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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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hoher Behörden von dem Patrimonialgericht und dem Gerichts herrn zu Krebsen mir nicht sehr nachahmenswerth scheint, und bitte, diese Petition an die Beschwerdedeputation zu verweisen. ' Präsident Braun: Will die Kammer diese Beschwerde der vierten Deputation übergeben? — Einstimmig Ja. 23. (Nr. 806 ) Petition Gottfried Traugott Brückmann's und Gen. zu Großzschocher um Verwendung bei hoher Staats regierung dahin, daß Seiten des Oberappellationsgerichts die von demselben bisher befolgten Sätze über die Rechtsverhältnisse des Lehngeldes und dessen Beweises durch das Gesetz- und Ver ordnungsblatt bekannt gemacht werde. Abg. Joseph: Diese Petition ist wichtiger, als sie im ersten Augenblicke scheinen möchte. Noch zu keiner Zeit, noch bei keinem Forderungsverhaltnisse sind so viele Proteste aufge taucht, als in neuerer Zeit aus dem Lehngeldswesen. Bei Ein richtung der Hypothekenbücher, wenn das Recht auf Lehngeld eingetragen werden soll, legen die Verpflichteten Protest gegen die Eintragung ein aus ihnen gar nicht zu verargender, sondern nur räthlicher Vorsicht, denn das Recht wird oft in umfängliche rem Maaße eingetragen, als sie zuzugestehen haben. Hieraus entstehen Proteste, und diese find im Steigen begriffen und wer den sich noch vermehren, wenn dieVorlage der Regierung, welche die Ablösung der Verbindlichkeit zu Lehngeld auf einseitige Pro vokation zuläßt, Gesetzeskraft erlangen sollte. Ich führe nur von einem einzigen Gerichtssprengel, der allerdings von bedeu tendem Umfange ist, als Beispiel an, daß der Lehnherr sich genö- thigt gesehen hat, gegen tausend Vollmachten und Aufträge zu Processen gegen Lehngeldpflichtige zu geben, welche sich weiger ten, die Verbindlichkeit zu Lehngeld bei Anlegung der Hypothe kenbücher anzuerkennen. Diese Streitigkeiten über das Lehn geld beruht zum großen Theil in der Unkenntniß der gesetzlichen Bestimmungen, der Anwendbarkeit früherer Mandate überjenes Rechtsverhältnis!, und der Auslegung derselben; es würde eine Wohlthat sein, wenn die Grundsätze des Oberappellationsge richts, welche cs in den streitigen zu seinerKenntniß und Entschei dung gelangten Fällen rücksichtlich der Forderung des Lehngeldes, des Beweises derselben und der Auslegung der alten Mandate überLehngeld befolgt, allgemein bekannt würdenundzurnahern Kenntniß derjenigen gelangten, für welche es von Interesse ist; eine-Wohlthat, welche den Lehnherren eben so zu Gute kommt, als den Lehnpflichtigen. Ich mache die Petition zur meinigen. Präsident Braun: Will die Kammer die Petition an die dritte Deputation abgeben?— Einstimmig Ja. Noch steht auf der Registrande: 24. (Nr. 907.) Petition der Gemeinde zu Schönbach, Adam Friedrich Fink und Gen-, um Verwendung für einen Gesetzent wurf, nach welchem die Ablösung der Lehnwaare auf einseitigen Antrag erfolgen und die dafür zu zahlende RentedcrLandrentcn- bank überwiesen werden kann. Präsident Braun: Wird an die erste Deputation abzu geben sein. Ist die Kammer damit einverstanden? — Ein- stimmig Ja. 25. (Nr. 908.) Petition des Gemeinderaths zu Nieder schindmaas, Christian Gottlieb Türschmann und Gen., um Ver wendung bei hoher Staatsregierung dahin, daß den Localsteuer einnehmern, namentlich kleinerer Orte, die sämmtlichen Orts einnahmen übertragen werden möchten. Abg. Naundorf: Diese so eben vorgetragene Eingabe ist durch mich an die Kammer gelangt, die Wünsche der Peten ten sind durch die Meinung angeregt worden, daß, wenn alle Einnahmen im Orte dem Einnehmer bei der Grundsteuer über tragen würden, derselbe sich dann mit einem geringern Gehalte und wohl mit den gesetzlichen Procenten begnügen lassen werde» Was die communlichen Einnahmen betrifft, so liegt es schorr in den Händen des Gemeinderaths, die Einnehmer zu bestellen- Wünschenswerth dagegen ist es allerdings, daß die fiscalischrn Einnahmen, namentlich die Schlachtsteuereinnahme und meh rere andere künftig vorzugsweise den Localgrundsieuereinneh- mem übertragen werden. Da dies aber Werwaltungsfache ist, so dürfte diese Schrift der hohen Staatsregierung zur geneig ten Berücksichtigung zu übergeben fein. Nebenbei bemerke ich, zu dieser Petition, so wie zu mehrer« andern, welche mir zrr Gesicht gekommen, ist Stempelpapier verwendet worden; da aber alle Eingaben an die Kammern Stempelfreiheit genießen, so habe ich dieses im Interesse derjenigen bemerken wollen, welche mit dieser Sache unbekannt sind. Präsident Braun: Will die Kammer diese Petition arr die zweite Deputation abgebc»? — Einstimmig Ja. 26. (Nr. 909.) Petition des Malers August Wiedemann zu Dresden um Belassung des Schullehrerseminars zu Freiberg, als dem Sinne und Geiste einer von seinem Oheim dem Semi nar vermachten ansehnlichen Schenkung gemäß. Präsident Braun: Wird zum Geschäftskreise der zwei ten Deputation gehören. 27. ^(Nr. 910.) De Lahore, Königs, preuß. Oberstleutnant a- D. zu Waldenburg in Westpreußen, übersendet durch die Buchhandlung von Albert Falkenberg und Comp. in Magde burg 3 Exemplare der Schrift: „Parallelen aus Anlaß des Leipziger Attentats vom 12. August 1845." Präsident Braun: Es sind drei Exemplare der Scdrist eingesendetworden, wovon eins an die außerordentliche, wegen der Leipziger Ereignisse niedergesetzte Deputation abgegeben,, eins zur Bibliothek genommen und eins zur Einsicht für die Kammermitglieder in der Canzlei ausgelegt werden soll. — Ich habe derKammer noch mitzutheilen, daß sich für heute der Abgeordnete Todt wegen Unwohlseins und v. Haase wegen dringender Deputationsarbeiten haben entschuldigen lassen» Wir können nun zur Tagesordnung übergehen; der Herr
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