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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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einer römisch-katholischen Kirche und zu Amtswohnungen für die Geistlichen benutzt werden. Ich möchte wissen, wie gerade eine römisch-katholische Kirche und gerade nur eine solche in die Jnfanteriecaserne gekommen, da doch der Platz durch dieselbe weggenommen wird. Endlich noch eine dritte Frage in Betreff der Sonntagsspeisung derLruppen, die außerhalb Dresden sind. Ich möchte wissen, ob diese Speisung auch während der Canton- nirungen gewahrt wird, d. h. auch an den vier Sonntagen, an welchen die Soldaten sich in Cantonnirung befinden? Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Was die katho lische Capelle in der Caserne zu Dresden anbetrifft, so muß das Kriegsministerium darauf erwidern, daß diese Capelle bestand, ehe die Casernirung eingeführt wurde, daß dieseCapelle auch sich früher durch eine theilweise Schenkung von Seiten der österrei chischen Gesandtschaft hier gebildet hatte, und daß es allerdings dem Kriegsministerium nur sehr erwünscht sein könnte, wenn eine andere Capelle dazu vorhanden wäre. Die Regierung hat aber kein Recht, sie aus der Caserne zu entfernen. König!. Commissar v. Oppell: Ein Verbot, daß irgend ein Blatt in der Caserne gelesen werden soll, und ein Gebot, ein solches vorzulesen, ist dem Kriegsministerium gänzlich unbekannt. Die Sonntagsspeisung in dem Cantonnement wird nicht ge währt, weil der Soldat auf dem Dorfe in der Regel wohlfeiler lebt, als in der Stadt, und ihm die Zulage deshalb gegeben wor den ist, damit er die Verschiedenheit der Preise mehr ausgleichen könne. Abg. Joseph: Nach dieser Erklärung dürfte wohl die Frage erlaubt sein, wo dasjenige Geld, welches durch diese vier Sonntage, an welchen der Soldat sich in dem Cantonnement befindet, erspart worden ist, hingelangt und wozu es verwen det ist? Königl. Commifsar v. Oppell: Es wird als Ersparniß berechnet. ' Abg. 0. Schaffrath: Ich danke für die Auskunft, die mir und gewiß Allen namentlich in Bezug auf das öffentliche Vorleser» des Volksblattes in den Casernen sehr erfreulich ist, eine Auskunft, welche ich dahin verstehe, daß dieses Blatt den Soldaten weder officiell anempfohlen, noch öffentlich in den Car fernen vorgrlesen wird. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Diese Beruhi gung kann ich dem Abgeordneten mit vollem Herzen geben; dem Ministerium ist nichts davon bekannt. Präsident Braun: Wünscht sonst noch Jemand zu sprechen? ' Referent Abg. v. d. Planitz: Ich wollte nur erwähnen, daß der Ansatz, die Speisung der GarnisonLeipzig betreffend, das Resultat der Vergleichung der diesmal erhaltenen Unterlagen mit den früher erhaltenen ist. Wenn dieses auch ganz richtig ist, so hat der geehrte Herr Intendant schon darauf hingewiesen, daß wenigstens diese Verminderung keinen Einfluß auf eine weniger gute Verpflegung der Soldaten daselbst gehabt hat. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter zu sprechen begehrt, so frage ich die Kammer.... Abg. Joseph: Bei der Bewilligung auf dem vorigenLand- tage von 1l,246 Lhlr. 27 Ngr. 5 Pf. für die Sonntags speisung ist die Verwendung auf alle Sonntage des Jahres berechnet worden; wenn nun aber 4 Sonntage Hinwegfallen, so vermisse ich bei dem jetzigen Postul ate den Abzug dieser Sonntage. Ich sollte meinen, daß, wenn diese 4 Sonntage er spart werden, auch das Postulat verhältnißmäßig sich verringern müsse. Referent Abg. v. d. Planitz: Ich glaube, daß sich die verehrte Kammer darüber vollständig beruhigen kann. Man kann nämlich nie wissen, ob und wie lange eine solche Zusammenziehung und Cantonnirung der Kruppen stattsindet, und der Gegenstand ist wirklich so unbedeutend, daß wir wohl darüber hinweggehen können. Es ist die Bewilligung immer auf 52 Sonntage erfolgt und wird so erfolgen müssen, da sich nicht voraussehen läßt, ob und auf wie lange eine solche Zusammenziehung stattsinden wird und ob alle Truppen cantonniren, was in der Regel niemals ge schieht, weil bekanntlich ein Lheil der Garnison der Residenz nie dieselbe verläßt. PräsidentBraun: Will die Kammer die für Casernirungs- und Einquartierungsaufwand postulirten 112,622 Thlr. 11 Ngr. 5 Pf. bewilligen? —Einstimmig Ja. Referent v. d. Planitz: Position 53. Mklitairbildungsanstalten. Militairbildungsanstalt. Dieses Institut ist in Folge ständischen Antrags im Jahre 1835 neu organisirt worden. Es werden gegenwärtig 75 Zög linge darin ausgenommen und von 3 Militair- und 2 Civilleh- rern in den für ihren künftigen Beruf nothwendigen Wissen schaften unterrichtet, — außerdem wird noch in der Fecht- und Tanzkunst, Gymnastik, Calligraphie und der französischen und englischen Sprache von besondern nicht fest angestellten Lehrern Unterricht gegeben. Der Aufenthalt der Cadetten im Institut ist auf 4 Jahre berechnet, nach welcher Zeit sie, jedoch nur nach im Examen bewiesener Tüchtigkeit, als Portch)6ejunker in die verschiedenen Regimenter einrücken. Personal und Gehalte sind nicht verändert. L. Jngenieurbildungsanstalt. Die Bildung der Jngenieurofflziere ist nicht allein für den Krieg unerläßlich, da Sachsen den Bundesbestimmungen gemäß den Corpscommandantrn zu stellen hat und in dessen General stabe notywendig Jngenieurofflziere sich befinden müssen, sie werden aber auch in Friedenszeiten bei der Pontonier- und Pio niercompagnie, so wie bei dem Militairbauwesen als unentbehr lich angesehen. Der Bedarf für dieses Institut ist zu 718 Thlr. 20 Ngr. —
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