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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-31
-
Zeitschrift
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen ...
-
Band
Band 1845/46,2
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis V
- Protokoll 45. Sitzung 1165
- Protokoll 46. Sitzung 1193
- Protokoll 47. Sitzung 1223
- Protokoll 48. Sitzung 1251
- Protokoll 49. Sitzung 1279
- Protokoll 50. Sitzung 1303
- Protokoll 51. Sitzung 1331
- Protokoll 52. Sitzung 1359
- Protokoll 53. Sitzung 1387
- Protokoll 54. Sitzung 1417
- Protokoll 55. Sitzung 1433
- Protokoll 56. Sitzung 1447
- Protokoll 57. Sitzung 1477
- Protokoll 58. Sitzung 1509
- Protokoll 59. Sitzung 1541
- Protokoll 60. Sitzung 1573
- Protokoll 61. Sitzung 1603
- Protokoll 62. Sitzung 1633
- Protokoll 63. Sitzung 1661
- Protokoll 64. Sitzung 1697
- Protokoll 65. Sitzung 1729
- Protokoll 66. Sitzung 1759
- Protokoll 67. Sitzung 1787
- Protokoll 68. Sitzung 1819
- Protokoll 69. Sitzung 1847
- Protokoll 70. Sitzung 1871
- Protokoll 71. Sitzung 1897
- Protokoll 72. Sitzung 1923
- Protokoll 73. Sitzung 1953
- Protokoll 74. Sitzung 1981
- Protokoll 75. Sitzung 2009
- Protokoll 76. Sitzung 2041
- Protokoll 77. Sitzung 2067
- Protokoll 78. Sitzung 2101
- Protokoll 79. Sitzung 2137
- Protokoll 80. Sitzung 2169
-
Band
Band 1845/46,2
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-es Geld feil sein. Ich habe mich von jeher dahin ausgespro chen, daß solches meinem Gefühle widerspricht; und wenn dann noch dazu die schwere Pflicht des Soldatenstandes ab hängig gemacht ist von einer blinden Loosziehung, so wird dadurch das Gerechtigkeitsgefühl noch mehr beleidigt. Würden wir es, um mich eines alles klebrige in sich fassenden Ausdrucks zu bedienen, nicht geradezu für absurd halten, wenn wir die Beitragspflichtigkeit zu den Steuern abhängig machen wollten von einem blinden Loosen, von einem blinden Würfelspiele? Nun aber, meine Herren, wird man mir zugebsn, daß, wenn man ein solches blindes Loosen bei einer viel heiligern und schwerer» Pflicht eintreten läßt, dies in der That mit der Gerecht tigkeit und mit der Gleichheit der Staatsbürger bei ihrer Heranziehung zu den Pflichten für das Vaterland nicht zu vereinbaren ist. Die Reichen kaufen sich für schnödes Geld los, wenn sie vorher nicht schon das blinde Loosziehen von der heiligsten und schwersten Bürgerpflicht befreit hat. Wie kann der Kriegerstand ungeschmälerte Achtung haben vor den Mit gliedern des Bürgerstandes, wenn sich unter ihnen diejenigen befinden, welche sich von der Vertheidigung des Vaterlandes, von der Gefahr des Todes für Fürst und Vaterland, für ein paar Thaler Geld, die dem Reichen vielleicht eine nichtssagende Kleinigkeit sind, losgekauft haben? Ich erkläre mich daher immer und immer wieder gegen das Stellvertretersystem und gegen die Loosung. Es ist jetzt nicht der Ort, einen Antrag zu stellen; denn ein solcher kann seiner Wichtigkeit und Um fänglichkeit wegen nicht gelegentlich geschehen, wiewohl er einfach genug wäre. Wir werden aber beim gegenwärtigen Landtage vielleicht noch Gelegenheit haben, uns in Folge einer eingegangenen Petition werter darüber zu erklären. Damit man aber nicht glaube, daß es inmitten dieser Versammlung Niemanden gäbe, dem diese Verhältnisse als unvereinbarlich mit dem konstitutionellen Systeme auffallen, so halte ich es für meine Pflicht, jedesmal bei dieser Gelegenheit auszufprechen, daß ich für meine Person mit der jetzigen Wehrverfassung gar nicht einverstanden bin. Die große Kostspieligkeit anlangend, so wird Jedermann zugestehen, daß durch das jetzige Wehr system im Frieden diejenigen Künste aufgezehrt werden, die wir für den Krieg bedürfen. Blicken wir hin auf die großen Summen, welche selbst die sparsamste und rücksichtsvollste Militärverwaltung nicht mindern kann! Anlangend endlich die Zweckmäßigkeit des jetzigen Wehrsystems, oder die Frage, wie es seine eigentliche Aufgabe erfüllt, so hat es sich stets ge zeigt, daß, wenn das Vaterland in Gefahr kommt, die stehen den Heere allein nicht hingereicht haben, sondern die -Wehrhaf tigkeit des ganzen Volkes nothwmdig gewesen ist. Schon oft haben kleine Staaten großen stehenden Heeren widerstünden, wenn alle Bürger in den Waffen geübt waren, und an der Vaterlcmdsvertheidigung Lheil nehmen konnten. Mit einem Worte, ich wünsche, daß sich unsere Wehwerfassung mehr einer allgemeinen Wehrhaftmachung des ganzen Volkes nähere, daß man sich derjenigen Einrichtung nähern möge, welche in Preußen besteht. 11.68. Staatsmimster v. Rostitz-Wallwitz: Der Kriegs minister ist dem Abgeordneten sehr dankbar für die Anerken nung, daß die Armee vollständig ihre Pflichten erfüllt habe. Er mag sie nun aber Bürgerbewaffnung oder Soldaten nen nen, so ist dies von gleicher Bedeutung in Betreff der Kosten, welche die Bestimmung des Heeres nöthig macht, wonach die Präsenz der Truppen zur unerläßlichen Pflicht geworden ist. Was er in Betreff des Stellvertretungssystems geäußert hat, so hat er sich es selbst beantwortet, daß hierzu nicht der Ort sei, weil wir uns in einigen Tagen hoffentlich hierüber vereinigen werden. Wenn er wünschte, daß das Militair mehr Teil nahme am Wohle und Besten des Landes zeige, da muß ich er widern, daß wir Soldaten vollkommen glauben, wie jeder An dere, am Wohle des Vaterlandes den thätigsten Antheil zu nehmen. Abg. v. Thie lau: Ich erlaube mir, auf die Bemerkun gen des Abgeordneten etwas im Allgemeinen zu erwidern. Er spricht gegen die Wehrverfassung unsers Vaterlandes, während er eine allgemeine Bürgerbewaffnung recommandirt. Nun wird er zugestehen, daß eine solche allgemeine Bürgerbewaff nung nicht blos nach dem Systeme ausgeführt werden könnte, was bei der Communalgarde vorwaltet. Wir müssen ein stets schlagfertiges Heer besitzen. Das ist aber die Communalgarde nicht. Ein solches System der allgemeinen Bürgerbewaffnung besitzt nun Preußen. Dieses Militair kostet aber daselbst 28 Millionen Thaler. Da Preußen 16 Millionen Einwohner zählt, so macht dies nicht ganz 2 Thaler auf den Kopf! Nach unserer Einwohnerzahl und nach dem für unser Militair gegen wärtig nöthig werdenden Aufwande kommen 20 Neugroschen auf den Kopf. Also will ich nur darauf aufmerksam machen, daß das Landwehrsystem die Wünsche des Abgeordneten wohl schwerlich erfüllen würde. Dies zur Rechtfertigung der De putation. Denn wenn sie sich davon hätte überzeugen kön nen, daß eine andere, eine allgemeine Wehrverfassung denkbar wäre, so würde sie ihre Verpflichtung haben erfüllen müssen, auf eine wohlfeilere Wehrfaffung anzutragen. So lange also nicht eine wohlfeilere Wehrverfassung vorgeschlagen werden kann, hat man keinen Grund, von dem Deputationsgutachten abzugehen. Abg. Oberländer: Ich habe, als ich meine Bemerkun gen zu machen mir erlaubte, sogleich hinzugefügt, wie ich nicht glaubte, daß man auf diese schwachen Worte in einer wichtigen Sache viel geben werde; ich selbst Habs es mehr als eine Er gießung meiner vaterländischen Gefühle angesehen, und aus diesem Gesichtspunkte allem, Litte ich, es zu betrachten. Kommt einst die Zeit, wo diese von Bielen getheilt werden, dann wird es such nicht an Sachkundigen fehlen, welche sie Zu Thaten machen. Mein die Meinung des Abgeordneten v. Thielau, daß unsere europäischen Verhältnisse nur eine solche Einrich tung der Wehrverfassung Meßen, wie wir sie dermalen haben, möchte ich doch um so mehr bezweifeln, als selbst die deutsche Brmdeswchrverfaffung ss gestattet, -aß emTheil des Bundes- 2*
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