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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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auch an dem Commandanten. Uebrigens schließe ich mich dem an, was bereits vom Abgeordneten Hensel und Abgeord neten Joseph gesagt worden ist. Abg. v. Thielau: Ich sehe mich genöthigt, auf einige Aeußerungen, welche der Abgeordnete Joseph gethan hat, als Vorstand der Deputation Einiges zu erwidern. Der Abgeord nete Joseph meinte, diejenigen, welche den Dank ausgespro chen, Ovaren noch weiter gegangen, als die Deputation in ihrem Berichte, und er möchte das ein vorgegriffenes Urtel nennen; es ist aber wohl in Betracht zu ziehen, daß die Deputation an nehmen mußte, daß diejenigen Abgeordneten, die über dieses Budjet sprechen wollen, den ganzen Inhalt desselben gelesen haben werden und über jedes Postulat wahrscheinlich schon jetzt ihr Urtheil begründet haben, um im Allgemeinen über die Ersparnisse der Verwaltung urtheilen zu können. Zweitens scheint es mir nicht, als wenn wir blos dazu da waren, um die hohe Staatsregierung anzugreifen, zu tadeln, und alles das hervorzuheben, was irgend unrichtig und unzweckmäßig sein könnte, sondern ich glaube, es ist auch Pflicht der Stande, das anzuerkennen, was vom Ministerium geschieht, um die Wohlfahrt des Landes zu befördern, wenn dies auch von Ei nigen nur als ihre Schuldigkeit angesehen werden mag. Ich glaube, meine Herren, daß cs in unserer Zeit in der That kein Vergnügen sein kann, ein Ministerium zu verwalten und wei ter nichts dafür zu haben, als Angriffe und Vorwürfe. Ich habe mich sehr gefreut, hier diese Meinung, als im Namen der Deputation ausgesprochen, unterschreiben zu können. Außer dem muß ich bemerken, daß, wenn der geehrte Abgeordnete ge meint hat, daß man erst wissen möchte, ob das Ministerium auch Alles gethan habe, um diese Last abzuwenden, der geehrte Abgeordnete wohl am Ende aus öffentlichen Nachrich ten und aus dem früher wenigstens mir und einer großen Zahl Abgeordneter bekannt gewordenen Verhalten der sächsischen Staatsregierung in dieser Angelegenheit schon von selbst hätte wissen können, welche Maaßregeln die Staatsregierung ergrif fen hat, und daß es nicht in den Deputationsbericht gehören könne, sich über das Verhalten der sächsischen Staatsregierung dem Bunde gegenüber hier auszusprechen. Es ist von Seiten der hohen Staatsregierung Alles geschehen, was hat geschehen können, um diese neue Last von dem sächsischen Lande abzu wenden, und in der That ist unsere Staatsregierung diejenige, die am allerletzten dieses Postulat an die Ständeversammlung gebracht hat. Referent Abg. v. d. Planitz: Es hat der Bericht der Deputation von einem Abgeordneten einige Angriffe erlitten, und ich will daher diese Gelegenheit ergreifen, gleich einige Worte zur Rechtfertigung desselben zu sagen. Ich muß ge stehen, daß ich die Meinung, welche der Abgeordnete v. Thie- lau so eben aussprach, im Ganzen nicht theilen kann, weil ich nicht verstanden habe, daß der Abgeordnete Joseph der Depu tation einen Vorwurf darüber gemacht habe, daß sie ein Lob oder eine Zufriedenheit mit den Resultaten der Administration Ik. 68. des Armeewesens ausgesprochen habe; im Gegentheile glaube ich gehört zu haben, daß er gerade der Deputation diese Befug- niß zugestehen wollte. Der Angriff, gegen den ich den Be richt besonders rechtfertigen wollte, betrifft den letzten Punkt, wo er sagte, er vermisse, daß die Deputation nichts darüber angeführt habe, was die hohe Staatsregierung gethan hat, um die neue Last der Militairreserve vom Volke abzuwenden. Der Bericht enthält darüber aus dem Grunde nichts, weil die hohe Staatsregierung über die Einführung dieser Maaßregel den Ständen einen besondern Gesetzentwurf vorgelegt hat und die denselben beigefügten Motive das Nähere darüber ent halten. Die Deputation glaubt daher, da in diesen Motiven die Sache näher erörtert worden ist, hier bei Gelegenheit der Budjetberathung von den Schritten der hohen Staatsregie rung in dieser Angelegenheit keine Erwähnung thun zu müs sen; sie glaubte das um so mehr, da eine allzu große Bereitwillig keit, die Armeereserve einzuführen, der hohen Staatsregierung nicht Schuld gegeben werden kann, weil die Bundesbeschlüsse vom Jahrel.841 sind, die Maaßregel selbst aber erstimJahre1846 in's Leben gerufen werden soll. Dies möge dem geehrten Abge ordneten zur Rechtfertigung der Deputation, wie ich hoffe, ge nügen. Ich wende mich, da ich einmal das Wort habe, zu gleich noch gegen einen andern geehrten Redner, welcher den Antrag der Deputation, der auf Seite 12 des Berichts (siehe vorstehend S. 1828) enthalten ist, angegriffen hat, besonders den zweiten Theil desselben. Derselbe bezieht sich auf die Evidenthaltung der Kriegsreserve. Die Deputation ist bei der Prüfung des Budjets von dem Grundsätze ausgegangen, daß sie Alles, was dazu gehört, unser Heer in einer vollständig gu ten und tüchtigen Kriegsverfassung zu erhalten, zu bewilligen habe; daß sie aber bei Allem, was nicht hierzu gehört, und was vielleicht nur das Bedürfnis einer kurzen Zeitperiode gewesen ist, ihre Bewilligung nur in so fern auszusprechen habe, wenn es unabwendbar ist; daß aber ihre Bestrebung dahin gerichtet sein müsse, eine solche Last vom Volke so bald als möglich ab zuwenden. Eine solche erblickte sie in der Organisation der Kriegsreserve, wie sie durch die Beschlußfassung vom 24. Juni 1841 stattfinden soll, die nicht allein einen Aufwand von mehr als 900,000Thlr. für Bewaffnung und Ausrüstung erfordert, son dern dasBudjet regelmäßig um 11,000Thlr. erhöht, und die auch noch in so fern für das Volk drückend wird, als mehrere Indivi duen, die, nachdem sie früher aus der Armee entlassen wurden, nie wieder mit ihr vereinigt werden, als in Zeiten des Kriegs, und jetzt verpflichtet werden sollen, auch im Frieden zur Fahne zurück zukehren und jährlich eine Zeit lang Dienst zu thun. Dies ist eine große Beschränkung für sie; sie sind dadurch an vielen Unter nehmungen gehindert und erlangen überhaupt ihre bürgerliche Freiheit viel später. Wenn nun die Deputation von der Voraus setzung ausging, daß man die Wehrverfaffung Deutschlands frü her ohne diese strenge Maaßregel als genügend ansah, daß der deutsche Bund nur in der Zeit der politischen Bewegung, welche die orientalische Frage veranlaßte, zu dem Beschlüsse gelangte, eine Reserve in dieser Maaße organisiren zu wollen, so glaubte 3*
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