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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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aus juristischen und namentlich privatrechtlichen Gründen ent lehnen, weil darüber von meinen gcsinnungsgleichen Freunden wohl bereits Alles gesagt worden ist. Ich glaube aber, daß man sich auch aus dem Staatsrechte Gründe für das Deputa tionsgutachten herholen kann. Die hauptsächlichsten deutschen Rechtsurkundcn über das Staatsrecht bei diesem Gegenstände sind namentlich der westphälischeFriede, derReichsdeputations- hauptfchluß und der Wiener Friede mit der deutschen Bun desacte. Nun, meine Herren, ist es eine bekannte Lhatsache, daß der römische Papst, der kirchliche Monarch der Katholiken, diese deutschen Rechtsurkunden bisher als rechtsverbindlich durchaus nicht anerkannt, im Gegentheil aus angeblich unwi dersprechbarer Machtvollkommenheit dieselben annullirt hat. Jetzt kommen gleichwohl die Mitglieder derrömisch-katholischen Kirche und sprechen gegen nicht römisch-katholische BürgerRechte aus diesen öffentlichen deutschen Rechtsurkunden an. Ein Ab geordneter, der gegen das Deputationsgutachten sprach, der Abgeordnete v. Gablenz, meinte insbesondere, eß sei sehr zu unterscheiden zwischen einer anerkannten und einer geduldeten Kirche. Ich getraue mir zu behaupten, daß in protestantischen Ländern und namentlich bei uns in Sachsen die katholische Kirche auch nur in die Categorie einer geduldeten gehört, eben aus dem ganz einfachen Grunde, weil der Papst, der kirchliche Universalmonarch der römischen Katholiken, die Rechtsverbind- lichkeit dieser deutschen Rechtsmkunden nicht anerkannt, ja sie ausdrücklich desavouirt und gegen dieselben protestirt hat. Aus einer Rechtsmkunde, welche ein Betheiligter nicht anerkennt, die er aus Omnipotenz cassirt und annullirt, kann derselbe un möglich für sich und seine Angehörigen Rechte ableiten. So lange es sich der andere Theil gefallen läßt, ist es ein faktischer Zustand, aber ein Rechtszustand ist es nicht. Wenn also der Abgeordnete v.Thielau namentlich meint, daß man sich in einem Rechtsstaats auf das Recht, und nicht auf das Gefühl zu stützen habe, so möchte ich fragen, ob es ebenin einem Rechtsstaate nicht dazu gehört, daß, wenn zwei verschiedeneLheile aus einer Urkunde Rechte herleiten wollen, diese Urkunde auch von beiden LH eilen als rechtsverbindlich anerkannt sein müsse? Sodann aber muß ich gestehen, daß ich an meinem Theile bei dieser Sache auch etwas auf mein Gefühl gebe, auf ein deutsches Gefühl; denn das im deutschen Wolke erwachte Nationalgefühl hat eben den größten Antheil an der deutsch - katholischen Bewegung. Es ist bekannt, daß namentlich in frühem Zeiten nicht nur Lausende, sondern vielleicht Millionen aus dem Schweiße der sächsischen Staatsbürger nach Rom gewandert sind. Es widerspricht nun meinem Gefühle, daß jetzt zur Erhaltung der römisch- katholischen Kirche von den Deutsch-Katholiken Lasten getragen werden sollen, nachdem sie sich von ihr losgesagt und von ihr auch nicht die geringste Unterstützung zu erwarten haben. Es widerspricht meinem Gefühle um so mehr, als den Römisch- Katholischen weder das Privat- und öffentliche Recht, noch das deutsche Staatsrecht zur Seite steht. Wohin sollte es auch führen, wenn MandiefortdauerndeVerpflichtungzuEezahlung -er Parochiallasten Seiten der Deutschs-Katholiken decretiren wollte? Wenn nun die Mehrheit einer römisch-katholischen Gemeinde übertritt, will man dann noch verlangen, daß diese Mehrheit, blos um die Minderheit finanziell aufrecht zu erhal ten, die Kosten ihres kirchlichen Gemeinwesens tragen soll? Nein, im Gegentheil, ich glaube, sobald die Mehrheit einer katholischen Kirchengemeindc sich für denUebertrittzur deutsch katholischen Gemeinde erklärt hat, so gehört nach vernünftigen Grundsätzen das vorhandene Kirchenvcrmögen der übergctrete- nenMehrheit und nicht den Wenigen an, welche einer auswär tigen Kirchengewalt unterworfen sind. Anders ist es auch bei der ersten Reformation nicht gewesen. Die Regierung hat den Grundsatz ausgesprochen, daß die Kirchen selbstständige Stif tungen und in Niemandes Eigenthum seien. Nun, meine Herren, wenn das der Fall ist, so müssen sie sich auch aus sich selbst unterhalten, am allerwenigsten aber von denen Beiträge verlangen, welche gar nicht zu ihnen gehören und denen sie nichts angehen; denn außerdem würde dieser Grundsatz vollends ganz und gar über den Haufen geworfen. Ich komme aber noch einmal auf mein deutsches Gefühl zurück, und sage, daß mir dieses nicht gestattet, einer Kirche durch unnölhige Belastung unbetheiligter Mitbürger Vorschub zu leisten, in deren Mitte derjenige berüchtigte Orden seinen Sitz hat, dessen Aufgabe eS ist, Roms Herrschaft auf den Trümmern des Protestantismus und der zerstörten Reformation, auf den Ruinen der Civilisa- tion das Reich der Finsterniß und des Aberglaubens wieder herzustellen, dessen Wirksamkeit gleichbedeutend ist mit jedem Mittel zur Beförderung des Obskurantismus, des Servilis- mus und des Absolutismus. Im Angesichte der sprechenden Lhatfachen am Rhein, in Belgien, in Frankreich, in Baiern, in der Schweiz haben wir in der That keine Ursache, unsere Sympathie so weit zu treiben, diese Kirche auf Kosten derjeni gen zu unterhalten, welche sich von ihr losgesagt haben. Vicepräfident Eisen stuck: Da ich mich gegen das Depu- tativnsgutachten erklären werde, so halte ich es nicht für über flüssig, die Gründe kurz zu bezeichnen, die mich dazu veranlassen. Daß ich den Neu-Katholiken nicht abhold bin, ich glaube, das habe ich in der vorigen Woche durch meine Abstimmung und Alles, was ich dafür gesprochen habe, genug bewiesen. Aber die Beweisgründe, die ich für meine bisherige Abstimmung hatte, walten hier gar nicht vor. Nämlich ich gehe davon auS: ich wünsche, wie es die Kammer und die Deputation wünscht, daß ein provisorisches, ein interimistisches Gesetz gegeben werde. Ich bin gar kein Freund von Provisorien; jedes Provisorium sehe ich mit mißtrauischen Augen an, und ich glaube, ich habe darin nicht Unrecht. Soll nun ein Provisorium gegeben werden, so habe ich mir die Frage so gestellt: es würden dann da, wo es dringend nöthig ist, wo die Gewissensfreiheit und die Beruhi gung der entstandenenBewegung es gebietet, dieBestimmungen getroffen werden. Nun habe ich geglaubt, man müsse die Neu- Katholiken schützen, so viel in der Kraft der Gesetzgebung liegt, in Allem, was die innern, heiligem Interessen betrifft. Nun kommen wir aber auf das Materielle. JA leugne nicht, mir ist die Bewegung zu werth, als daß ich auf die materiellen Rücksich-
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