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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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und Gen., um Verwendung für Vorlegung eines dem Land- manne wirklichen Schutz gegen Wildschäden gewährenden Gesetzes. Präsident Braun: Die wegen der Jagd eingebrachten Petitionen sind der vierten Deputation zugewiescn worden. Daher wird auch diese dahin gehören. Ist die Kammer dieser Ansicht? — Einstimmig Ja. 16. (Nr. 899.) Der Prediger v. pbil. Zille und die Ren- gcr'sche Buchhandlung zu Leipzig überreichen nachstehende Schriften, als: s) 75 Exemplare Nr. 1 bis 4 der seit 1846 von ihnen herausgegebenen „Allgemeinen Zeitung für Christenthum und Kirche", b) 75 Exemplare: „Die allgemeine christliche Kirche in ihren Grundzügen" vonv.xbil. Zille, und ch 75 Exem plare von dessen Reformationspredigt 1845. Präsident Braun: Die emgesandten Exemplare sind bereits vertheilt. Ich werde dem Herrn Einsender den Dank der Kammer dafür aussprechen. 17. (Nr. 900.) Beschwerde des StadLraths zu Oschatz, Bürgermeister Johann Karl Samuel Hoffmann, die Einziehung der mit dem dasigen Pfarramte verbundenen Collaturrechte betr. (Hierzu 5 Actenfascikel.) Präsident Braun: Das Direktorium schlägt vor, dieEin- gabe der vierten Deputation zu übergeben. .. Stimmen Sie diesem Vorschläge bei? — Einstimmig Ja. 18. (Nr. 901.) Petition Johann Adam Benkert's und 32 Gen.zuDröda; 19. (Nr. 902.) Petition Johannen Sophien verw. Schnei der zu Reinhardtswalde und 6 Gen.; 20. (Nr. 903.) Petition Michael Gräfe's zu Nenkersdorf bei Borna; 21. (Nr. 904.) Petition des Gemeinderaths zu Tolkewitz und zweier Grundstücksbesitzer daselbst, Johann Gottfried Pahlitzsch und Gen.; — sämmtlich um nachträgliche Steuerfrei heitsentschädigung. Präsident Braun: Diese Petitionen gehören zum Ge schäftskreise der dritten Deputation. 22. (Nr. 905.) Beschwerde der Gemeinde Nerchau bei Grimma, Karl August Michael unh Gen., über die von der da sigen Gerichtsherrschast erfolgte angeblich willkürliche Anstel lung eines Schornsteinfegers für ihren Ort. (Hierzu 1 Beilage.) Abg. Oehmichen: Diese Petition der hohen Kammer zu überreichen und zu bevorworten, bin ich veranlaßt worden, und erfülle diesen Auftrag bereitwilligst. DiePetenten, Vertreterder Stadt Nerchau, beschweren sich darüber, daß, als im Jahre 1843 der Schornsteinfegermeister Lütze in Wermsdorf gestorben sei, sie sich an den ihnen viel näher wohnenden in Grimma gewandt und sich auch auf ein sehr billiges Lohn mit ihm vereinigt hätten, da sie geglaubt, daß ihnen dies nach §. 18 des Mandats vom 18. Februar 1775 freistehe. Das Gericht Trebsen, welchem die Stadt Nerchau unter geben, habe sie jedoch bedeutet, daß der Gerichtsprincipalv. Bau mann den Schornsteinfeger Röber aus dem 3 Stunden ent legenen Hubcrtsburg als solchen in den Gerichtsbezirk Trebsen angenommen und angeordnet habe, ihnen die Annahme eines andern Schornsteinfegers bei Strafe zu unter sagen. Sie hätten bei hoher Kreisdirection vorstellig gemacht, daß ihrer Ansicht nach dem Gerichtsherm nach dem angezogenen Mandate ein solches Recht kaum Zustehe, und wäre dies ja der Fall, auf angemessenere Weise davon Gebrauch zu machen sein würde, daß ferner in Folge der großen Entfernung die Kosten des Effenkehrens nicht nur sehr vermehrt, sondern auch die Stadtbek ausbrechender Feuersgefahr den oft so nützlichen Beistand des Essenkehrers entbehren müsse. Es wäre dies jedoch erfolglos geblieben und bei der Anord nung der Gerichte belassen worden. Sie hätten sich nun an das hohe Ministerium des Innern gewendet, aber auch dieses hätte diese getroffene Anordnung be stätigt, dabei jedoch anbefohlen, „daß dem Werkführcr der ver- wittweten Lütze in Wermsdorf aufgegeben werde, daß er auf die Zeit von Michael bis Ostern jedes Jahr einen tüchtigen von ihm zu vertretenden Gesellen in Trebsen stationire, der in dieser Ei genschaft sodann noch besonders in Pflicht genommen werden müsse, und daß auf Ausführung dieser Anordnung Obrigkeits wegen strenge Aufsicht zu führen sei. Es wäre jedoch weder im vorigen noch in diesem Winter ein Schornsteinfegergeselle in Trebsen stationirt, noch verpflichtet worden, woraus sich ergebe, mit welcher Genauigkeit die Anord nungen der hohen Behörden von dem Patrimonialgerichte und dem Gerichtsherrn zu Trebsen befolgt würden. — Sie müßten daher fort und fort nicht nur für das Reinigen ihrer Essen mehr Lohn bezahlen, sondern auch bei ausbrechender Feuersgefahr den Beistand eines Schornsteinfegers entbehren, und hätten dann, wenn sie dessen außergewöhnlich bedürften, einen weiten, im Winter sehr beschwerlichen Weg hin und zurück zu machen. Sie bitten die hohe zweite Kammer ehrfurchtsvoll, bei der hohen Staatsregierung dahin sich zu verwenden, daß im vorliegenden eoncreten Falle der wohl begründeten Beschwerde über das vom Herrn v. Baumann als dasigem Gerichtsherrn beobachtete Verfahren ernstliche Abhülfe geschafft, im Allge meinen aber solche gesetzlicheBestimmungengetrof- fen werden, welche die Willkür der Gerichtsherren bei Ausübung ihrer Concessionsbefugnisse ange messen beschränken. Ich, meine Herren, füge dem nur das Bedauern hinzu, daß der Gerichtsherr zu Trebsen nicht mehr Rücksicht auf die Bedürfnisse und Wünsche seiner Gerichtsbefohle nen in der Stadt Nerchau zu nehmen für nöthig erachtet, und daß das Beispiel in Befolgung der Anordnungen
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