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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Präsident Braun: Der Antrag der Deputation, den ich zunächst zur Abstimmung zu bringen habe, ist Seite 12 des Berichts enthalten. Weil sich aber einige Redner dahin aus gesprochen haben, daß sie den letzten Theil dieses Antrags in Wegfall wünschten, so werde ich den ersten Th eil des Antrags bis mit den Worten: „zu verhindern suchen" zuerst zur Ab stimmung bringen, und dann werde ich die zweite Frage auf den zweiten Theil stellen. Will also die Kammer im Vereine mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen: „Es wolle dieselbe durch ihre Organe beim Bundestage nicht allein eine weitere, die Lasten des Volks in Friedenszeitcn vermehrende Auslegung der Kriegsverfassung zu verhindern suchen."? — Einstimmig Ja. Staatsminister v.Nostitz-Wallwitz: Nach dem Ge fühle der geehrten Kammer, wie nach dem der Regierung, ist es gewiß nicht gut und räthlich, einen Antrag zu stellen, von dem man mit der festesten Überzeugung voraus weiß, daß seine Erfüllung ganz undenkbar ist. Und warum daher einen sol chen Antrag stellen, wenn man diese Voraussicht hat? Was die Regierung hat thun können, hat sie mit Vergnügen auch ohne einen Antrag der geehrten Kammer gethan, weil es die Regierung für ihre Pflicht gehalten hat; aber auf einen An trag dieser Art wird sich Jeder in der Kammer die Antwort selbst geben können, nämlich: daß unmöglich darauf eingegan gen werden kann. Präsident Braun: Will also die Kammer ihr Gesuch auf den letzten Theil dieses Antrags erstrecken? — Wird durch sechs und dreißig Stimmen verneint. Präsident Braun: Ferner richte ich die Frage auf den zweiten Antrag: ob die Kammer bei der Erklärung der Regie rung, die die Deputation unmittelbar vorher im Berichte mit- getheilt hat, Beruhigung zu fassen gemeint sei? — Einstim mig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: Position 39. Kriegsministerium. Das Postulat für dasselbe gründet sich auf den bei der letz ten Ständeversammlung genehmigten Normaletat. In Folge desselben wurden am letzten Landtage für die Po sition 40,398 Thlr. etatmäßig und 394 Lhlr. 25 Ngr. 8 Pf. transitorisch bewilligt. Letztere Summe war erforderlich, um die Agiozuschläge zu gewähren, welche den vor Einführung des neuen Münzfußes angestellten Staatsdienern als Gehalts zulage gebühren. In Folge der seitdem stattgefundenen neuen Anstellungen ist dieses transitorische Bedürfniß um 162 Thlr. 15 Ngr. — gemindert worden, weshalb nur 40,398 Thlr. — Ngr. — Pf. etatmäßig und 232 - 10 - 8 - transitorisch postulirt werden, deren Bewilligung die Kammer anrathet. Präsident Braun: Die Deputation befürwortet 40,398 Thaler etatmäßig. Will die Kammer diese Summe etatmä ßig bewilligen? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ferner rathet die Deputation an, 232 Thlr. 10 Ngr. 8 Pf. transitorisch zu bewilligen. Ist die Kammer auch hiermit einverstanden? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: Position 40. Militairoberbehörden und Adjutantur. a) Armeecommandostab. Auch hier ist weder Etat noch Bedarf geändert und die Summe von 9,950 Thlr. —- postulirt worden, wie solche am letzten Landtage bewilligt wurde. Präsident^ raun: Bewilligt die Kammer Position 40 sub ». an 9950 Thlr.? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: b) Brigadestäbe. Für dieselben werden ebenfalls, den früher» Erfordernisse» ganz gleich, 15,172 Thlr. , cxcl. der Agiozuschläge postulirt. Bei den letzter« findet wegen immittelst eingetretener Ver änderungen ebenfalls eine Verminderung statt, weshalb denn auch die transitorisch zu bewilligende Summe 256Lhlr. 18Ngr. 4 Pf. niedriger angesetzt ist. Die Zahl der Angestellten, so wie ihre Gehalte sind unver ändert geblieben, ganz in der Maaße, wie solches schon bei de» vorhergehenden Bewilligungen von der geehrten Kammer gebil ligt wurde. Die Deputation beantragt daher auch diesmal die Bewilligung der verlangten Summe für das Generalcommando und der Brigadestäbe mit 25,122 Lhlr. — Ngr. — Pf. etatmäßig, 258 - 18 - S - transitorisch. Präsident Braun: Die Deputation befürwortet die Be willigung der Summe von 25,122 Lhlr. etatmäßig und 258 Lhlr. 18 Ngr. 3 Pf. transitorisch. Will die Kammer ihrer Deputation bezüglich jener etatmäßigen Summe beipflichten? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Will sie eben so die transitorische Post von 258 Lhlr. 18 Ngr. 3Ps. bewilligen? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: 6°) Adjutantur des Königs und der Königliche» Prinzen. Die Adjutantur Sr. Majestät des Königs besteht aus 2 Generalen und 1 Flügeladjutanten. Außerdem ist den Prinzen Johann und Albert, Königliche Hoheiten, ein Adjutant bei- gegeben. Der Adjutant des Letzter« erscheint zum ersten Male auf dem Etat mit 1,200 Thlr. Gehalt. Das Kriegsministe ¬ rium rechtfertigt diesen Ansatz durch nachstehende Erklärung. Das Heranwachsen des ältesten der jüngern Königlichen Prinzen machte die Anstellung eines Führers desselben unbedingt nöthig. Der allgemein in allen Fürstenhäusern angenommenen Sitte gemäß, konnte dies bei dem Alter, in welchem der Prinz sich befindet, nur unter der Form eines Adjutanten geschehen. Daß hierzu ein ausgezeichneter, geprüfter und im Dicnstalter schon weiter vorgeschrittener Mann gewählt werden mußte, un terliegt bei der Wichtigkeit der Stellung, welche dieser Adjutant als Leiter des künftigen muthmaaßlichen Thronerben einnimmt, keinem Zweifel. Dieser Umstand bedingt zugleich die Höhe des für diesen Adjutanten festzustellenden Gehaltes und rechtfertigt sicherlich den für diesen Zweck in den Etat aufgenommenen, ei nes Rittmeisters erster Elaste als Minimum, nicht nur für die dermalen gewählte Person, sondern km Allgemeinen für die Stellung.
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