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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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den der Deputation bereits am letzten Landtage mitgetheitten, sehr ausführlichen Nachweis dargethan, daß zur Complettirung der vorhandenen Waffen gemeinjährig 4.2S9 Lhlr. 9Ngr.4Pf. notbwendig sein dürften, wobei die Dauer der Feuergewehre auf 50 Jahre angenommen worden ist, und die der blanken Waffen auf 30 Jahre. Desgleichen ist von diesem Fonds der zu den jähr lichen Uebungsn der Armee nötbige Munitionsbedarf zu beschaf fen, der zu 7,303 Lhlr. 5 Ngr. 7 Pf. veranschlagt ist. Der Fonds unter 3,dient zur Instandhaltung der Pulver mühle, des Laboratoriums, des Kanonenbohrwerks, der Geschütze, zu Bestreitung der Kosten der Versuche der Artilleriecommission und der practiscken Uebungen der Militairacademie. Für densel ben werden 5,000 Lhlr. gefordert. Für das Commissariat werden 1684 Lhlr. postulirt, nämlich 384 Thlr. Gehalte für einen Zeugdiener und zwei Wagenbauer und 1300 Thlr. zu Unterhaltung des Com- missariatsfuhrwesens. Die Deputation bemerkt, daß die Ansätze ganz denen des frühern bewillkgtenBudjets gleich sind, und trägt um so weniger Bedenken, deren Bewilligung zu bevorworten, da die Nothwen- digkeit, die Kriegsreserve zu bewaffnen, jedenfalls alle diese Fonds erschöpfen wird, da besonders die Staatsregierung von einem Postulat für diesen Zweck gänzlich abgesehen hat. Sie beantragt daher die Bewilligung von 26,278 Thlr. 9 Ngr. 9 Pf. für den Normaletat und 143 - 28 - 3 - für den transitorischen Be darf dieser Position. Präsident Braun: Wenn Niemand spricht, frage ich die Kammer: ob sie die Position von 26,278 Thlr. 9 Ngr. 9 Pf. normalmaßig bewilligt? — EinstimmigJa. Präsident Braun: Bewilligt sie ferner 143 Lhlr. 28 Ngr. 3 Pf. transitorisch? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: Position 42. , Militairjustizverwaltung. Diese Position erscheint auch diesmal unverändert. Sie zerfällt in zwei Unterabtheilungen: « 1) Für das Dberkriegsgerichtscollegium sind erforderlich 1,800 Thlr. Gehalt und 300 Lhlr. — — Zulage für Füh ¬ rung der Directorialgeschäfte des Generalauditeurs, die übrigen Rache gehören dem Appellationsgerichte an, von dessen Etat sie die Besoldung empfangen. Für das Personal der Canzlei sind 1,750 Thlr. , für den Canzleiaufwand noch außerdem 600 Thlr. — postulirt. 2) Das Stabs- und Gouvernementsgericht besteht in einem Auditeur erster Classe mit 900 Thlr. — Gehalt und 48 Thlr. Quartiergeld, einem Actuarius mit 400 Lhlr. und einem Copisten mit 180 Thlr. Gehalt. Auch sind 1,850 Lhlr. zu Bestreitung von Gerichtskosten sämmtlicher Re ¬ gimenter und Parteien in Ansatz gebracht. Die Deputation hatte schon früher diese Ansätze als ange messen und nothwendig erkannt; sie empfiehlt daher die Bewil ligung des Postulats mit 7,828 Thlr. — Ngr. — Pf. etatmäßig und 149 - II - 7 - transitorisch. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer die Position 42 in der von der Deputation vorgeschlagenen Maaße? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: Position 43. Militairplankammer. Das hier angegebene Erforderniß, ganz gleich dem frühern Bedarf, besteht in 148 Thlr. Gehalt und Quartiergeld des Auf Wärters, incl. 4 Thlr. transi torisch, so wie in 400 zum Dispositionsfonds für die Be ¬ dürfnisse der Militairplankammer. Als Direktor der Anstalt wird dem Commandanten des Jn- genieurcorps eine Zulage von 500 Thlr. gewährt, welche jedoch nicht hier, sondern beiPosition6I bei der temporellenVer pflegung in Ansatz gebracht worden ist. Die Deputation empfiehlt die Bewilligung der postulirten Summe mit 544 Thlr. etatmäßig und 4 transitorisch. Präsident Braun: Bewilligt die Kammer die postulirte Summe von 544 Thlr. etatmäßig und 4 Thlr. transitorisch? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: Position 44. Medicinalanstalten. Es findet eine Minderung des Postulats von 2 Thlr. 20 Ngr. — statt, durch Ersparnis von Agio. Außerdem sind die einzelnen Ansätze der Position ganz un verändert, wie solche Landtagsacten 18AH, IN. Abth. Beil. 2. Samml. S. 362 detaillirt aufgeführt worden sind. In Folge früher gestellter ständischer Anträge wurde der Medicinalaufwand Seiten des hohen Kriegsministeriums einer genauen Prüfung unterworfen und um 500 Lhlr. — — herab gesetzt. Die Deputation glaubt daher dermalen einer speciellen Auseinandersetzung dieses Departements überhoben zu sein, da Seiten der Staatsregicrung früher schon erklärt wurde, das Mögliche bereits gethan zu haben, und in der Kammer auch viele Stimmen aus Humanitätsrücksichten sich gegen strenges Sparen gerade bei dieser Position besonders erklärten; sie em pfiehlt daher die Bewilligung des Postulats 22,602 Lhlr. — Ngr.— Pf. etatmäßig und 88 - 11 - 7 - transitorisch. Abg. Metzler: Nur eine kurze Bemerkung wollte ich mir erlauben. So viel mir bekannt, besteht bei Erkrankungs fällen der Gemeinen und Unteroffiziere, wenn die Unterbrin gung derselben in die Lazarethe nöchig ist, die Bestimmung, daß die Verpflegungskosten von den Gemeinen und Unteroffi zieren selbst getragen werden müssen. Diese Einrichtung mag in der Ordnung sein, und ich habe dagegen nichts einzuwen den, allein in so fern — (Staatsminifter v. Könneritz tritt ein) — scheint dadurch für diese Leute ein drückender Zustand be gründet, als sie den größten Lheil ihrer Besoldung oder gar die ganze Besoldung zur Deckung der Verpflegungskosten ab treten müssen, und insbesondere ist dieser Zustand für die ver- heiratheten Unteroffiziere äußerst drückend. Denn wenn sie ihren Gehalt bis auf eine Kleinigkeit abtreten müssen, so wer den Erkrankungsfälle allemal die größte Noch für ihre Fami-
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