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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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mir Veranlassung, nm ganz kurz meine Meinung darüber aus zusprechen, da ich allerdings die Vorlage nicht für ganz geeignet erachte, um auf eine längere Diskussion hierüber einzugehen. Ich gestehe offen, daß ich seine Ansichten vollkommentheile; denn unser Militairgesetz vom Jahre 1834, so zweckmäßig es auch für Sachsen, als einen kleinen Staat, erscheinen mag, widerspricht -och in Bezug auf die Stellvertretung und Loosziehung den höchsten Principien des Rechts. Ich schließe mich dem an, was der Abgeordnete Oberländer hierüber äußerte, daß nämlich, wenn bei den Steuern, einer weit geringer», weil in Geldleistungen be stehenden Pflicht des Bürgers, kein Unterschied gemacht wird, dies um so weniger bei der viel höher« Pflicht des Militairdien- stes, wo es sich um Aufopferung des Lebens handelt, geschehen könne. Was die Bemerkungen über den Offizierstand anlangt, so bin ich zwar nicht im Stande, irgend eine oder die andere zu bestätigen oder zu widerlegen, doch scheint mir keineswegs der Fall vorzuliegen, daß einAbgeordneterdenOffizierstand verleum det habe. Eine Verleumdung setzt allemal eine böswillige Ab sicht voraus. Diese liegt gewiß nicht vor. Ich erwähnte schon, daß ich in keiner Garnisonstadt lebe, und ich habe deshalb keine Gelegenheit gehabt, hierüber besondere Erfahrungen zu sammeln; daß man aber derartige Klagen häufig hört, das können vielleicht viele Abgeordnete bestätigen. Deshalb kann ich wenigstens nicht glauben, daß eine Verleumdung in einer freien Meinungsäuße rung eines Landstandes erkennbar sei. Staatsminister v. Nostitz - Wallwitz: Die geehrte Kam mer wird mir wenigstens das Zeugniß nicht versagen, daß ich mich vor Uebereilungm zu sichern suche. Wenn nach einer Aeußerung des geehrten Abgeordneten Heuberer ich geäußert habe, es wären Verleumdungen, so muß ich allerdings dabei beharren, ich sage aber nicht, daß diese Verleumdungen vom geehrten Abgeordneten ausgegangen sind; denn er äußerte selbst, er habe diese Nachricht erhalten. Kann er mir den Beweis führen, daß sich jene Nach richten vollkommen bestätigen, so will ich mit Vergnügen, mit Hand und Mund etwas berichtigen, was ohnehin nicht unmittel bar gegen ihn gerichtet gewesen ist. Präsident Braun: Ich muß bemerken, daß auch ich den Sinn der fraglichen Aeußerung nicht anders aufgefaßt habe, als wie so eben von dem Herrn Kriegsminister erläutert worden ist, nämlich, daß das Gerücht, was nach der eignen Aeußerung des Abgeordneten über die betreffende Angelegenheit ihm zugegan gen, als eine Verleumdung bezeichnet werden sollte, keineswegs aber, daß der Herr Minister damit beabsichtigt habe, den Abge ordneten selbst einer Verleumdung zu beschuldigen. Abg. Heuberer: Nach dem, was der Herr Kriegsmini ster, wie auch das hohe Präsidium erklärte, beruhige ich mich in Bezug auf meine Person vollkommen. Was die Sache selbst betrifft, so erwähne ich, daß ich solche Klagen von Bekannten in Rochlitz vernommen und daß ich selbst zu Hause in meinem Se- rrctairsie schriftlich liegen habe. Sind sie ungegründet, diese Klagen, nun so haben es die zu verantworten, die mir derartige mündliche und schriftliche Mittheilungen gemacht haben. Abg. a. d. Winckel: Wenn namentlich von der Landwehr gesprochen worden ist, so kann ich nicht umhin, auch meine Mei nung über dieses System auszusprechen. Es ist wohl ein großer Unterschied zu machen zwischen einem großen selbstständigen militärischen Staate, dessen Existenz wirklich auf dem Militakr- stande beruht, und einem kleinen Staate, der verbunden ist, ver möge seiner Lage und seines Umfangs sich an einen größer» an zuschließen. Ich glaube also, unser Staat ist genöthigt, sich an den deutschen Bund anzuschließen; denn es ist wohl eine schöne Theorie, zu sagen, ein Zeder ist verbunden, das Vaterland zu vertheidigen, o ja, das ist sehr schön; man muß aber auch fra gen: haben wir auch die Kraft, uns gegen irgend eine militairi- sche Macht zu vertheidigen? Ich glaube das nicht. Also kann bei uns nur von einer Einrichtung die Rede sein, die der Sach lage nach für uns paßt. Dann gestehe ich, daß ich ein Land wehrsystem für ganz unpassend erachte. Nur dadurch, daß das effektive Militair längere Zeit im Dienste gewesen ist, kann die Landwehr gebildet werden. Denn ein Landwehrmann, wenn er nicht ausgebildet ist, ist zu nichts brauchbar; also die Ausbil dung muß erst im effektiven Dienste erlangt werden. Wir wür den also diese effektive Mannschaft behalten, die wir jetzt ha ben, und würden dann einen doppelten Etat haben, nämlich noch einen Etat der Landwehr. Und wo sollen die Offiziere dazu Herkommen? Denn, meine Herren, auch im preußischen Staate können die gegenwärtig in der Landwehr stehenden Offiziere, wenn sie wirklich gebraucht werden sollten, nicht gleich herbei geschafft werden. Wir müssen also einen doppelten DffizieretaL haben, und das würde doch sehr schwer für uns werden. Ich halte es also für überflüssig. Nun muß ich noch auf eine Aeuße rung meine Meinung aussprechen, wenn gesagt worden ist, daß der Dffizierstand mit dem Bürgcrstande so oft irr Zwiespalt gerathe. Dem kann ich nicht beitreten. Der Fall, der hier an geführt worden ist, ist ein Fall, der, wenn ich nicht irre, vor zehn Jahren in der Kammer zur Sprache kam, welcher nämlich da mals allerdings vom 0. Schröder angeregt wurde. Es war ein einzelner Fall, wodurch ein Zerwürfniß entstand. Dieses Zer- würfniß aber wurde beigelegt; es handelte sich aber darum, daß die Garnison verlegt werden sollte, welches aber auf den aus drücklichen Wunsch der Stadt nicht geschehen ist. Ich selbst wohne ganz in der Nähe von zwei Garnisonstädten, wo ich das Verhältniß genau kenne, und es besteht daselbst durchaus kein Zerwürfniß, sondern beide Stände leben dort in brüderlicher Eintracht. Um nun noch auf das System der Stellvertretung zu kommen, so gestehe ich, daß dies ein System ist, dem ich nie hol- gewesen bin. Ich halte es aber in unserm Staate für unum gänglich nothwendig, denn unser Staat ist kein Militairstaat. Unser Staat ist ein Staat, dem die Civilverhältniffe zu seiner Er haltung höher stehen. Nun ist keine Frage, daß wohl die Civil- verhältniffe durch die allgemeine Militairpflicht außerordentlich gestört werden, oder wir müßten die einjährige Dienstzeit, wie in Preußen, einführen, welche aber für das Militair gar keinen Nutzen hat, auch mehr Schein, als Wirklichkeit ist. Denn wenn unsere jungen Leute, sie mögen studiren, sie mögen sich dem
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