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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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1782 unserm bestehenden positiven Rechte seines Schutzes und Le-1 hinsichtlich des 21, §. des Gesetzes vom 8. März 1838 sagte, stimmter Garantien vom Staate; allein es fragt sich sehr, ob ebenfalls entgegenzustellen sein; denn als dieses Gesetz gegeben wir bei den auch in dieser Kammer zu verhandelnden Fragen wurde, hat auch noch Niemand an den Deutsch-Katholicismus alle die Satze anerkennen werden, welche bisher im Kirchen- gedacht. Es ist aber, abgesehen von dieser Einwendung, noch staatsrechte aufgestellt sind. Will man aber hier, wo ein neues ein anderer Paragraph in diesem Gesetze, wo gesagt ist, daß kirchliches Berhättniß regulirt werden soll, sich nur auf die be- die katholischen Gemeinden ihre Parochialbeiträge durch einen stehenden früher» Bestimmungen berufen, so würde es gar Zuschlag zur Gewerb- und Personalsteuer im Allgemeinen ent- keiner neuen gesetzlichen Bestimmungen bedürfen. Ich glaube, richten sollen. Dies kommt daher, weil die Katholiken in den wir können hier nur und hauptsächlich uns nach den Begrif- Erblanden keine geschlossenen Parochien bilden. Es scheint sen von Kirche und Staat, nach den gegenseitigen natürlichen mir daher, daß allerdings ein Unterschied zwischen protestanti- Verhältniffen derselben, wie sie das Vernunftrecht aufstellt, scheu und katholischen Gemeinden zu machen ist, und Z. 21, richten. Wenn, wie bereits bemerkt wurde, von den Gegnern welcher jedenfalls von geschlossenen Kirchengemeinden spricht, die rechtlichen Gründe keine Widerlegung gefunden haben, geht augenfällig auf die protestantischen Gemeinden, jener Pa wenn wenigstens der von mir angezogene §. 21 des Parochial- ragraph aber auf das Berhättniß der katholischen Gemeinden, lastengesetzes von den Gegnern bis jetzt übergangen worden, die die Abgabe im Ganzen aufzubringen haben, und beide Pa eben so dasjenige, was über das Mandat vom 20. Februar ragraphen scheinen nicht zusammenzugehören. Wenigstens 1827 erwähnt wurde, unwiderlegt geblieben ist, so glaube ich, ist zweifelhaft, ob die im §. 21 enthaltene allgemeine Bestim- daßdiejenigen,welche für dasDeputationsgutachtengesprochen mung auf das besondere Berhättniß der Katholiken unbedingte haben, nicht durch bloße Gefühle sich haben bestimmen lassen, Anwendung zu erleiden hat. Was nun meine Meinung betrifft, sondern durch Gesetzlichkeit zu ihrer Ansicht bestimmt worden so habe ich geglaubt, daß das Deputationsgutachten der ersten sind. Kammer in dieser gewiß schwierigen Frage den besten Ausweg Abg. Sö-»itz- Ich werde für d-»W°gf-U der Pmochi-l. °>aff-lb-scho» des »rivo.r-ch.lich-» M°m-».S last-» an di- romisch.kolholisch- Kirch- und d-«»°ch mi, der «*"4° Enlsch-.dung, ->».«.-» l°ff-» wM. ES,st D-»°,-.i°» stimm-»; dm», u»d di-S ist d-r Hou»,gründ für G-u»d- «°n b-'dm Smm wrchng «ich, ich ch-il° di- «»sicht °°«k°mm°», daß zu üb-r»°hm-»d. mcht d-ß d>- n-tnrltch- B,si,gl-,t für Last-» auch Recht- b.g-d»d°n, -d-r mi. -»»-,» Wort.», dost N-u-K-ch-dk-n sMcht. D-»» daß Jemand etwas,u -m-r b-i Abgabe» auch G-g-°l°ist»»g°» °°ch°»d°» fein m»si°» ^-?.» so«, Ist di-S hier »ich. der Fast, g-w-hrt di- verlast.»- Ki-ch- d°n "" «"d da st- °°n ch-°- alte» G-m.,»d- »u ar«, s. al. v^i ," ° l. , « . . als Ausgestoßene wenrgstens factlsch betrachtet werden, so muß Deutsch-Katholiken etwas mcht mehr, so kann auch nach mer- . . , , »em D-f°-h-l.m hi-r °°» -i»^ Abgab- an di-romischstatho. d-mf-w-n G-stch«stu»kt° b-gruud-. halt-u daß dt° «sch- K^b- durchaus »ich. die R-d- mehr sti». S M-» die b -°°,ch-st- -,S s°^- b-Irachte», noch »rx St «L l'L - «> n. etwas zu geben haben. Es wurde aber auch em solcher Zwang, Deutsch-«-.!,-»,-» auß« ,u, B-st.°ttu»g d-S Aust°°»d.s ,E- -r d-r-i»st auSgeäbt werde», g-wiß zu groß-» U»z«»ä ,«-B«w-lI»»gchr-° .»»er» k.rch»chm«»g- -g-»^ festen Mr-». WM «au -b-r -ud-r-rs-iä die Gründ., di- noch a»J-«-nde» Ad,-d-nr»I°.st°» »--»Mchtetblech-», b-, D°u.sch.Ka.h°M-n sprech-», für s° w-mg b°d-u.-»d -.»-- °»d->» CMf°ssi°»Sg°>».>»d^ .ragen als v-u einigen S-it-n g°sch°h°» ist, f° kann ich dem h°b-° s° glaub- tch, wurd- d.-s-S w-g°n der M.b-nutzu»g beM-te». Sch-u in der Fr-is»--chung v°» -iu-r g-. «.»gststch. uchmfch<-«t-chm und,u-U»t->h-lt»»g , b-stimmt-n Abgabe, indem sich di- D-Mfch.K-th°Mm a» solche luth-nsch- S-««d-u st-ttstud-» muste», d<° chn-° ^lb-n ihr.» U-b-rtritt nach B-li-b-n s-ll-n -».zieh-» d.» «rauch,h-°- K,rch-» g.st^ und nach m-m-m Da. dü-f-», ichei» mcht j B-d-„,-n. Jener §. W des » -»«dmgs solch. G-«-,»d-» d,°Ktrche» an die G-s-tz-S °°»18S8 setz, fest, daß ihr-N°r°»i°l-bgat°» -IS gu. Dmtsch.K-IH-l,!m zu« M.g-b--uch- »b-rl-ff.», «°M°mm-n sch, P-rs-naist-u-r b-^-cht-t werde». Dadurch nimmt berechttg«, sich -.nm dahm Ml-»dm Borbchalt zu mache». P-mchi-lb-itrag der Katholiken di- Natur -ine-Staats- Doch uberlastm wir dies oen G-m-md-u selbst. Abgabe an. Ich find« -S bedenklich, daß Jemand -mir Staats- Abg.v. Geißler: Wenn der geehrte Abgeordnete Hensel I abgabe sich sofort soll durch de.n Austritt aus seiner Gemeinde der Ansicht ist, daß die Frage: ob die Deutsch-Katholiken zu den entziehen können. Ferner ist nicht zu verkennen, daß der Besitz- Parochiallasten der verlassenen Gemeinde beizutragen haben oder stand der ältern Gemeinden durch die Enthebung der Deutsch nicht, bereits rechtlich und gesetzlich entschieden sei, so kann ich Katholiken von den Parochiallasten offenbar leidet. Und so dem nicht beistimmen, zunächst schon aus dem Grunde nicht, den I lange von einem Provisorium die Rede ist, sollte man, wie auch der Abgeordnete V. Schaffrath vorhin gegen die Geltung -es! der Herr Vicepräsident meint, der Ansicht sein, daß blvs in Mandats vom 20. Februar 1827 anführte, daß nämlich damals l dem, was das Essentielle betrifft, in der freien Glaubensent- der Deutsch-Katholicismus noch nicht in Frage gekommen sei.! Wickelung, der bisherige Besitzstand aufhören, in allem Uebrigen Derselbe Einwand möchte dem, was der Abgeordnete Hensel I aber bleiben müsse. Ein fernerer Grund ist, daß allerdings
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