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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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sie können emireten unter Protestanten wie unter Katholiken, auch wenn das Gesetz ein wirkliches und nicht ein provisori sches ist. Also dieser Grund vermöchte mich ebenfalls nicht zu bestimmen, auch darum nicht, weil ich unmöglich Jeman dem zutrauen kann, daß er bei einem so augenscheinlichen Ver hältnisse, zu einer Zeit, wo sich die Parochiallasten so dringend machen, zu einem Uebertritte, dessen groben eigennützigen Zweck man durchschaut, verschreiten und sich die allgemeine Verachtung zuziehen werde. Abg. Joseph: Wenn ich den Meinungsäußerungen und Gründen mehrerer der Abgeordneten, welche gegen das Depu tationsgutachten aufgetreten sind, Nachfolge, so möchte man fast glauben, daß der ganze Protestantismus in der Auflösung be griffen wäre oder wenigstens in großer Gefahr schwebe. Die Gründe jener Abgeordneten sind nicht etwa aus einer in Gerech tigkeit begründeten Rücksicht für den römischen Katholicismus, welcher der leidendeKheil ist, da von ihm sich die Neu-Katholiken abgewendet haben, hergenommen, sondern beschäftigen sich allein mildem parteiischen Interesse des Protestantismus, welches er an der Zukunft der Bewegung der Neu-Katholiken haben kann. Die Befürchtungen, welche jene Herren ausgesprochen haben, sind am meisten versinnbildlicht in dem von dem Abgeord neten Jani angeführten Beispiele, worin er schildert, wie in dem Falle, daß einer protestantischen Kirchengemeinde große Lasten durch Unglücksfälle bevorständen, leicht ein großer LM der Mit glieder dahin kommen könnte, sich ihrer Kirche zu entziehen und einer andern zuzuwenden, um sich eines Lheils der Lasten zu ent ledigen. Aber wenn diese Herren ein so reges Interesse an der protestantischen Kirche nehmen, so möchte ich fragen, wie es komme, daß sie nicht mehr Vertrau en zu ihrer Kirche hegen, . und ob sie nicht anerkennen müssen, daß diese Kirche am meisten dadurch geehrt wird, wenn man die Möglichkeit aus den Gedan ken fern hält, daß ein so großer Theil ihrer Glaubensgenossen sich wegen bloßen Geldintereffes, wegen einiger Lhaler oder Groschen Parochiallasten ihr entfremden könnte. Ich könnte weiter fragen, ob nicht eine Entfernung solcher Mitglieder ein ideeller Gewinn für diese Kirche wäre? Das Jani'sche Beispiel darf um so weniger einer Befürchtung gegen die Deutsch-Katho- Mu Raum geben, als endlich auch ohne deren Bestehen ein Ab fall von Kirchenmitgliedern, und wenn aus eigennützigen Ab sichten, weit eher jetzt schon an eine anerkannte vermögende Kirche geschehen kann. Alles, was diese Herren angeführt haben, be steht übrigens blos in Möglichkeiten, und Möglichkeiten könnte man in gleicher Weise und mit gleichem Rechte auch zu Hunder ten für das Gegentheil anführen. Also aus bloßen Möglichkeiten kann kein Grund entnommen werden, um der Ansicht der Depu tation entgegenzutreten. Der geehrte Herr Vicepräsident hob mit Grund hervor, daß die Parochiallasten, welche die Neu-Ke- HMen nach der Ansicht der Regierung hinfüro noch an die rö misch-katholische Kirche zu zahlen hätten, unbedeutend sein würden und nicht von Wichtigkeit für sie wären. Ich gebe das sehr gern zu. Wenn es selbst für die Neu-Katholiken jemals bei ihrer anerkannten Mittellosigkeit ihrer jetzigen kirchlichen Ver hältnisse dahin kommen sollte, daß die Zahlung der Parochial lasten ihnen zu schwer würde, so würde gewiß die werkthätige Sympathie der Protestanten dies leicht zu ersetzen wissen. Aber es liegt hierin auch noch ein höheres Interesse. Die Neu-Katho liken würden, wenn wir sie für fort verbindlich erachten wollten, die Parochiallasten an die römische Kirche zu zahlen, dadurch in ein Verhältnis! der Zinspsiichtigkeiteiner andern, ihrgegenüber- stehenden Kirche kommen. Es liegt darin eine Unterwürfig- k eit gegen die frühere Kirche, von welcher gewiß Niemand be haupten kann, daß sie den von ihr ausgeschiedenen Mitchristen mitLiebe noch zugethan sei, und deren Priester sie von der Kanzel herab als die räudigen Schafe schildern, von denen befreit zu sein, ihre Kirche glücklich schätzen zu können sie sich anstellen. Meine Herren, Sie werden dadurch, daß sie von diesen Lasten die Neu-Katholiken befreien, das Werk, was Sie vorige Woche so freudig aufgebaut haben, erst vollenden, und würden das, was Sie für jene schon gethan, wieder trüben, wenn Sie noch ein Ver- hältniß der Unterwürfigkeit der neuen Glaubcnsgenossenschaft gegen die frühere Kirche fortzubestehen erlauben wollten. Abg. Jani: Ich weiß nicht, ob das, was ich jetzt sagen werde, als ein Rechtsgrund anzusehen sein dürfte; ich halte es aber dafür. Wenn nämlich der Abgeordnete v. Schaffrath gesagt hat, es seidie Kirche eine societss uon gusestuaria und es müsseda- her auch einem jeden Societätsverwandten der Austrittfreistehen, so setze ich dem entgegen: ja, sie ist aber auch eine solcheSocietat, deren Nothwendigkeit von allen Staaten anerkannt ist; cs dürfen ihr also auch durch einen solchen Austritt nicht die Mittel ihres Bestehens entzogen werden. Auch bei einer societas non guse- stuarm lassen sich große Ausgaben denken, welche bei einem einsei tigen Austritte auch für den Andern als verloren angesehen werden können, und solchenfalls glaube ich nicht, daß der einseitige Aus tritt ohne völlige Schadloshaltung freisteht. Es hat ein Unter schied gemacht werden wollen zwischen Austritt und Uebertritt; ein Uebertritt sei nicht da, weil wir keine neu-katholische Kirche haben. Es soll aber eine werden, und dann müssen auch alle Be dingungen stattsinden, die bei dem Uebertritte in andere Kirchen vorgeschrieben sind. Was von der Auspfarrung oder Zertheilung einer Parochie gesagt worden ist, so mag es seine Richtigkeit ha ben, daß dadurch zuweilen Verluste für eine Kirchengemeinde entstehen können, in so fern sie nicht vielleicht durch Ueberlassung des Kkrchenvermögens ausgeglichen werden. In jedem Falle liegt hier eine Nothwendigkeit vor, und es kann dieser von der Behörde nicht eher stattgegeben werden, als bis alle Umstände reiflich erwogen find. Was von einem gravaweu 6« Muro gesagt worden ist, so gestehe ich zu, daß die Fälle, die ich in mei ner Rede zur Sprache brachte, zunächst noch grLvawma «le kutnro sind. Aber, meine Herren, wenn ein Gesetz gegeben wird, so muß dasselbe auch die gruvaminu <le futuro berücksichtigen, die Möglichkeit, daß solche eintreten; es darf ein Gesetz nicht den Stoff in sich tragen, aus dem wirkliche Lravawiim erwachsen. Was endlich davon gesagt worden ist, daß, wenn der größtcLheil einer Kirchengemeinde zu einer andern Confession übertrete, nun mehr, weil diese neue Gemeinde die Mehrzahl bilde, ihr eigentlich
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