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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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5. (Nr. 886.) Anschlußerklärung des Turnvereins zu LeiSnig, Rathsactuar Sigismund Reschke und 6 Gen., an die Petition des Turnrathes zu Dresden sud Nr. 717». der Hauptregistrande. Präsident Braun: An die vierte Deputation. 6. (Nr. 881.) Petition Albrecht Eduard Metzner's und 25 Gen. zu Mittweida um Wiederertheilung der Conces- fionen zur Herausgabe der „Sonne" und der „Vaterlands blätter." Präsident Braun: Zur vierten Deputation. 7. (Nr. 882.) Bericht der vierten Deputation der zwei ten Kammer über die Petition der Oberchausseewärter Sach sens wegen Aufnahme in den Staatsdienst. Präsident Braun: Wird auf eine spätere Tagesordnung gelangen. Zeit des Interimistikums im Allgemeinen anheimgestellt bleiben muffe, ob sie in den Orten, wo es Schulen für beide Confessionen giebt, ihre Kinder in die protestanti sche oder katholische Schule schicken wollen.", Darauf sind in der ersten Kammer zwei Anträge gestellt worden, und zwar zuerst dieser: „Die Staatsregierung möge diejenigenGrundsätze, welche dieselbe in Beziehung auf den Schulunterricht der Kin der der Neu-Katholiken im Einzelnen bereits ausgespro chen hat, und wonach den Eltern die religiöse Erziehung ihrer Kinder nach ihrer Ueberzeugung zu ordnen überlas sen bleiben soll, auch während der Dauer des Interimisti kums im Allgemeinen in Anwendung bringen und Gel tung verschaffen;" odann aber der Antrag, „daß die religiöse Erziehung der Kinder der Deutsch- Katholiken, sei es in rein deutsch-katholischer oder gemisch ter Ehe, gesetzlich und nicht dispensationsweise möge ge regelt werden." 8. (Nr. 883.) Mittheilung des König!, hohen Gesammt- ministeriums vom 19. dieses Monats zu dem Allerhöchsten Decrete vom 12. Januar 1846, die Pensionsverhältnisse der Kirchen- und Schulräthe betr. Präsident Braun: Das Allerhöchste Decret ist vor zulesen. (Dies geschieht.) Präsident Braun: Soll dieses Allerhöchste Decret zur Berathung an die zweite Deputation abgegeben werden? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Somit sind die Gegenstände der heu tigen Registrande erschöpft, und ich ersuche den Herrn Referen ten, so gefällig zu sein, uns den weitern Vortrag des Berichtes über den Deutsch-Katholicismus zu geben. Referent Abg. v. Haase: Meine Herren, die Stelle des Berichts, mit welcher heute unsere Berathung beginnt, lau tet so: Die unterzeichnete Deputation wendet sich nun zu dem in der ersterwähnten zweiten Petition der deutsch-katholischen Ge meinde zu Dresden enthaltenen Gesuche: „daß den zur deutsch-katholischen Kirche übergetretenen und noch übertretenden Eltern zuzulaffen sei, ihre Kinder aus der römisch-katholischen Schule herauszunehmen, um sie in eine evangelische mit dem Vorbehalte zu geben, den Religionsunterricht von den deutsch-katholischen Geistlichen ertheilen zu lassen. In Betreff dieses Punktes hat der Herr Referent bei dem Vortrage des Berichts über diese Angelegenheit in der ersten Kammer sich dahin erklärt: „daß er selbigen gar nicht für zweifelhaft gehalten und annehmen zu müssen geglaubt habe, daß es entschieden gewiß, wie auch von der hohen Staatsrcgierung bereits anerkannt worden sei, daß es den Eltern während der Dieser letzte Antrag ist durch die Erklärung des Königlichen Herrn Commissars und Ministers des Cultus in der ersten Kam mer auf den ersten Antrag hervorgerufen worden, welche dahin ging, „daß das Ministerium des Cultus etwas Materielles gegen solchen nicht einzuwenden habe, weil es sich darum handle, daß sein Verfahren in der bisherigen Maaße fortgesetzt werden solle; allein eines Antrags scheine es nicht zu bedürfen. Einmal trete überhaupt die Frage blos an solchenOrten ein, wo öffentlicheSchulen für jede Confesflon bestehen. Demnach handle es sich blos um die drei Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz. An andern Orten, wo neue Dissidenten sich gebildet hätten, bestünden keine öffentlichen katholischen Schulen. In Bezug auf diese Orte habe sich das Ministerium aller dings berechtigt erachtet, dispensationsweise nachzulassen, daß dieKinder aufdenWunsch derEltern in protestantische Schulen geschickt werden. Er erwähne dabei, daß der Schulzwang einer von den Grundsätzen sei, von welchen auch in andern Beziehungen und Fällen auf den Wunsch der Eltern Dispensation ertheilt werde. Dazu habe man sich für ermächtigt gehalten. Sei es bisher geschehen, wo das Ministerium auf Grund der Berfassungsurkunde jede weiter gehende Vergünstigung zu verweigern sich verpflichtet hielt, so versteht es sich von selbst, daß es eine Vergünstigung, die es bereits früher im Dispensations wege ausgesprochen, jetzt, bei der jetzigen Lage der Sache nicht wieder zurücknehmen werde. Was aber die Frage von gemis chten Ehen betreffe, die dann entstehe, wenn die Ehe vorher eine rein katholische war und erst jetzt eine gemischte werde, indem ein Theil übertritt, so trete dann das Gesetz von 1836 ein. Dies Gesetz besage §. 13, daß, wenn die Ehe durch den spätem Uebertritt des einen Theils eine gemischte wird, die Kinder in der frühem Religion forterzogen werden. Was aber den Fall betreffe, daß ein Kind über 10 Jahre alt ist, müsse er bemerken, daß, wenn die Ehe schon vorher eine gemischte gewesen, oder geworden, dann das Gesetz über gemischte Ehen Anwendung erleide. Allein eine Bestimmung über rein protestantische und rein katholische Ehen bestehe nicht, den» das Gesetz beschränke sich nur auf gemischte Ehen." n. 67. 1*
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