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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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v. Thielau sprach: „er hielte es mit der Pflicht eines Abgeord neten nicht für vereinbar, der Kammer die Ablehnung des Provisoriums anzurathen." Abg. v. d. Planitz: Ich wollte nur bemerken, daß ge genwärtig nicht wieder auf die Verhandlungen der letzten Sitzung zurückgegangen werden darf. Die Landtagsordnung verbietet dies ausdrücklich. Es schien mir, als wenn der Ab geordnete Rewitzer auf den Gegenstand wieder eingegangen wäre. Präsident Braun: Allerdings ist es nach der Landtags ordnung nicht statthaft, in materieller Hinsicht wieder auf einen bereits verhandelten Gegenstand zurückzukommen. Was das Formelle anlangt, so erinnere ich mich dieser Aeußerung nicht mehr genau, und weil der Abgeordnete v. Thielau nicht hier ist, so würde ich anrathen, gegenwärtig nur kurz die An regung, die von Seiten des Abgeordneten Joseph ausgegangen ist, im Protokoll niederzulegen, aber das Weitere darüber, die Frage nämlich, ob der Antrag des Abgeordneten Joseph in das Protokoll der gestrigen Sitzung ausgenommen werden soll, zu vertagen. Abg. Poppe: In wie fern überhaupt die gestrige Aeuße rung des Abgeordneten v. Thielau noch eine Erwähnung ver diene, darüber will ich mich nicht äußern; bestätigen muß ich jedoch, daß ich solche nicht anders, als der Abgeordnete Rewitzer verstanden habe und wohl gewünscht hätte, was nach der Er klärung des Herrn Präsidenten vielleicht nur darum unterblieb, weil die Aeußerung nicht genau von ihm verstanden wurde, daß der Abgeordnete v. Thielau zurechtgewiesen worden wäre, da jene Aeußerung eine Beleidigung für die Kammer im Allge meinen wirklich zu enthalten schien. Präsident Braun: Gestatten Sie mir die Bemerkung, daß es dem Präsidium nicht angenehm sein kann, Abgeordnete, wenn ihnen in derHitze derDebatte irgend Aeußerrmgen, deren Angemessenheit nicht allenthalben über jeden Zweifel erhaben ist, sogleich zur Ordnung zu rufen. Das Präsidium glaubt zu diesem Mittel nur im äußersten Nothfall schreiten zu müssen, insonderheit dann erst, wenn das Factum, das ist, die That- frage, die Frage der Unangemessenheit vollkommen klar und gewiß ist. Da ich zwar allerdings etwas Aehnliches von dem, was gegenwärtig behauptet wird, gehörthabe, aber nichtgenau bestimmen kann, ob es inder angegebenenMaaßeausgesprochen worden sei, so hielt ich mich auch nicht bewogen, einen Ord nungsruf an den Abgeordneten ergehen zu lassen. Abg. v. Z ez sch Witz: Ich gestehe, daß ich mich des von dem geehrten Abgeordneten v. Thielau gebrauchten Ausdrucks nicht mehr genau erinnere. Es sind jetzt verschiedene Äuße rungen darüber laut geworden, welche nicht ganz mit einander im Einklang stehen, woraus hervorgeht, daß die fragliche v. Thielau'sche Aeußerung verschieden aufgefaßt worden ist. Da scheint mir allerdings, daß in Abwesenheit des Herrn Abgeordneten v. Thielau in dieser Sache nichts vorgenommen werden könne, vielmehr die Anwesenheit des Herrn v. Thielau zur Aufklärung dieser Sache erforderlich sei, da bekanntlich Jeder selbst der beste Interpret seiner Worte ist, während gegen wärtig verschiedene Auffassungen der fraglichen Rede geäußert worden sind. Da gestern in der betreffenden Sitzung ein An trag, den Herrn Abgeordneten v. Thielau zur Ordnung zu verweisen, nicht erfolgt ist, so dürfte ein darauf gerichteter Antrag jetzt nachträglich nicht mehr zulässig sein. Präsident Braun: Es ist nicht beantragt worden, daß noch ein Ruf zur Ordnung an den Abgeordneten v. Thielau ergehen soll, sondern es wird blos von dem Abgeordneten Jo seph gewünscht, daß die fragliche Aeußerung im Protokoll mit erwähnt werden Möge. Abg. Boß: Ich habe die Aeußerung des Abgeordneten v. Thielau eben so verstanden, wie der Abgeordnete Rewitzer, aus diesem Grunde aber auch mich bewogen gefunden, gegen den Antrag des Abgeordneten v. Thielau, daß der Abgeordnete Joseph zur Ordnung verwiesen werde, zu stimmen. Präsident Braun: Ich würde attrathett, diesen Gegen stand jetzt auszufetzen, und frage die Kammer: ob sie damit einverstanden sei? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Hat Jemand sonst noch eine Bemer kung zu machen? — Wo nicht, so ersuche ich die Herren Ab geordneten Mönch und Todt, das Protokoll zum Zeichen der erfolgten Genehmigung mit mir zu unterzeichnen. Wir gehen nun zum Vortrage aus derNegistrande über. (Abgeordneter v. Thielau tritt in den Saal.) Abg. v. Thielau: Ich bitte um das Wort. Ich habe so eben gehört, daß gesagt worden ist, ich hätte in der vorigen Sitzung die Erklärung gegeben, daß diejenigen Abgeordneten, welche gegen das Provisorium stimmten) gegen ihre Pflicht handelten. Das ist nicht wahr. Ich habe gesagt, in der Pflicht der Kammer schiene mir es zu liegen, nicht die Verant wortlichkeit auf das Ministerium zu wälzen über die Noth- wendigkeit, ein Provisorium verwilligen zu müssen, statt daß die Kammer die Verantwortlichkeit unter den gegenwärtigen Umständen auf sich selbst hätte Nehmen sollen. Das habe ich als Pflicht der Kammer erkannt und werde es immer dafür er kennen, und Jedermann wird sich überzeugen, daß es nicht in der Pflicht der Kammer liegt, auf die Verantwortlichkeit der Minister etwas zu wälzen, was sie durchaus nicht vermeiden können. Ich frage, ob die Minister anders handeln können, als nach §.103 der Verfaffungsurkunde das Provisorium aus zuschreiben. Abg. Rewitzer: Jedenfalls müssen wir dem, was der Ab geordnete v. Thielau so eben versichert hat, Glauben beimeffen; aber ich kann nicht unerwähnt lassen, daß mich dann mein Ge- dächtniß auf eine merkwürdige Weise getäuscht hat. Ich habe
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