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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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auch bei unbedeutenden Beiträgen sich für das, was recht ist, entscheiden. Aber eben, weil diese Beiträge unbedeutend sind, ist auch nicht zu befürchten, daß wegen solcher unbedeutender BeiträgeJemand seinejetzige Kirche verlasse und zu den Neu-Ka tholiken übergehe. Also um Geld zu ersparen, werden die Pro testanten nicht übergehen, diesen festen Glauben habe ich zu weinen Glaubensgenossen. Es ist bei dieser Gelegenheit von einem Abgeordneten aufMarkneukirchen Bezug genommen wor den. Die persönlichen Parochialbeiträge, welche der Wiederauf, bau der dort abgebrannten Kirchengebäude erfordert, mögen allerdings für die Einzelnen von großer Bedeutung sein; aber es ist mir noch kein Fall bekannt, daß nur ein einziger Einwoh ner zu Markneukirchen deshalb übergegangen wäre. Ueberhaupt werden die Deutsch-Katholiken mehr an Parochialbeitragen zu geben haben, als sie früher gegeben haben, als sie einer andern Confession angehörten; dies wird namentlich in Dresden der Fall sein, wo ihr kirchlicher Aufwand bedeutende Summen in Anspruch nimmt, und, meine Herren, wenn sie späterhin den Mitgebrauch von Kirchen anderer Gemeinden erhalten, so wird ihnen das auch wahrscheinlich Aufwand verursachen; sie müssen ihre Geistlichen besolden und bei der noch nicht großen Anzahl der Gemeinde wird der Beitrag auf den Einzelnen nicht gering ausfallen. Uebrigens, meine Herren, wenn Katholiken zu den Protestanten übergehen, so hören ihre persönlichen Bei träge auf; gehen Protestanten zu den Katholiken über, so hören sie auch auf. Ich sehe also nicht ein, warum wir hier die Aus nahme machen sollen, daß, wenn Katholiken zu den Deutsch- Katholiken übergehen, ihre zeitherigen Beiträge zu den Paro- chiallasten der G meinde, welcher sie früher angehörten, fort dauern sollen. Ich komme noch auf einen Vorwurf, welcher der hohen Staatsregierung gemacht worden ist. Man hat gesagt, wäre dem Mandate vom 20, Februar 1827 streng nach gegangen worden, so hätte der Deutfch-Katholi'cismus nicht vorschreiten können; er wäre zu hindern gewesen und hätte also gehindert werden sollen. Da muß ich doch bekennen, daß ich die Constitution, welche Gewissens- und Glaubensfreiheit bestimmt, welche Gewissen und Glauben frei macht, diesem Mandate vorziehe. Die Kammer hat gleich in der ersten Sitzung erklärt, daß die Regierung sich innerhalb der gesetz lichen Grenzen bewegt habe, also kann ein solcher Vorwurf der Staatsregierung durchaus nicht gemacht werden. Endlich kann ich nicht verschweigen, daß allerdings auch außer diesen Grundsätzen des Rechts noch die Billigkeit für die Deutsch- Katholiken spricht. Es hat mein geehrter Freund Georgi schon erwähnt, wie hart es gefallen und befunden worden sei, daß früher dieReformirten persönlich zu dem Aufwande der protestantischen Kirche haben beitragen müssen; wir haben ferner von andern Abgeordneten gehört, daß die Glieder der deutsch-katholischen Gemeinde vorzüglich arme Leute sind. Würde es nun nicht eine große Härte sein, wenn wir uns dafür entscheiden wollten, daß die Deutsch-Katholiken, in der Mehrzahl bei weitem Arme, immer noch zu den Lasten einer Kirche beitragen sollten, der sie nicht angehören und von welcher sie keinen Genuß mehr N. 66. haben. Wollen wir die frühere, aufgehobene Härte gegen die Reformirten, jetzt gegen die Deutsch-Katholiken wieder ein führen? Endlich bemerke ich gegen den der Deputation gemach ten Borwurf der Inkonsequenz, daß selbst der Herr Minister des Cultus früher erklärt hat, daß die Anträge der Deputation allerdings nothwendige Folge ihrer Ansicht sei, daß in dieser Sache ein provisorisches Gesetz gegeben werden müsse. Nun, meine Herren, Sie haben dieser Ansicht der Deputation bekgc- stimmt, und ist also dieser Antrag der Deputation eine Folge jener Ansicht, so hoffe ich, werden Sie auch hier mit der Depu tation stimmen. Präsident Braunr Unsere Deputation rathet uns an, darauf anzutragen: „daß in dem zu erlassenden provisorischen Gesetze, oder in der zu erlassenden Verordnung die Befreiung der Deutsch-Katholiken von Beiträgen zu den Parochiallasten der römisch-katholischen Kirche festgesetzt werde," und der ent gegengesetzte Beschluß der ersten Kammer abgelehnt werde. Referent Abg. V. Haase: Es dürste wohl vor dem Worte: „Beiträge" einzuschalten fein: „persönliche". Präsident Braun: Sind die Mitglieder der Deputation damit einverstanden? (Dieselben erklären sich einverstanden.) Präsident Braun: Ich frage also die Kammer: ob sie dem Vorschläge der Deputation in dieser Weise ihre Zustimmung ertheile? Der Deputationsantrag wird gegen vierzehn Stimmen angenommen. Präsident Braun: Ferner beantragt die Deputation, daß bei der hohen Staatsregierung beantragt werden möge: „daß in dem provisorischen Gesetze oder in der zu erlassenden Ver ordnung auch die Befreiung der Deutsch-Katholiken von Ab entrichtung derStolgebühren andieprotestantischeundrömisch- katholische Geistlichkeit, in so weit diese Gebühren nicht für wirklich geleistete Amtshandlungen zu bezahlen sind, ausge sprochen werde." Ich frage die Kammer: ob sie auch diesen Vorschlag genehmigt? — Einstimmig Ja. Staatsminister v. Wietersheim: Damit nicht aus einer während der nun geschloffenen Discussion mehrfach ge fallenen Aeußerung ein stillschweigendes Anerkenntniß Seiten der Regierung gefolgert werde, so habe ich zu bemerken, daß die Parochialbeiträge derrömisch-katholischen Glaubensgenossen keineswegs unbedeutend sind. Es geht das daraus hervor, daß die Katholiken in Dresden allein gegen 2000 Thaler beizutragen haben.. Wenn man die Volkszohl und die Ver mögensverhältnisse der protestantischen Glaubensgenossen be rücksichtigt, würden diese nach diesem Maaßstabe 40 —50,000 Thaler beizutragen haben. Die Sache ist einflußlos; ich habe aber geglaubt, es der Wahrheit schuldig zu sein, dies zu be merken. ' Präsident Braun: Wir gehen nun zu dem weitern Punkte des Deputationsberichts über. 4*
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