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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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ten viel Gewicht legen könnte. Ich glaube, ein Mann, ein Weib, die aus innerer Ueberzeugung von dem römischen Katholicismus zu dem Deutsch-Katholicismus übergehen, ich glaube, daß die keinen Werth darauf legen werden, ob dieser Uebcrgang mit der unbedeutenden Verbindlichkeit noch verbunden bleibt, die Paro- chiallasten zu tragen. Ich muß bemerken, es ist keine Sache von Belang; die Parochiallasten, die zu tragen sind, sind nicht erheb lich und bei weitem geringer, als das Interesse in meinen Augen ist, was man dafür nehmen muß, daß die Bewegung sich mög lichst geistig bewege und sich nicht im Materialismus gleichsam ertränke. Das liebe ich nicht. Dies ist der hauptsächlichste Grund. Ein zweiter Grund ist der, daß ich den Satz geradezu als unumstößlich nicht ansehen kann, daß, wenn eineSocictät besteht, jedem Genossen, jedem Teilnehmer unbenommen sein müsse, zu jeder Zeit beliebig abzugehen, und die Andern es sich gefallen lassen müssen, wenn er nur auf die Vortheile verzichtet. Das glaube ich nicht. Es ist so viel von dem Rechtsboden ge sprochen worden. Ich glaube doch, die Genossen der Gesellschaft haben das Recht, zu verlangen, daß man wenigstens den Eon-, tract aushalt, und wenn selbst ein eingeschossenes Capital aufge opfert werden müßte. Nun soll Alles Gefühlssache sein. Za nun, ich bin auch wohl ein Mann des Gefühls, so weit man es bei Gegenständen der Religion sein kann. Aber nur bei Frauen wird das Gefühl in religiösen Dingen die hauptsächliche Ent scheidung herbeiführen; bei Mannern muß auch der Verstand walten, besonders in eminenterm Grade, als das Gefühl. Ich gehe aber auch nicht zurück auf Ignatius Loyola, auf den west- phalischen Frieden und auf den Wiener Frieden, sondern ich halte blos daran, was ich glaube, daß cs nothwendig ist, provisorisch etwas zu bestimmen, damit die Bewegung des Deutsch-Katholi cismus nicht behindert, sondern so, wie ein protestantisches Herz wünschen muß, selbst gefördert werde. Also da gehört das ma terielle Interesse nicht dazu. Und nun kommt noch ein dritter Grund. Das Verhältnis! ist nicht so einfach mit den Parochial lasten; denn man muß doch die Verhältnisse nehmen zur prote stantischen und zur katholischen Kirche, die sich so verschieden ge staltet haben. Ich glaube, daß auch bei gemischten Ehen der Fall eintretcn kann, und er ist eingetreten, daß ein Kheil über geht zur neu-katholischen Kirche, der andere bleibt alt-katholisch, oder der eine ist protestantisch und der andere neu-katholisch, und da scheinen diese verschiedenen Verhältnisse sich so zu gestalten, daß sie einer sorgsamen Prüfung und Erwägung unterliegen müssen; aber nothwendig sind sie für ein Provisorium nicht, denn die Gewissensfreiheit und der Fortschritt, die Entwickelung ihrer Kirche wird dadurch gar nicht behindert, daß sie die wenigen Groschen oder Thaler ferner noch fortbezahlen. Ich glaube, darüber braucht man sich keinen Borwurf zu machen, wenn man gegen die Deputation stimmt und die Ansicht festhält, daß das ein Punkt sei, der einer Entscheidung durch das Provisorium gar nicht bedürfe, sondern abgervartet werden kann, bis eine defini tive Feststellung erfolgt. Dies sind meine Gründe. Abg. v. Schaffrath: Zur Berichtigung eines Mißver ständnisses. Das, was der Herr Bicepräsident zu meiner Wi derlegung sagte, würde höchstens dann paffen, wenn ich von soeietss guaestllmia gesprochen hätte; ich habe aber von einer societas non gunostuaria gesprochen. Bei jener nur kann allenfalls der Austritt nicht unzeitig, nicht zu jeder Zeit, son dern nur zu rechter Zeit, lerapeslivo, maturo tempore erfolgen. Abg. Sachße: Ich werde mich um so kürzer fassen kön nen, da über diesen Gegenstand schon so viel gesprochen wor den ist. Die Deputation schlägt zweierlei vor. Nämlich die Beiträge zu den Parochiallasten der römisch-katholischenKirche sollen nicht von den Neu-Katholiken entrichtet werden, und ferner: es sollen die Stolgebühren weder an die protestantische^ noch an die römisch-katholische Geistlichkeit entrichtet werden. Ich trete diesen Vorschlägen der Deputation bei, und finde sie auch in der Theorie hinlänglich begründet. Ich führe des-- halb besonders an, daß ein provisorisches Gesetz doch immer das zum Gegenstände haben muß, was auch das dauernde wirkliche Gesetz haben würde; es wird nur ein provisorisches genannt und als solches erlassen, weil die Verhältnisse andere Bestimmungen in Aussicht stellen, über kurz oder lang. In so fern kann man sogar sagen, daß alle Gesetze provisorisch sind; denn irgend einmal wird etwas daran geändert, und früher oder später wird ein erlassenes definitives Gesetz durch ein neues ganz oder zum Th eil aufgehoben. Muß nun also ein Provisorium von denselben Grundsätzen ausgehen bei der legislatorisHen Erwägung, wie ein bleibendes Gesetz, so kann man in der Regel nur das annehmen, wovon vvrauszusehrn ist, es werde auch in dem dauernden Gesetze bestimmt werden. Es würde aber in einem dauernden Gesetze bestimmt werden, daß die Neu-Katholiken nichts zu den Parochiallasten beizu tragen hätten. Nun ist zwar die Behauptung aufgestellt worden, man müsse eine Fiction bei dem ganzen Verhältnisse der Deutsch-Katholiken annehmen, um ihnen eine Stellung im Staate zu geben. Allein gesetzt auch, diese Fiction, was ich dahingestellt sein lasse, wäre nothwendig, so schließt sie kei neswegs theoretisch aus, sie von den Parochiallasten und Stol gebühren zu befreien, eben so wenig als die Annahme dieser Fiction gehindert hat, sie von andern nicht materiellen, sondern geistigen Verbindlichkeiten zu befreien. Es ist bei Gelegen heit dieser Discussion allerdings der Theorie Einiges angehan gen, um es so zu nennen, und dabei das „Grau" und „Grün" von Göthe angeführt worden. Göthe wird schwerlich daran gedacht, schwerlich geahnt haben, daß diese Worte je ernst lich zu Anfeindung der Theorie, der Grundlage aller Wissen schaft, angewendet werden würden; denn er hat sie dem bösen Geist in den Mund gelegt, um den Faust zum Bösen zu be stimmen. Doch ist dieser Satz von dem Abgeordneten nicht zu dem Ende ausgestellt worden, um Böses zu erwecken, son dern Gutes hat er bezwecken wollen, nämlich die Neu-Katholi ken vermeintlich gegen die Theorie von den Parochiallasten be freien. Es ist auch an den Fall gedacht worden, wo Einer zu dem neu-katholischen Glauben übergehen könnte, um sich von den Parochiallasten zu befreien. Stehen einmal die Grund sätze fest, so muß man auch auf solche Fälle gefaßt sein; denn
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