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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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zelne Fragen sich Inkonsequenzen habe zu Schulden kommen lassen. MaN kann diese Ansicht für richtig halten in so fern, als die Deputation nicht geradezu auf vollständige Anerken nung der Deutsch-Katholiken hätte antragen sollen, wie dies sich allerdings aus ihren eigenen Motiven zum Berichte erwar ten ließ. Hatte die Deputation volle Anerkennung vorge schlagen, so würde sie gewiß vollkommen consequent verfahren sein. Die einzigen Inkonsequenzen, die ik>r nachgcwiesen werden können, sind Connivenzen gegen die Ansicht der Re gierung, und hierüber kann diese sich doch nicht beschweren? Auf der andern Seite ist die Regierung selbst nicht consequent gewesen; sie würde consequent verfahren haben, wenn sie den Deutsch-Katholiken gar nichts zugestanden hätte, wenn sie, ih rer Ansicht getreu, daß die Deutsch-Katholiken noch zur römisch- katholischen Kirche gehören, dieselben in allen Punkten als solche betrachtet hätte. Ich muß zum Schlüsse bemerken, daß, wenn der Staatsminister der Justiz damit begann, daß die Regie rung in diesem Punkte nicht nachgeben werde und nicht gestat ten wolle, daß die Deutsch-Katholiken nach den Grundsätzen des Rechts einer andern Kirche zu beurtheilen wären, als der rö misch-katholischen, eigentlich hiermit jedem Worte im voraus irgend eine Bedeutung abgeschnitten ist. Ich begreife kaum, wozu noch ständische Kammern über etwas debattiren, wenn das Ministerium im voraus erklärt: Ich will nicht anders, ich kann und werde nicht. Staatsminister v. Könneritz: Wenn der geehrte Abge ordnete nur für nothwendig hält, daß eine Entscheidung gege ben würde, um Zweifel zu beseitigen, so würde der Antrag dahin lauten müssen und die Regierung sich damit einverstehen können, daß wahrend des Interimistikums die Neu-Katholiken nach den Ehegesetzen für diejenige Confesflon zu beurtheilen, der sie bis zu ihrem Austritte angehörten. Wenn der Abge ordnete ferner erwähnte, daß, in so fern die Deutsch-Katholiken erklärt hätten, daß sie die Ehe als einen bürgerlichen Act an sehen, man sie nicht nöthigen könne, sie als Sacrament anzu sehen, und erwähnte, daß Millionen denselben Grundsatz hätten, so mache ich darauf aufmerksam, daß nach dem französischen Rechte die Ehe ein bürgerlicher Act ist, aber nichts desto weni ger die Ehe nicht getrennt werden kann. Wenn endlich der geehrte Sprecher sagte, er wüßte nicht, warum das Ministe rium so bestimmt erklärt hatte, daß es in diesem Punkte nicht! nachgeben wolle, so glaube ich, hat dasselbe auch Gründe an-! geführt. Sie liegen eben in der Consequenz, und ich glaube, die Kammer wird dem Justizministerium dafür nur dankbar sein können, daß es seine Absicht bestimmt ausspricht. ! Mg. v° Beschwitz: Ich meinestheils könnte wenigstens! einer Inkonsequenz nicht geziehen werden, wenn ich mich gegen das Deputationsgutachten ausfpreche und dagegen stimme,, was allerdings geschehen wird, da ich auch gestern gegen die Befreiung von den Parochiallasten gestimmt habe. Der Herr Justkzmknister hat Mfs gründlichste nachgewiefen, wie eß rein unmöglich für die Stsätsregierung sei, sich schon jetzt bindend darüber auszusprechen, daß in Ehesachen der Deutsch-Katho liken däs protestantische Kirchenrccht jedesmal anzuwenden sei, auch darauf hingedeutet, daß gerade dadurch häufig der leichtsin nige Uebertritt von einer Confessio» zur andern gefördert werde. Gönne und wünsche ich den Neu-Katholiken von ganzem Her zen den gesegnetsten Fortgang ihres Unternehmens, wünsche ich vorzüglich, daß sie in ihrem Glaubensbekenntnisse immer mehr sich ausbilden und stabil werden möchten, so muß ich doch auf das wahrhaftigste wünschen, daß jede Gelegenheit zu leichtsinnigem, durch materielle Interessen veranlaßtem Uebcr- tritte vermieden werde. Dies ist, meine Herren, der hauptsäch lichste Grund, warum ich gegen das Deputationsgutachten stimmen werde. Abg. v. Zezschwitz: Wenn ich dem fraglichen Vorschläge der geehrten Deputation: daß in Ehesachen der Deutsch- Katholiken das protestantisch e Kirchenrecht formell und materiell angewendet werde, nicht beistimme, so leiten mich dabei die Beweggründe, daß die Deutsch-Katholiken selbst erklären, daß sienicht Protestanten sein wollen, so wie, daß ihre Lehre über die Ehe, von welcher ihr organisches Statut 79 sagt: „daß ihnen der Abschluß oder die Trennung der Ehe keine kirchliche Handlung fei", und §. 82: „daß sie die Trauung nur als eine, zum Wesen der Ehe nicht ge hörende und nicht unbedingt erforderliche kirchliche Einsegnung betrachten u. s. w.," mit der Lehre der protestanti schen Kirche nicht übereinstimmt. Abg. Todt: Wäre ich nicht Mitglied der Deputation, so würde ich vielleicht, nachdem das Deputationsgutachten so warme und beredte Vertheidiger gefunden hat, gänzlich ge schwiegen haben. Um aber bestimmt zu erkennen zu geben, daß ich dem Deputationsgutachten noch treu anhänge, so will ich wenigstens noch einige der Gründe, die gegen dasselbe aufgestellt worden sind, thekls ergänzend, theils in meiner Weise beleuchten. Es ist davon die Rede gewesen, daß die Deutsch-Katholiken mit dem, was ihnen durch das Interimistikum zugestanden worden ist, schon zufrieden sein könnten, denn es würden, was nament lich die vorliegende Frage anlangt, doch nur wenige Fälle vor kommen, die eine Jnconvenienz herbeiführen würden. Nun, cs ist allerdings schon vön vielen Seiten ausgesprochen worden, daß das Interimistikum nur auf kurze Zeit ausgestellt werden solle; allein eine Garantie dafür, daß es nur wenige Jahre dauern werde, haben die Deutsch-Katholiken dennoch nicht. Es könnte wohl auch kommen, daß dieses Interimistikum wegen neu dazwischen tretender besonderer Verhältnisse eine längere Zeit fortdauern müßte, als wir dermalen annehmcn und wün schen. Man kann also nicht sagen, daß es sich nur um wenige Fälle handle, bei denen Znconvenienzen abzuschneiden seien. Wir wenigstens können die Zahl dieser Fälle in dem gegenwär tigen Augenblicke noch nicht übersehen. Wenn gesagt worden ist, die Deputation hätte übergreifen und Begünstigungen gewähren müssen, die nur gewährt werden können, wenn die erste Aner kennung ausgesprochen sei, so muß ich das leugnen. Allerdings
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