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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Gesetzen bemtheilen zu können geglaubt, warum will sie es nicht auch in dem andern? Ist übrigens von dem Herrn Justizmini ster behauptet worden, die Deputation habe mehr nach dem Ge fühle, nach Sympathien, als mit Rücksicht auf die staatlichen und rechtlichen Verhältnisse ihr Gutachten aufgestellt, so ist auch die ser Punkt bereits beleuchtet worden. Ich aber füge nur noch hinzu, was ich schon an einem der ersten Lage unserer Verhand lung erklärt habe, daß, wenn auch die Regierung auf die Sym pathien des Volks kein Gewicht legen will, obschon ich diese in der vorliegenden Angelegenheit als eine Kundgebung der öffent lichen Meinung betrachte, dies doch etwas Anderes ist bei der Kammer, die auf die Sympathien des Volks und die öffentliche Meinung wohl etwas zu geben hat. Auch theile ich die Befürch tung, die derHerr Staatsminister dabei ausgesprochen hat, nicht, als ob die Sympathie, die im Volke für die Deutsch-Katholiken sich kundgegeben hat, nach sechs Monaten in Gleichgültigkeit und sogar Antipathie ausgeartet sein könne. Ich glaube, daß die Sympathie für die Idee der Freiheit — hier in kirchlicher Be ziehung—imVolkestets so stark sein wird, daß sie nicht nach sechs Monaten in Antipathie ausgeartet ist. Was endlich die Gründe anlangt, welche einer der letzten Gegner des Deputationsgutach tens, nämlich der Abgeordnete v. Beschwitz, anführte, daß man dieses Gutachten nicht annehmen könne aus den von dem Herrn Staatsminister ausgestellten Gründen und um, wie in diesen Gründen enthalten gewesen sein soll, den leichtsinnigen Ueber- tritt zu vermeiden, so bedarf es, was zunächst die Gründe des Herrn Ministers anlangt, in dieser Beziehung keiner besonder« Widerlegung des Abgeordneten, da ich mir ohnehin nicht die Auf gabe gestellt habe, diese zu berühren, ihre Widerlegung auch, wie gesagt, schon erfolgt ist. Aber daß in jenen Gründen mit ent halten gewesen sein soll, den leichtsinnigen Uebertritt von einer Confession zur andern zu verhindern, davon habe ich nichts ver nommen. Sagt übrigens der Abgeordnete, er wünsche den Deutsch-Katholiken alles mögliche Gute, könne aber trotz dem mit der Deputation nicht stimmen, so ist das ein Wunsch, der in diesem Saale in diesen Lagen sehr ost gehört worden ist, der mir aber gerade so vorkommt, als wenn mich ein Bettler um eine Gabe anspricht, und ich zu ihm sage: ich wünsche dir zwar alles mögliche Gute, aber geben kann ich dir nichts! (Zeichen von Heiterkeit im Saale und auf den Tribünen, wodurch der Präsident sich veranlaßt sieht, das Zeichen zur Ruhe zu geben.) Abg. a. d° Win ckel: Obwohl es mir nicht beikommen konnte, mich auf das juristische Feld begeben zu wollen, so werde ich mir doch erlauben, meine Ansichten über diesen Gegenstand mszusprechm. Die Kammer hat beschlossen, ein Interimi stikum für die Deutsch - Kachvliken festzustellen ° Sie hat da durch ausgesprochen, daß es jetzt nicht an der Zeit und auch wohl bedenklich sei, eins definitiveBestimmung für die Deutsch- Katholiken zu geben. Run, meine Herren, wenn das der Fall ist, so scheint es mir auch bedenklich zu sein, gegenwärtig eine definitive Bestimmung über die Trennung der Ehen bei -en Deutsch-Katholiken zu geben. Es ist meistenteils immer mehr von der Seite betrachtet worden, daß die Dissidenten bloS von den Katholiken ausgetreten wären. Allein das ist nicht der Fall; es sind auch Protestanten übergegangen. Nach meiner Ansicht sind also hier auch zwei verschiedene Rücksichten zu nehmen. Es sind Ehen eingegangen von Katholiken, und diese haben sie in der Voraussetzung eingegangen, daß sie un auflösbar seien; die Protestanten sind die Ehen eingegangen in der Gewißheit, daß sie nach ihrem Glauben auflösbar sind. Nun muß ich gestehen, wenn jetzt eine ganz fest bleibende Be stimmung über diese Ehen gegeben werden soll, so finde ich es bedenklich, daß zwei Parteien, die unter ganz verschiedenen Voraussetzungen Ehen eingegangen sind, jetzt auf einmal nach ganz gleichen Grundsätzen behandelt werden sollen, und, wie schon erwähnt worden ist, könnte dies wohl sehr leicht zu leicht sinnigem Uebergehen verführen. Aber auch, da einmal die Deutsch-Katholiken noch nicht definitiv anerkannt sind, man auch noch keine feste Bestimmung darüber hat, wodurch sie sich beim Staate legitimiren wollen, sondern es jetzt genügt, wenn sie sagen: wir sind ausgetreten, so können sie auch hinterdrein, wenn ihr Zweck erreicht ist, sagen: nein, das ist nicht so, sondern wir treten wieder in unsere alte Kirche zurück — daher sollte ich glauben, daß es wohl am zweckmäßigsten wäre, daß, so lange die definitiveBestimmung noch nicht erfolgt und nur das Provisorium festgestellt ist, jeder Lheil der Deutsch-Katholiken noch immer nach den Grundsätzen behandelt würde, nach wel chen er seine Ehe eingegangen ist, also die ausgetretenen Katho liken nach den katholischen und die Protestanten nach den protestantischen. Wicepräsident Eisenstuck: Nachdem die Debatte so lange gedauert hat, und alle Stimmen für und wider sich erhoben haben, wird wenig mir zu sagen übrig bleiben; ich mußte aber das Wort ergreifen, um mich zu rechtfertigen, wenn ich auch hier gegen die Deputation stimme. Man hat bei dieser Verhandlung immer zwei Dinge geltend gemacht: Consequenz und Gewissens zwang. Jnconsequenz würde mich nicht treffen können, weil ich schon gegen die Befreiung von den Parochiallasten mich entschie den habe, und wenn die Mehrheit der Kammer einen Beschluß faßt, so kann man kein Mitglied inconsequent'nennen, wenn es die Meinung, die von der Majorität abweicht, auch ferner behält. Nun das zweite Schiboleth ist der Gewissenszwang. Da wird Alles auf die Basis zurückgeführt: das ist Gewissenszwang. Nun ich will Gewissensfreiheit und nicht Gewissenszwang. Aber daß auch diese Lehre von den Ehen sollte da Einfluß haben, das will mir auch nicht recht scheinen. Ich habe noch meine beson der« Gründe und ich gestehe offen, daß ich gleich in der ersten Rede, dievonSeiten-erhöhen Staatsregierung°erfolgte, Gründe genug gesunden habe, um gegen das Deputationsgutachten mich zu erklären. Ich glaube, ein Gesichtspunkt ist vorzüglich auch irüs Auge zu fassen. Das ist der, wie es mit den gemischten Ehen werden soll. Wir werden in Zukunft gemischte Ehen verschie dener Art haben. Jetzt hatten wir gemischte Ehen nur zwischen Katholiken und Protestanten. Darauf paßt das Gesetz. Nun
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