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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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und er ist darin gütiger gegen sie, als ich. Sie haben keinen An- theil mehr, so wie jedes Mitglied einer soeletss von qusestaaria oder Universitas, welches austritt, alle Rechte an der societss und deren Vermögen verliert. Der Herr Staatsminister v. Wieters heim meinte, von der definitiven Anerkennung an werde aller dings eine Befreiung der Deutsch-Katholiken von den Bei trägen zu den Parochiallasten der römisch-katholischen Kirche eintreten müssen; allein ich sehe nicht einen Grund ein, warum erst von jener Zeit an und nicht schon jetzt, sobald sie — die Deutsch-Katholiken — einmal ausgetreten sind, und der Kirche nicht mehr angehören, deren Lasten sie noch mit fort tragen sollen. Der Herr Staatsminister meinte ferner, aus dem Mandate von 1827, was der Abgeordnete Hensel angezogen habe, folge keines wegs, daß die Deutsch-Katholiken zu befreien seien; ja, es folge sogar das Gegentheil daraus. Sowohl das Letztere, als auch das Erstere ist unrichtig. Es folgt sogar die Nothwendigkeit der Befreiung daraus, in so fern man damals den Umstand, daß die Römisch-Katholischen bis zu der Zeit, wo sie anerkannt worden sind, zu den Lasten der evangelischen Kirche beitragen mußten, für ungerecht und unbillig anerkannt hat. Man kann doch das, was man bei dem Einen für unbillig anerkannt hat, nicht bei dem Andern gerecht finden. Der Abgeordnete v. Thielau meinte, wenn dis Regierung das Mandat von 1827 auf den Deutsch-Katholicismus streng angewendet hätte, so wäre die Reformation des Deutsch-Katholicismus unmöglich gewesen. Das sehe ich nicht ein, ich wüßte nicht, wie die Regierung diese Reformation hatte hindern können, nicht nur deshalb, weil das Mandat gar nicht auf den Austritt aus einer Kirche und Bildung einer ganz neuen christlichen Con- fession anwendbar ist, sondern weil selbst nach diesem Mandate der Uebertritt sehr leicht ist. Man braucht nur zu dem Pfarrer zu gehen und die vorgeschriebenen Förmlichkeiten zu erfüllen. Uebrigens wäre es sehr schlimm, wenn wir wirklich ein Gesetz hätten, durch dessen Anwendung eine Reformation gehindert werden könnte. Wenn der Abgeordnete v- Thielau meinte, es liege eine Inkonsequenz darin, wenn die Deutsch-Katholiken von persönlichen Parochiallasten befreit würden und von den dinglichen nicht, so besteht diese Inkonsequenz und dieser Unter schied zwischen persönlichen und dinglichen Parochiallasten ein mal, ist durch das Gesetz von 1838 festgesetzt, und ist also nicht etwas Neues, sondern etwas Altes. Wenn der Abgeordnete v. Thielau ferner behauptete, man müsse den Uebertritt von einer Confession zur andern ohnehin nicht erleichtern, so gebe ich ihm Recht; aber eben so wenig muß man ihn auch hindern. Das behauptet er zwar auch, aber es wäre ein Hinderniß, wenn der Uebertretende zu den Parochiallasten der bisherigen Confes sio» beitragen müßte. Uebrigens wird eine solche Erschwerung jedenfalls der Gewissensfreiheit, die uns garantirt ist, wider sprechen. Dies sind meine Gründe, warum ich durchaus für das Deputationsgutachten stimmen werde. Auf die von den Gegnern gefürchteten Consequenzen und die daraus hergeleite ten Bedenklichkeiten werde ich mich gar nicht einlassen. Es sind gravsmilla äs luturo, Vermuthungen, Möglichkeiten, von II. 66. denen wir nicht wissen, ob sie je eintreten, und die uns nicht abhalten können, jetzt etwas zu beschließen, was wir jetzt für recht halten. Staatsminister v. Wietersheim: Ich will mich nicht in weitläuftige Erörterungen der Rechtsgründe des ehrenwerthen Abgeordneten einlassen. Nur muß ich bemerken, daß er selbst anerkannte, daß die Neu-Katholiken vor Erlassung des künfti gen Gesetzes keine eigene Confessio» bilden. Nun, wenn das der Fall ist, so kann man daraus unmöglich folgern, daß sie durch den Uebertritt zu einer noch nicht bestehenden Confession von den Parochiallasten ihrer bisherigen Confession befreit wer den können. Wenn ein Protestant in der Zeit, wo bedeutende Parochiallasten in Aussicht stehen, erklärte, er sei Pantheist und scheide daher aus der evangelischen Kirche, so möchte ich wissen, ob er auf Grund jenes Gesetzes seine Befreiung daraus ableiten könnte. Abg. Müller (aus Taura): Da ich für das Deputa tionsgutachten stimme, so bleibt mir fast gar nichts übrig, als meine Meinung hinzustellen, da alles daß, was ich darüber sagen wollte, schon gesagt ist. Noch ein einziger Punkt außer diesen bestimmt mich für das Deputationsgutachten, welcher noch nicht angeführt worden ist. Es veranlaßt mich selbst die Aeußerung des römisch-katholischen Bischofs dazu, für das Deputationsgutachten zu stimmen. Er sagt: „Wenn Sie, meine Herren, erlauben, will ich Ihnen eine Uebersicht der Leipziger Dissidenten geben. Es sind darunter: 28 Schnei dermeister, 12 Schneidergescllen, 6 Schuhmachermeister, 7 Schuhmachergesellen, 16 Tischler, Böttcher, Mechaniker u. s. w., 11 Tischler- u. s. w. Gesellen, 4 Schlosser und Schmiede, 4 Maurer, 17 zur Kaufmannschaft Gehörige, an 30 Eheweiber, deren Männer Protestanten sind. Unter den Uebrigen befinden sich sehr viele ledige Mädchen und Bur schen. " Ferner sagt derselbe: „Hieraus werden Sie zur Ge nüge entnehmen, daß die Meisten mit Handarbeit im Schweiße ihres Angesichts ihre Nahrung erwerben." Also ich sollte dafür stimmen, daß Leute, die für sich zu rhun haben, die für ihre eigne Kirche genug zu sorgen haben, noch für eine andere Kirche beitragen? Das nie und nimmermehr. Ich würde es für eine Sünde halten, die ich mir nie vergeben könnte, zumal ihr natürlicher Gegner selbst die Befreiung anbietet. Ich werde bei diesem Grundsätze stehen bleiben und für das Depu tationsgutachten stimmen. Was noch die Aeußerung des Ab geordneten v. Thielau anlangt, indem er meinte, es dürfte Jemand nur sagen: ich gehöre nicht mehr zu der Kirche, ich gebe nichts mehr dazu, so haben wir diesen Fall schon jetzt bei den Protestanten, sobald Jemand zu dem Katholicismus über tritt. Ich kenne einen solchen Fall sehr genau, daß dadurch die Leute verlockt wurden, zu den Katholiken überzutreten, weil sie dann nichts mehr zu dem Schulgelde zu entrichten haben. Abg. Oberländer: Wenn ich noch etwas für das De putationsgutachten sagen will, so kann ich es jetzt nicht mehr 3*
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