufhalten lassen. Wäre von Seiten Roms früher nur irgend etwas nachgegeben worden, es fragt sich, ob wir über den vorliegenden Gegenstand heute in die sem Saale debattiren würden, und ich fürchte, es könntein anderer Beziehung ebenfalls auch so gehen. Deshalb eben scheint es mir auch aus diesemGrunde sehr wünschenswerth, daß das Gut achten der Deputation aufrecht erhalten werde. Abg. 0. Schaffrath: Der Abgeordnete v. Thielau be merkte vorhin ganz richtig, daß wir in einem Rechtsstaate leb ten und nicht in einem Gefühlsstaate, daß wir nicht den Boden des Rechts und des Gesetzes verlassen, sondern nur allein auf ihm stehen müssen. Ich bin mit diesem Grundsätze vollkom men einverstanden, ich habe dies ost erklärt. Aber eben weil wir diesem Grundsätze huldigen, stimme ich für die Deputation. Nachdem bereits die Abgeordneten Klien, Hensel, Todt und Metzler die Rechtsgründe, die für das Dcputationsgutachten sprechen, ausführlich und beredt auseinandergesetzt haben, bleibt mir nur noch eine sehr kleine Nachlese übrig, bei der ich aber immer Nieder voraussetzs, daß Sie bei jenem auch vom Ab geordneten v° Thielau procl-mirten Grundsätze des Rechts fest halten , und auch dis Abgeordneten, welche bisher Gegner des Deputationsgutachtsns waren, dafür stimmen werden, wenn sie sich überzeugen, baß dieses allein dem Rechte entspricht und sis die dafür angeführten Rechtsgründe nicht widerlegen kön nen. Die Gesetzes- und Rechtsgründe nun, die die Abgeord neten Klim, Todt, Hensel und Metzler angeführt, hat noch Niemand von den Gegnern berührt, geschweige denn zu wider- lsgen versucht. Die politischen Gründe für das Deputations gutachten sind wohl zu widerlegen versucht worden, aber die Rechtsgründe dafür hat man bis jetzt noch unwiderlegt stehen lassen. Es kann dies ein Uebersehen sein, aber so viel ist
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