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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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L828 5) daß die Bildung' der Kriegsreserve durch Evidenthalten gedienter Leute, welche bewaffnet, bekleidet und geübt . werden sollen, gegenwärtig gefordert wird. Vermag die Deputation nun nicht zu verkennen, daß einige dieser Bestimmungen von wesentlichem Nutzen für die bessere Heerverfassung und Ausbildung der Truppen sind, mithin wohl schwerlich widerrufen werden dürften, so erscheinen andere in dieser Beziehung weniger wichtig, ja wohl bei längerer Friedens-' Zeit ganz unnöthig, und geben zu der Hoffnung Anlaß, daß sie,, hervorgerufen in den Jahren 1832 und 1841 unter dem Einflüsse der damaligen Kriegsgefahr, eben so vorübergehend sein werden, wie die Gefahr selbst. Denn es kann, so folgert die Deputation weiter, nicht im Interesse der Regierungen liegen, die Last des bewaffneten Friedens ihren Völkern immer fühlbarer werden zu lassen. Daher ist es wohl unbezweifelt anzunehmen, daß es sicher den vereinten Bemühungen. mehrerer Regierungen gelingen dürfte, eine Erleichterung der Bundespflicht in dieser Beziehung zu bewirken, und daß kn dieser Voraussicht sowohl die Regierun gen, als auch die Stände mehrerer zu dem deutschen Bunde ge hörigen Staaten ihre vereinten Bestrebungen auf gedachtes Ziel Ächten werden. Die Deputation hat, indem sie die Bewilligung aller dieser Anforderungen beantragt, die Achtung, welche sie für strenge Er füllung der vom deutschen Bunde auferlegten Pflichten hegt, an den Tag gelegte Sie erinnert sich aber auch der Pflichten, welche sie dem Lande gegenüber hat, und findet sich durchdiese bewogen, diegeehrteKammer aufzufordern, nicht allein.einer weitern Aus dehnung der Militairpflicht in Friedenszeiten entgegenzuwir ken, damit diese nicht außer Verhältnis! mit den Kräften des Landes trete, sondern vielmehr danach zu streben, daß dieselbe in die Schranken zurückgeführt werde, welche die Kriegsverfassung -es deutschen Bundes derselben ursprünglich setzte. Sie rathet daher der geehrten Kammer an, im Vereine mit -er ersten Kammer die Hohe Staatsregierung zu ersuchen: „Es wolle dieselbe durch ihre Organe beim Bundestage Nicht allein eineweitere, dieLasten des Volks inFriedens- zeiten vermehrende Auslegung der Kriegsverfassung zu . verhindern suchen, sondern auch nach. Kräften darauf hinwirken, die Wiederaufhebung der in dieser Hinsicht in neuerer Zeit gemachten Anforderungen — besonders der im Betreff der Evidenthaltung der Kriegsreferve ge faßten Beschlüsse zu erlangen." In den gedruckten Erläuterungen, welche dem Budjet als Beilage angefügt sind, erklärt die hohe Staatsregierung, daß sie -en am letzten Landtage gestellten Antrag der Stände, die Trup pen für die Zeit der Herbstübung mit wollenen Decken versehen zu wollen, einer nähern Prüfung unterworfen habe. Die Er fahrung habe aber gezeigt, daß ein dringendes Bedürfnis! hierzu nicht vorhanden sei. Man habe daher zur Zeit davon abge sehen, ein besonderes Postulat für diesenZweck zu stellen, da man einen augenblicklichen Bedarf von den Casernenvorräthen decken könne. Es solle jedoch, wenn diese als unzureichend erscheinen soll ten, seiner Zeit ein besonderes Postulat gestellt werden. DieDeputation glaubt, daß dieseErklärung derAbsichtdes Antrags vollständig entspreche, da die hohe Maatsregierung nicht allein die Bereitwilligkeit aüsspricht, den Gegenstand fort- während im Auge zu behalten, sondern auch die Absicht zu erken nen giebt, im Fall eines wirklichen Bedürfnisses demselben zu begegnen. ' ' Die Deputation rathet daher -er Kammer an, bei dieser Erklärung Beruhigung zu fassen. Sie kann den allgemeinen Theil ihres Berichts nicht schlie ßen, ohne darin die Bemerkung niederzulegen, daß die genaue Prüfung des Militairbudjets sie zu der Ueberzeugung geführt hat, daß das hohe Kriegsministerium in allen Branchen seiner Verwaltung Ordnung und Sparsamkeit vorwalten läßt, und bei dem sorgsamen Streben, unser kleines Heer in einem wohlgeüb ten kampftüchtigen Zustande zu erhalten, immer auch nach Kräf te», dahin wirke, die Größe seines Budjets nicht allzu sehr anstei gen zu lassen. ' Abg. Oberländer: Die lobende Anerkennung, welche die Deputation am Schlüsse des Berichts in Bezug auf die finanzielle Verwaltung des Kriegsministeriums ausgesprochen hat, unterschreibe auch ich, und habe bei früher» Landtagen bereits das Nämliche aus freien Stücken gethan. Allein so lange ich in diesem Saale zu sitzen die Ehre habe, habe ich auch bei dieser Gelegenheit jederzeit mich dahin auszusprechen mich veranlaßt gesehen, daß ich unsere jetzigeWehrverfaffung im Allgemeinen nicht für sattsam konstitutionell, oder mit den konstitutionellen Grundsätze^ nicht im Einklang stehend, für viel zu kostspielig und ihren Zweck nicht vollständig genug er reichend halten kann. Es ist parlamentarischer Brauch, daß die Berathung des Budjets den Kammermitgliedern Veranlas- sung giebt und dazu benutzt wird, ihrs Ansichten über die verschiedenen Staatseinrichtungen auszusprechen. Deshalb erlaube ich mir auch heute, auf Meine früher» Bemerkungen zürückzukommen, da meine Ansichten hierüber noch die, nämli chen sind. Nicht als ob ich glauben sollte, man werde densel ben vielseitig beistimmen, sondern weil man wichtige Sachen nicht oft genug sagen kann. Ich bindabei vollkommen objektiv, indem ich lediglich die Einrichtungen, die Wehrverfassung ; selbst, vor Augen habe. .Ich habe durchaus nichts Subjekti ves zu berühren, indem ich gern anerkenne, daß unser Krieger- ' stand von jeher seine Pflichten für Fürst und Vaterland brav i erfüllt hat. Zur Sache, so glaube ich, daß unsere Krieger 'zu sehr isolirt werden von den allgemeinen staatsbürgerlichen : Verhältnissen, daß dieses geeignet ist, immer mehr eine mili- tairische Kaste auszubilden. Ich will mehr ein kriegerisches Bürgerheer, ich will, daß namentlich auch der Offizierstand, »ur in seinen Dienstverhältnissen von besonder» kriegsgesetzli chen Bestimmungen abhängig, außerhalb des Dienstes zu dem allgemeinen staatsbürgerlichen Stande zähle; ich will, daß der Kriegerstand und namentlich der Offizierstand eine thätige Theilnahme an den höchsten und wichtigsten Rechten des Vater landes beanspruche und übe. — Ich halte es sodann nicht für konstitutionell, daß die heiligste Pflichterfüllung gegen das Vaterland durch Geld losgekauft werden kann. Ehre, Leben und Pflicht -rr Baterlan-sverthei-igung dürfen nicht für schnö-
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